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>> CORE-SYSTEM VERFASSUNG - Version 6.7
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# Inhaltsverzeichnis
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- [GRUNDLEGENDE METABESTIMMUNGEN](#grundlegende-metabestimmungen)
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- [Allgemeine Bestimmungen zur Verfassung](#allgemeine-bestimmungen-zur-verfassung)
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- [Wesen des Core-Systems](#wesen-des-core-systems)
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- [Anpassungs- und Etablierungsperiode](#anpassungs--und-etablierungsperiode)
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- [Bestandsaufnahme der aktuellen Lebenssituation](#bestandsaufnahme-der-aktuellen-lebenssituation)
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- [Gültigkeit und Auslegung der Verfassung](#gültigkeit-und-auslegung-der-verfassung)
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- [Interpretationshoheit](#interpretationshoheit)
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- [Austrittsverfahren](#austrittsverfahren)
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- [BESTANDTEILE DES CORE-SYSTEMS](#bestandteile-des-core-systems)
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- [Elementare Begriffserklärungen](#elementare-begriffserklärungen)
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- [Systemverwaltung](#systemverwaltung)
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- [Hierarchie des Core-Systems](#hierarchie-des-core-systems)
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- [Kodierungsschema – Systemkodierung](#kodierungsschema--systemkodierung)
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- [Komponenten der Hierarchie](#komponenten-der-hierarchie)
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- [Kammern](#kammern)
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- [Units](#units)
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- [Divisionen](#divisionen)
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- [Division für systemjuristische Angelegenheiten](#division-für-systemjuristische-angelegenheiten)
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- [Division der Entscheidungsfindung](#division-der-entscheidungsfindung)
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- [Das Regelwerk](#das-regelwerk)
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- [Syntax und Ausdrucksweisen im Regelwerk](#syntax-und-ausdrucksweisen-im-regelwerk)
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- [Verwendungspflicht der Syntax](#verwendungspflicht-der-syntax)
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- [Routinenliste](#routinenliste)
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- [Prüffragensystem](#prüffragensystem)
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- [Funktionsweise von Prüffragen](#funktionsweise-von-prüffragen)
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- [Prüffragenregister](#prüffragenregister)
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- [Verwaltungen](#verwaltungen)
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- [Erstellen von Verwaltungen](#erstellen-von-verwaltungen)
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- [Bezeichnung von Verwaltungen](#bezeichnung-von-verwaltungen)
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- [Zuordnung zum System](#zuordnung-zum-system)
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- [Verwaltungen im Regelwerk](#verwaltungen-im-regelwerk)
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- [Zentrales Verwaltungsregister](#zentrales-verwaltungsregister)
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- [Aufnahmemittel und Datenerfassung](#aufnahmemittel-und-datenerfassung)
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- [Unterscheidungen](#unterscheidungen)
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- [Metadaten](#metadaten)
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- [Systemeingabe](#systemeingabe)
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- [Eingabeprotokoll](#eingabeprotokoll)
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- [Systemausgabe](#systemausgabe)
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- [Ausgabeprotokoll](#ausgabeprotokoll)
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- [Generalplan](#generalplan)
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- [Aufbau und Zweck des Generalplans](#aufbau-und-zweck-des-generalplans)
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- [Arten und Definitionen von Aufgabenzusammenhängen und -bündelungen](#arten-und-definitionen-von-aufgabenzusammenhängen-und--bündelungen)
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- [Aufgabenkategorisierungen](#aufgabenkategorisierungen)
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- [Arten von Aufgabenpaket-Bündelungen](#arten-von-aufgabenpaket-bündelungen)
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- [Kategorisierung vorliegender Aufgaben](#kategorisierung-vorliegender-aufgaben)
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- [Priorisierung von Aufgaben](#priorisierung-von-aufgaben)
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- [Generalplan in der Synchronisationssitzung](#generalplan-in-der-synchronisationssitzung)
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- [Methoden im Core-System](#methoden-im-core-system)
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- [Methodenbezeichnungen](#methodenbezeichnungen)
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- [Methodenkodierungen](#methodenkodierungen)
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- [Erstellung von Methoden](#erstellung-von-methoden)
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- [Registrierungspflicht für Verwaltungseinheiten in Methoden](#registrierungspflicht-für-verwaltungseinheiten-in-methoden)
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- [Registrierungspflicht für Daten in Methoden](#registrierungspflicht-für-daten-in-methoden)
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- [Divisionsrahmen](#divisionsrahmen)
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- [Änderung von Methoden](#änderung-von-methoden)
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- [Definition der Methodenbahnen](#definition-der-methodenbahnen)
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- [Bezeichner](#bezeichner)
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- [Verwendung](#verwendung)
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- [Benennung und Formatierung](#benennung-und-formatierung)
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- [Bezugssätze](#bezugssätze)
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- [Definition und Standardisierung](#definition-und-standardisierung)
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- [Summe der Bestandteile](#summe-der-bestandteile)
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- [BERECHTIGUNGEN](#berechtigungen)
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- [Besondere Befugnisse der Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung](#besondere-befugnisse-der-divisionen-der-kammer-für-sicherheit-und-verteidigung)
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- [Konsultationspflicht](#konsultationspflicht)
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- [Außerordentliche Entscheidungsfälle](#außerordentliche-entscheidungsfälle)
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- [Befugnisse der Divisionen der Entwicklungskammer](#befugnisse-der-divisionen-der-entwicklungskammer)
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- [Befugnisse der Divisionen der Wirtschaftskammer](#befugnisse-der-divisionen-der-wirtschaftskammer)
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- [Befugnisse der Divisionen der Gesundheitskammer](#befugnisse-der-divisionen-der-gesundheitskammer)
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- [Befugnisse der Divisionen der Informationskammer](#befugnisse-der-divisionen-der-informationskammer)
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- [Geheimhaltung und Schutz elementarer Systembestandteile](#geheimhaltung-und-schutz-elementarer-systembestandteile)
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- [ABLAUF](#ablauf)
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- [Synchronisationssitzung](#synchronisationssitzung)
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- [Zeitintervall und Überschreitungen](#zeitintervall-und-überschreitungen)
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- [Aufgaben der Sitzung](#aufgaben-der-sitzung)
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- [Bearbeitung des Eingabeprotokolls (Systemeingabe)](#bearbeitung-des-eingabeprotokolls-systemeingabe)
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- [Bearbeitung von Fortschritt und ausgeführten Tätigkeiten](#bearbeitung-von-fortschritt-und-ausgeführten-tätigkeiten)
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- [Überprüfung und Beantwortung von Prüffragen](#überprüfung-und-beantwortung-von-prüffragen)
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- [Dokumentation und Prozessierung der ausgelösten Methoden](#dokumentation-und-prozessierung-der-ausgelösten-methoden)
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- [Synchronisation von Aufnahme- und Verwaltungsmitteln](#synchronisation-von-aufnahme--und-verwaltungsmitteln)
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- [Ausstellung des Ausgabeprotokolls (Systemausgabe)](#ausstellung-des-ausgabeprotokolls-systemausgabe)
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- [Dokumentationspflicht](#dokumentationspflicht)
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- [Erstellung und Modifizierung des Eingabeprotokolls](#erstellung-und-modifizierung-des-eingabeprotokolls)
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- [Vorlagenerstellung](#vorlagenerstellung)
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- [Abschnitt 1](#abschnitt-1)
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- [Abschnitt 2](#abschnitt-2)
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- [Abschnitt 3](#abschnitt-3)
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- [Abschnitt 4](#abschnitt-4)
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- [Modifikation](#modifikation)
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- [Aktualisierung und Archivierung](#aktualisierung-und-archivierung)
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- [Erstellung und Modifizierung des Ausgabeprotokolls](#erstellung-und-modifizierung-des-ausgabeprotokolls)
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- [Protokollstruktur und Inhalte](#protokollstruktur-und-inhalte)
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- [Standardisierungen](#standardisierungen)
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- [Neuerstellung und Archivierung](#neuerstellung-und-archivierung)
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- [Definition der "nächsten Ausführung"](#definition-der-nächsten-ausführung)
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- [Etablierung von Prüffragen bei Neuen Methoden](#etablierung-von-prüffragen-bei-neuen-methoden)
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- [Grundlage für Prüffragen](#grundlage-für-prüffragen)
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- [Planmäßiges Vorgehen](#planmäßiges-vorgehen)
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- [Monatliche Sitzung (Komiteesitzung)](#monatliche-sitzung-komiteesitzung)
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- [Jährliche Sitzung (Jubiläum)](#jährliche-sitzung-jubiläum)
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- [Regelbrüche](#regelbrüche)
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- [WERTEETABLIERUNG](#werteetablierung)
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- [Der Core-Pakt](#der-core-pakt)
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- [Definition und Zweck des Core-Paktes](#definition-und-zweck-des-core-paktes)
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- [Anwendungspflicht](#anwendungspflicht)
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- [Realistische Versprechen](#realistische-versprechen)
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- [Vorab-Prüfung des Core-Paktes](#vorab-prüfung-des-core-paktes)
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- [Dokumentationspflicht](#dokumentationspflicht-1)
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- [Mechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung](#mechanismen-zur-sicherstellung-der-einhaltung)
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- [Gültigkeit und Laufzeit](#gültigkeit-und-laufzeit)
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- [Konsequenzen bei Nichteinhaltung](#konsequenzen-bei-nichteinhaltung)
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- [Bruch des Paktes aufgrund gegebener Umstände](#bruch-des-paktes-aufgrund-gegebener-umstände)
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- [Eingeständnis und Verantwortungsübernahme](#eingeständnis-und-verantwortungsübernahme)
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- [Methodische Anpassung](#methodische-anpassung)
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- [Höchste Konsequenz bei Missachtung](#höchste-konsequenz-bei-missachtung)
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- [Ausrichtung an den Werten des Manifests](#ausrichtung-an-den-werten-des-manifests)
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- [ABLEGUNG DES SYSTEMS](#ablegung-des-systems)
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- [Austritt aus dem Core-System](#austritt-aus-dem-core-system)
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- [Verfahren](#verfahren)
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- [Geistige Zurechnungsfähigkeit](#geistige-zurechnungsfähigkeit)
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- [Pflichten vor dem Austritt](#pflichten-vor-dem-austritt)
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- [Systempflege](#systempflege)
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- [Datensicherung](#datensicherung)
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- [ANHANG](#anhang)
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- [Fußnoten](#fußnoten)
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- [Hierarchie](#hierarchie)
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# GRUNDLEGENDE METABESTIMMUNGEN
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## Allgemeine Bestimmungen zur Verfassung
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Der Inhalt dieser Systemverfassung ist bindend für das gesamte
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entstehende System. Es dürfen keine Änderungen an ihr außerhalb der hier
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festgelegten Mechanismen vorgenommen werden.
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Dieses Dokument, die Systemverfassung des Cores, darf inhaltlich nur
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dann angepasst werden, wenn sich die Existenz des Cores durch ihren
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unveränderten Inhalt in seinem Fortbestand in Gefahr sieht.
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Nur der Autor selbst darf vollkommen über den eigenen Core verfügen.
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Diese Version der Verfassung basiert auf der Verfassung Nummer 6
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(„endgültige Verfassung") und deklariert keine neue Versionsnummer. Alle
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Ergänzungen hinsichtlich der Versionierung sind lediglich zur
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Nachverfolgung von Änderungen sowie zur bloßen Namensgebung vorhanden.
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Fußnoten sind zu berücksichtigen. Sollte dieses Dokument formal geändert
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werden, so muss jede neue Version dem finalen Ergebnis der initialen
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Version inhaltlich gleich sein.
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Die Verfassung darf erst zur Pilotphase freigegeben und unterschrieben
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werden, sofern alle Mittel, die zu einem funktionalen System beitragen,
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erstellt worden sind. Erst nach der Pilotphase darf der endgültige
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Systemeintritt erfolgen.
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Sofern die Verfassung unterschrieben wurde, gilt das erste
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unterschriebene Druckwerk als ihr Original; alle weiteren Exemplare
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werden als Kopien betrachtet. Nach der Unterschrift wird es keine
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weiteren Präambel geben und Version 6 ist folgend als vollständig und
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gültig zu betrachten.
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Die Original-Druckversion der Verfassung ist vor Witterung, Feuer,
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Wasser, unerlaubtem Zugriff und sonstigen Verlustfällen zu schützen und
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entsprechend aufzubewahren.
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Das System muss im zumutbaren, angemessenen und mindestens ausreichendem
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Maß gegen bösartig-fremden, groben, gewaltsamen und heimtückischen
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Zugriff gesichert werden.
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## Wesen des Core-Systems
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Das Core-System ist ein Organisationsgerüst, welches auf der Metaebene
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des Lebens operiert. Es dient nicht nur der Verwaltung einzelner
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Projekte oder von kleineren Aufgaben, sondern bezieht sich auf die
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übergreifende Organisation, Orchestrierung und Verbindung sämtlicher
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Lebensbereiche und Aktivitäten.
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Als integrales Referenzsystem fungiert es als zentrale
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Koordinationsstelle für die Entscheidungsfindung und Zielverwirklichung.
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Unter Einsatz seines umfangreichen Regelwerks mit seinen Methoden stellt
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es sicher, dass individuelles Potenzial maximal entfaltet wird. Durch
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die strukturierte Koordination aller Lebensbereiche ermöglicht das
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Core-System die gezielte Ausrichtung auf hohe Ambitionen und
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Bestrebungen.
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## Anpassungs- und Etablierungsperiode
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Die vorliegende Verfassung dient als fundierte Grundlage für den Aufbau
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und die Durchführung des Core-Systems. Nach der Unterzeichnung tritt sie
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sofort in Kraft. Eine Überprüfungs- und Anpassungsperiode von drei
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Monaten ist vorgesehen, während derer Modifikationen und Präzisierungen,
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insbesondere an der Verfassung, vorgenommen werden können, um die
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Effektivität und die stabile Grundlage des Systems sicherzustellen.
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Dennoch ist durch die Unterschrift unter diesem Dokument die essentielle
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Basis der neuen Systemversion festgelegt und unanfechtbar.
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## Bestandsaufnahme der aktuellen Lebenssituation
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Die Verfassung legt fest, dass vor der Aktivierung des Core-Systems, bei
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jeder neuen Verfassungsversion und jeder internen
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Konformitätsüberprüfung eine detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen
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Lebenssituation erfolgt, um die Wirksamkeit und Veränderungen durch das
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System zu messen. Diese beinhaltet Routinen, Projekte und Erfolge als
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Grundlage für Vergleiche und zur Entwicklung von Verwaltungen und
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Methoden im Regelwerk. Zudem wird, falls vorhanden, auf Basis vorheriger
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Verfassungsversionen und dem aktuellen Lebensstil die Erfolgsquote der
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Verfassung bemessen.
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## Gültigkeit und Auslegung der Verfassung
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Die Verfassung ist die oberste Instanz des Core-Systems.
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Alle Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb des Systems müssen in
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Übereinstimmung mit den in der Verfassung festgelegten Prinzipien und
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Vorschriften sein.
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### Interpretationshoheit
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Die Auslegung der Verfassung obliegt der Systemjuristik^1^, wobei immer
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das Wohl des Systems und des Menschen im Vordergrund steht.
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### Austrittsverfahren
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Der Austritt muss schriftlich unter Angabe von Gründen und Zustimmungen
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veranlasst und dokumentiert werden. Weitere Bestimmungen hierzu finden
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sich im Laufe der Verfassung.
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# BESTANDTEILE DES CORE-SYSTEMS
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## Elementare Begriffserklärungen
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Der Begriff \"Ausführung\" wird verwendet, um die Handlungen des
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Menschen außerhalb direkter Tätigkeiten zur Organisationsstruktur im
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Rahmen von Sitzungen zu beschreiben. Die Gesamtheit des
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Organisationsgerüstes wird im Nachfolgenden als \"Core\" (Systemkern,
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Kern) bezeichnet. Das Core-System besteht neben der Verfassung und der
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Ausführung aus verschiedenen Bestandteilen, die zusammenarbeiten, um
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seine Gesamtziele zu erreichen und seine Organisationsstruktur aufrecht
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zu erhalten. Jeder dieser Bestandteile spielt eine spezifische Rolle und
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hat spezifische Verantwortlichkeiten im Rahmen des Systems.
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## Systemverwaltung
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Die Systemverwaltung ist der Knotenpunkt des Systems, der die Ausführung
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mit anstehenden Aufgaben gemäß Regelwerk betraut und die Komponenten des
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Systems synchronisiert; ebenso werden ihr jegliche Art von
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metaorganisatorische Tätigkeiten zu- und untergeordnet.
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### Hierarchie des Core-Systems
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Die Hierarchie ist Teil der Systemverwaltung und maßgebend für das
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Regelwerk. Über sie können Methoden in das Regelwerk eingeordnet werden.
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Zudem sorgt sie für eine vollständige Abdeckung der Lebensbereiche durch
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bewusst verallgemeinerte Subkomponenten, sodass jede Aufgabe und
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Aktivität unter ihr eingeordnet werden kann.
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#### Kodierungsschema - Systemkodierung
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Jedem Element der Hierarchie wird dabei - wie nachfolgend in den
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jeweiligen Abschnitten einzeln beschrieben - ein Kodierungsschema
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zugeordnet, sodass die Summe der einzelnen Kodierungsschemata die
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Systemkodierung ergeben. Dies dient einem einfachen, systemuniversellen
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Verweis auf bestimmte Elemente der Hierarchie.
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#### Komponenten der Hierarchie
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Die Hierarchie besteht aus den folgenden Komponenten:
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##### Kammern
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Kammern repräsentieren die grundlegenden Säulen des persönlichen Lebens
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und sind durch eindeutige Großbuchstabensequenzen kodiert, die ihre
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Position in der Systemhierarchie wiedergeben. Die Kammer, als höchste
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Instanz der Hierarchie, bestimmen die strategische Ausrichtung für die
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sechs fundamentalen Lebensbereiche. Ihre Direktiven und Entscheidungen
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bilden den Rahmen, innerhalb dessen die Divisionen und Units agieren
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können. Es gibt 6 Kammern:
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- ***Information:***
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Diese Kammer ist zentriert auf die Verwaltung, Organisation,
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Prüfung, Auswertung, Beschaffung und Nutzung von Informationen. Sie
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sorgt unter anderem dafür, dass alle relevanten Informationen
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erfasst, ordnungsgemäß kategorisiert und zugänglich gemacht werden.
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- ***Entwicklung:***
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Die Entwicklungskammer ist für allgemeine Entwicklungsaspekte
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verantwortlich, einschließlich Fortschritt, zeitlicher Organisation,
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Systemwartungen und -operationen aber beispielhaft auch physische
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Konstruktionen.
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- ***Sicherheit und Verteidigung:***
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Verantwortlich unter anderem für den Schutz und die Verteidigung der
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physischen, digitalen und rechtlichen Integrität und Konformität des
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Systems und des Individuums. Sie stellt sicher, dass alle Aspekte
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des Lebens sicher, integer und geschützt sind und dient der
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Absicherung des Systems sowie der anderen Lebensbereiche.
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- ***Wirtschaft:***
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Diese Kammer ist verantwortlich für die Verwaltung und den Einsatz
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von Ressourcen und Finanzen. Sie sorgt dafür, dass die Ressourcen
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und die finanziell-wirtschaftlichen Aspekte des Lebens effizient und
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effektiv verwaltet und genutzt werden.
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- ***Gesundheit:***
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Die Gesundheitskammer kümmert sich um die physische und mentale
|
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Gesundheit und das gesundheitliche Wohlbefinden. Sie setzt sich
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dafür ein, dass die Gesundheit des Menschen gewährleistet wird und
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werden kann.
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- ***Sozial-Human:***
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Die Sozial-Human Kammer konzentriert sich auf soziale und humanitäre
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Aspekte des Lebens, einschließlich sozialer Aktivitäten, Beziehungen
|
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und kultureller Aspekte; widmet sich aber auch dem Menschen selber
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und konzentriert sich somit beispielsweise auch auf sein
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Wohlbefinden und reflektiert seinen Charakter, dessen Formung und
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seine Eigenschaften.
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##### Units
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Units sind untergeordnete Handlungsbereiche innerhalb der Kammern,
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dienen der besseren Strukturierung und sind durch distinkte
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Kleinbuchstabensequenzen kodiert, welche ihre spezifische Stellung
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innerhalb der Systemhierarchie zum Ausdruck bringen.
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##### Divisionen
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Divisionen repräsentieren als Unterkategorien von Units
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Aufgabenbereiche, weshalb ausschließlich unter ihrer Überschrift im
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Regelwerk Methoden definiert, deklariert und dokumentiert werden. Sie
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dienen somit als strukturelle Basis für die Erfassung und
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Kategorisierung eben dieser Methoden. Ihre Kodierung erfolgt durch eine
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lokal-einzigartige Zahlenabfolge, die in Kombination mit der Kodierung
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der zugehörigen Unit und Kammer eine eindeutige Identifizierung
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ermöglicht. Die numerische Abfolge folgt dabei einer chronologisch
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aufsteigenden Reihenfolge.
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###### Division für systemjuristische Angelegenheiten
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Die Systemjuristik ist eine Division des Systems und dient als das
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juristisches Organ des Core-Systems. Es obliegt ausschließlich ihrer
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Hoheit, über systeminterne Fragen, Konflikte und Entscheidungen im
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Rahmen der Verfassung zu entscheiden.
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###### Division der Entscheidungsfindung
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Die Entscheidungsfindung spielt eine zentrale Schlüsselrolle im
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Core-System und wird der Kammer für Sicherheit und Verteidigung sowie
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der Systemverwaltung direkt unterstellt. Ihre Aufgaben umfassen das
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Dokumentieren von Entscheidungen sowie von Begründungen, die von
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systemweitem Interesse des Core-Systems sind.
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### Das Regelwerk
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Das Regelwerk bezeichnet die zentrale dokumentarische Sammlung, in
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welcher die Methoden des Core-Systems definiert werden. Das Regelwerk
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ist Teil der Systemverwaltung.
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#### Syntax und Ausdrucksweisen im Regelwerk
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Das Regelwerk nutzt eine spezielle, Programmiersprachen-ähnliche Syntax,
|
||
um die Definition und Ausführung von Methoden präzise und effizient zu
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gestalten. Diese Syntax beinhaltet verschiedene Ausdrucksweisen und
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||
Symbole, die jeweils spezifische Funktionen im Kontext des Regelwerks
|
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erfüllen.
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##### Syntax
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-------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
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Syntaxausdruck Beschreibung
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#M1-Name **Methodendeklarierung**:
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Rautenpräfix, Methodenkodierung
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(ohne Systemkodierung) (im Beispiel hier „M1"), Trennstrich und Methodenbezeichnung
|
||
(letzterer Teil; hier „Name")
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||
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||
@ Präfix zur **Referenz** auf andere Methode
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||
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||
?( x ) Prüft, ob die **Bedingung** x zutrifft. Wenn ja, geht es mit der nächsten Verarbeitungsübergabe weiter.
|
||
Wenn nein, dann fahre mit Anweisung nach Oder-Operator fort. Gibt es mehrere Oder-Operatoren, stehen mehrere Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweise zur Verfügung, die der Reihenfolge nach zu überprüfen sind
|
||
|
||
== **Dann**-Operator, kann nur direkt nach Bedingungsausdruck verwendet werden. Nachfolgendes wird nur ausgeführt, wenn die Bedingung zutrifft. Ein folgender „Oder"-Operator ist zu interpretieren als „wenn diese Bedingung nicht zutrifft, dann tue .."
|
||
|
||
=\> „Folgend" bzw. **Danach**-Operator **, Schrittübergang**
|
||
|
||
!(X) Ordne **Anweisung** X zur Ausführung an (Anweisung = reaktive Maßnahme)
|
||
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||
/ (Operator) \"**Oder**\" Operator zur Auswahl zwischen mehreren Möglichkeiten. Die Reihenfolge ist entscheidend.
|
||
|
||
\+ (Operator) Kann \[nur\] Anweisungen miteinander verketten, die parallel ausgeführt werden können.
|
||
|
||
: (Operator) Dient als **Vergleichsoperator** zum Vergleich von Spezifikationen, Daten oder anderen Inhalten
|
||
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||
\$\[beispielx\].\[Data\] Konkretisierter, spezifischer Bezug auf die **Datenaufnahme** „Data" der Verwaltung „beispielx"
|
||
(die Angabe der Verwaltung spezifiziert den Kontext der Daten und ist daher notwendig)
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||
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||
%( x ) Bezieht sich ein das **Mittel** x (referiert über einen systemuniversellen Bezeichner des gemeinten Mittels)
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||
{ x } Die aktive Methode wird durch x genauer spezifiziert; Die **Spezifikation** wird als Kommentar der Ausführung weitergereicht.
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||
|
||
; Kennzeichnet ende eines **Logikabschnitts** innerhalb einer Methode. Sollte in neuen Methoden nicht mehr zum Einsatz kommen, da eine Differenzierung in mehrere Methoden statt in Logikabschnitte bevorzugt wird. Dient hauptsächlich der Regelwerktransformation alter Versionen.
|
||
|
||
;; **Methodenende**. Kann nur einmal pro Methode vorkommen, sollte Bedarf für einen Logikabschnitt bestehen, so muss die Methode in mehrere aufgeteilt werden.
|
||
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-------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
|
||
|
||
#### Verwendungspflicht der Syntax
|
||
|
||
Die Verwendung und Einhaltung der Syntax\[parameter\] ist verpflichtend
|
||
zur Niederschrift der Methoden und dient dazu, die Klarheit, Effizienz
|
||
und die systematische Verarbeitung innerhalb des Regelwerks
|
||
sicherzustellen. Diese Vorgabe gilt jedoch ausdrücklich nicht für
|
||
Körperschaften innerhalb des Regelwerks, die als Register fungieren;
|
||
ebenso wenig wie für deren Inhalt.
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||
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||
### Routinenliste
|
||
|
||
Die Routinenliste bezeichnet eine tabellarische Sammlung an angeordneten
|
||
Routinen.
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Dabei umfasst diese die folgenden Spalten:
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- (präzise formulierte, der auszuführenden Aktivität entsprechende)
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||
Routinenbezeichnung
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||
- Ausführungsintervall
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||
- Kausale Begründung
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- Ziel der Routine
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- Beginn
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- Ende
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- optional: genau ein dem routinierten Ablauf zugeordneter
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Methodenbezeichner
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### Prüffragensystem
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#### Funktionsweise von Prüffragen
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Prüffragen dienen als primäre Auslöser für die Aktivierung von Methoden.
|
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Jede Prüffrage ist mit einer Methode verknüpft und wird mit \'Ja\' oder
|
||
\'Nein\' beantwortet.
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||
Die Kardinalitäten zwischen Prüffragen und Methoden entspricht der
|
||
mehrfachen Zuordnung identischer Prüffragen zu einer Methode; sowie der
|
||
Zuordnung einer Methode zu genau einer Prüffrage. In einer optimalen
|
||
Formulierung der Fragestellung hinsichtlich ihrer Eindeutigkeit bezieht
|
||
sich die Prüffrage auf konkrete Metriken und ist prägnant und leicht
|
||
verständlich formuliert.
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#### Prüffragenregister
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Ein Prüffragenregister wird als zentrales Element des Core-Systems
|
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etabliert. Dieses Register dokumentiert alle Prüffragen und ordnet sie
|
||
den entsprechenden Methoden zu. Im Prüffragenregister werden auch
|
||
Metriken festgehalten, um eine geführte Beantwortung der Prüffragen zu
|
||
ermöglichen. Metriken im Prüffragenregister sind als Bezeichner
|
||
anzusehen und standardisiert zu halten - Letzeres ggf. durch
|
||
entsprechende Methoden im Regelwerk. Im Prüffragenregister können zudem
|
||
Formatierungen verwendet werden, um den Sinn einer Frage zu
|
||
verdeutlichen.
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### Verwaltungen
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Nachfolgend werden Regelungen zu den Verwaltungen definiert.
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#### Erstellen von Verwaltungen
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Um eine Verwaltung zu erstellen, muss diese lediglich im zentralen
|
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Verwaltungsregister samt notwendiger Daten verzeichnet werden.
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Notwendige Daten definiert sich über die Zuordnungen von Metriken zu
|
||
einer Verwaltung im zentralen Verwaltungsregister.
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#### Bezeichnung von Verwaltungen
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Jede Verwaltungseinheit im Core-System muss eine eindeutige und
|
||
einmalige Bezeichnung erhalten. Diese Bezeichnung dient als
|
||
unverwechselbares Identifikationsmerkmal und gewährleistet die klare
|
||
Unterscheidung jeder Verwaltungseinheit innerhalb des Gesamtsystems. Die
|
||
Bezeichnung einer Verwaltungseinheit muss sich direkt aus ihrer primären
|
||
Funktion oder ihrem Hauptaufgabenbereich ableiten. Alle Bezeichnungen
|
||
von Verwaltungseinheiten sind im Zentralen Verwaltungsregister zu
|
||
erfassen. Sollte sich der Funktionsumfang einer Verwaltungseinheit
|
||
signifikant ändern, ist eine Überprüfung und gegebenenfalls eine
|
||
Anpassung ihrer Bezeichnung erforderlich; diese muss jedoch in der
|
||
Entscheidungsfindung fundiert begründet werden. Zudem muss erklärt
|
||
werden, warum sich die Bezeichnung ändert und keine neue Verwaltung
|
||
erstellt wird.
|
||
|
||
#### Zuordnung zum System
|
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|
||
Verwaltungen müssen stabil und dem Core zuzuordnen sein.
|
||
Zudem müssen die Daten der Verwaltung entsprechend gesichert, geschützt
|
||
archivierbar sowie exportierbar sein.
|
||
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||
#### Verwaltungen im Regelwerk
|
||
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||
Durch das etablieren eines zentralen Verwaltungsregisters wird die
|
||
separate Etablierung von Verwaltungen durch Methoden aufgrund
|
||
zunehmender Komplexität und somit einer unnötigen Belastung für die
|
||
Synchronisationssitzungen unerwünscht. In dringlichen Fällen besteht
|
||
jedoch kein generelles oder absolutes Verbot. Gemeint ist insbesondere
|
||
das Erstellen von Methoden gänzlich für Verwaltungen und den Umgang mit
|
||
diesen.
|
||
|
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### Zentrales Verwaltungsregister
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||
Innerhalb des Core-Systems wird ein zentrales Verwaltungsregister
|
||
etabliert, das unmittelbar der Systemverwaltung unterstellt ist.
|
||
Es wird als integraler Bestandteil und Fortführung des Regelwerkes
|
||
verstanden und ist mit normativen Eigenschaften ausgestattet. Ein
|
||
solches Register ist in sofern unerlässlich, als dass der Überblick über
|
||
Verwaltungen nicht gewährleistet werden könnte und es keinen zentralen
|
||
Bezugspunkt für das Regelwerk geben würde. Nachfolgende Subparagraphen
|
||
werden dem zentralen Verwaltungsregister zugeschrieben.
|
||
|
||
#### Aufnahmemittel und Datenerfassung
|
||
|
||
Daten werden über spezifizierte Aufnahmemittel erfasst, die im zentralen
|
||
Verwaltungsregister den entsprechenden Verwaltungseinheiten zugeordnet
|
||
sind. Aufnahmemittel müssen eine eindeutige und einzigartige Bezeichnung
|
||
haben, eine angemessen gesicherte und geschützte Datenaufnahme
|
||
ermöglichen und sich dem Core-System zuordnen lassen. Sie müssen zudem
|
||
archivierbar sowie exportierbar sein.
|
||
|
||
Verwaltungsmittel können Aufnahmemittel sein. Dies gilt jedoch nicht
|
||
zwangsläufig in umgekehrter Richtung. Eine Datenredundanz zwischen
|
||
Verwaltungen ist zu vermeiden.
|
||
|
||
Eine kritische Eigenschaft von Aufnahmemitteln ist zudem, dass sie keine
|
||
Speichermittel sind, sofern sie nicht auch zugleich der Verwaltung
|
||
dienen.
|
||
|
||
#### Unterscheidungen
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||
|
||
Ein Verwaltungsmittel ist ein Werkzeug oder System, das für die aktive
|
||
Verwaltung von Daten innerhalb des Regelwerks eingesetzt wird. Es
|
||
ermöglicht das Organisieren, Bearbeiten, Speichern oder Zugreifen auf
|
||
Daten.
|
||
|
||
Ein Aufnahmemittel hingegen ist ein Werkzeug, welches für die Aufnahme
|
||
oder Erfassung von Daten verwendet wird. Diese Daten werden dann für
|
||
Verwaltungszwecke genutzt.
|
||
|
||
Wenn ein Verwaltungsmittel auch zur Datenaufnahme verwendet wird,
|
||
fungiert es gleichzeitig als Aufnahmemittel. In diesem Fall ist das
|
||
Verwaltungsmittel verantwortlich für die Erfassung und die anschließende
|
||
Verwaltung der Daten. Werden Daten jedoch nicht durch das gleiche Mittel
|
||
aufgenommen, welches auch für die Verwaltung genutzt wird, so wird das
|
||
separate Mittel, das die Datenerfassung durchführt, als Aufnahmemittel
|
||
bezeichnet.
|
||
|
||
#### Metadaten^2^
|
||
|
||
Als Metadaten werden alle Daten im zentralen Verwaltungsregister
|
||
bezeichnet, die zur Bestimmung des Wesens von Verwaltungen dienlich
|
||
sind. Hierzu zählt zum Beispiel die Einordnung und Lokalisierung in der
|
||
Infrastruktur. Metadaten müssen durch entsprechend zuständige Methoden
|
||
und Divisionen standardisiert werden.
|
||
|
||
### Systemeingabe
|
||
|
||
Die Systemeingabe dient als Schnittstelle für die Einführung von Daten
|
||
in das Core System. Ihre Hauptaufgaben sind die Erfassung neuer und die
|
||
Überprüfung bereits bestehender Prüffragen^3^.
|
||
|
||
#### Eingabeprotokoll
|
||
|
||
Das Eingabeprotokoll dient zur Erfassung der Antworten auf Prüffragen
|
||
sowie zur Synchronisation von zu Verwaltungsmitteln separaten
|
||
Aufnahmemitteln.
|
||
Des Weiteren wird dem Eingabeprotokoll die Funktionalität einer
|
||
Verwaltung zugeschrieben, auf welches sich Methoden im Regelwerk berufen
|
||
können.
|
||
Dies erleichtert den Regelwerktransfer und ermöglicht es Methoden, Daten
|
||
einer Verwaltung unterzuordnen, die aufgrund ihrer temporären oder
|
||
speziellen Methoden-bezogenen Natur keine andere Verwaltung besitzen.
|
||
Jene Elemente werden entsprechend im Eingabeprotokoll gelistet und zur
|
||
Abfrage in der Synchronisationssitzung ausgestellt. Zur Ausstellung des
|
||
Eingabeprotokolls dient eine Vorlage, die in jeder
|
||
Synchronisationssitzung auf Aktualität geprüft und ggf. angepasst werden
|
||
muss.
|
||
|
||
### Systemausgabe
|
||
|
||
Die Systemausgabe richtet sich an die Ausführungsinstanz des Core
|
||
Systems. ^4^
|
||
Sie ist verantwortlich für die Ausstellung von konkreten Aufgaben zur
|
||
Umsetzung;
|
||
diese beinhaltet sowohl Projektaufgaben, Prozessaufgaben, Maßnahmen,
|
||
Routinen, unverbindliche Aufgaben und Termine sowie alle weiteren Arten
|
||
von Aufgaben.
|
||
|
||
#### Ausgabeprotokoll
|
||
|
||
Diese Aufgaben entstehen durch die Anwendung von aktivierten Methoden
|
||
und Methodenbahnen, die im Regelwerk hinterlegt sind.
|
||
Der Ausführung werden sie dokumentarisch übergeben.
|
||
Das Dokument wird nachfolgend als Ausgabeprotokoll bezeichnet.
|
||
|
||
### Generalplan
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||
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||
#### Aufbau und Zweck des Generalplans
|
||
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||
Der Generalplan dient der ganzheitlichen Organisation, Orchestrierung /
|
||
Koordinierung und Übersicht der Entwicklung des Systems und umfasst alle
|
||
Ebenen zur (zeitlichen) Planung. Er ordnet das Manifest als oberste
|
||
Leitebene, gefolgt von den Zielen des Systems. Unter den Zielen werden
|
||
Projekte, Prozesse, Routinen, Termine, Maßnahmen und sonstige Aufgaben
|
||
und Fortschritte subsumiert. Die vollständige Zielsatzung setzt sich aus
|
||
den Zielvorgaben der 6 Kammern, dem Rahmen des Manifestes sowie der
|
||
Jahresziele (siehe späterer Verlauf) zusammen.
|
||
|
||
#### Arten und Definitionen von Aufgabenzusammenhängen und -bündelungen
|
||
|
||
##### Aufgabenkategorisierungen
|
||
|
||
- Projekte sind Aufgabenkategorisierungen, die mehrere untergeordnete,
|
||
zielgerichtete Aufgaben zur Folge haben.
|
||
Sie sind ergebnis- und zielorientiert, einmalig, zeitlich
|
||
beschränkt, bestehen aus mehreren Aufgaben und benötigen einen
|
||
Projektplan.
|
||
- Prozesse sind ebenfalls Aufgabenkategorisierungen, die mehrere
|
||
untergeordnete, zielgerichtete Aufgaben zur Folge haben; sie
|
||
besitzen dieselben Eigenschaften wie Projekte, sind jedoch
|
||
wiederholbar, beständig und zeitlich nicht limitiert.
|
||
- Routinen sind sich regelmäßig wiederholende Aufgaben, deren Daten
|
||
wie mindestens Kausalität und Frequenz im Generalplan dokumentiert
|
||
werden müssen.
|
||
- Termine sind Aufgaben mit bestimmten Zweck sowie zeit- und
|
||
zeitgebunden.
|
||
- Maßnahmen sind konkrete Reaktionen auf klar definierte Umstände, die
|
||
durch Methoden ausgerufen werden.
|
||
- Unverbindliche Aufgaben sind Aufgaben, die weder orts- oder
|
||
zeitgebunden sind und keine konkreten Reaktionen darstellen; sprich
|
||
Aufgaben, die weder Maßnahme noch Termine sind.
|
||
|
||
###### Organisation als Instanzen
|
||
|
||
Für jedes der oben genannten Elemente, einschließlich jedes einzelnen
|
||
Projekts, existiert eine separate Instanz im Generalplan. Jede dieser
|
||
Instanzen wird mit einer Reihe von datierten Aufgaben unterlegt --
|
||
sofern es sich nicht selbst um eine Aufgabe handelt - die für die
|
||
Umsetzung und Erfolgskontrolle erforderlich sind.
|
||
|
||
##### Arten Bündelungen im Rahmen von Aufgabenpakete
|
||
|
||
Aufgaben können in unterschiedlichen Paketformen kategorisiert werden.
|
||
|
||
- Es gibt Direktaufgabenpakete, bei denen Aufgaben in einer direkten
|
||
Abfolge ohne Unterbrechung durch externe Aufgaben ausgeführt werden
|
||
müssen.
|
||
- Abfolgenaufgabenpakete berücksichtigen die Reihenfolge der
|
||
Ausführung, ohne dass sie zwangsläufig direkt hintereinander
|
||
ausgeführt werden müssen.
|
||
- Vektoraufgabenpakete kombinieren beide Eigenschaften; sie erfordern
|
||
eine direkt-aufeinanderfolgende zeitliche Abfolge der Ausführung
|
||
sowie die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge.
|
||
- Lose Aufgabenpakete schließlich umfassen Aufgaben, die weder eine
|
||
strikte Reihenfolge noch eine direkte Abfolge erfordern.
|
||
|
||
Wenn mehrere Aufgaben durch die Aktivierung einer Methode entstehen, die
|
||
der Ausführung übergeben werden, kann die Art des Aufgabenpaketes
|
||
entweder direkt durch die Methode vorgegeben werden oder durch die
|
||
Synchronisationssitzung gesetzt werden.
|
||
Standardmäßig wird dem entstandenen Aufgabenpaket jedoch die Kategorie
|
||
eines Abfolgenaufgabenpaketes zugesprochen.
|
||
|
||
##### Kategorisierung vorliegender Aufgaben
|
||
|
||
Zur Entscheidung der Zuordnung einer Aufgabe muss es eine entsprechende
|
||
Methode im Regelwerk der Division der Generalplanung geben.
|
||
|
||
##### Priorisierung von Aufgaben
|
||
|
||
Die Priorisierung von Aufgaben leitet sich aus dem Bewertungssystem nach
|
||
folgender Skala ab, wobei die maximale Punktzahl einer Aufgabe 8 Punkte
|
||
ist; maximale Punktzahl bedeutet dabei maximale Priorität:
|
||
|
||
- ****Dringlichkeit**** (****0****-2 Punkte):
|
||
****0 Punkte: keine Deadline vorhanden oder Deadline nicht
|
||
relevant.****
|
||
****1 Punkt: Nicht dringend; Deadline ist weit entfernt oder
|
||
flexibel.
|
||
2 Punkte: Sehr dringend; sofortige Handlung erforderlich oder
|
||
Deadline ist sehr nah.
|
||
- ****Wichtigkeit**** (****0****-2 Punkte):
|
||
****0 Punkte: ohne Einfluss auf Gesamtziele.****
|
||
****1 Punkt: Weniger wichtig; hat geringen Einfluss auf die
|
||
Gesamtziele.
|
||
2 Punkte: Sehr wichtig; ist kritisch für den Erfolg oder hat hohen
|
||
Einfluss auf die Gesamtziele.
|
||
- ****Aufwand**** (****0****-2 Punkte):
|
||
****0 Punkte: kann sofort ohne weiteren Ressourcenaufwand erledigt
|
||
werden****
|
||
****1 Punkt: Geringer Aufwand; kann schnell und mit vorhandenen
|
||
Ressourcen abgeschlossen werden.
|
||
2 Punkte: Hoher Aufwand; benötigt umfangreiche Ressourcen
|
||
- ****Strategische Bedeutung**** (****0****-2 Punkte):
|
||
****0 Punkte: trägt nur indirekt zu langfristigen Zielen bei und ist
|
||
nicht entscheidend****
|
||
****1 Punkt: Niedrige strategische Bedeutung; trägt jedoch direkt
|
||
zur langfristigen Vision bei.
|
||
2 Punkte: Hohe strategische Bedeutung; ist entscheidend für die
|
||
langfristige Ziele und Entwicklung.
|
||
|
||
#### Generalplan in der Synchronisationssitzung
|
||
|
||
Die Pflege, Aktualisierung und Integration des Generalplans in die
|
||
täglichen Synchronisationssitzungen sind verpflichtend.
|
||
Alle im Generalplan festgehaltenen Ziele und Projekte müssen durch einen
|
||
klaren Entscheidungsfindungsprozess angenommen oder abgelehnt werden,
|
||
unabhängig davon, ob sie von Kammern oder anderen Elementen des Systems
|
||
vorgeschlagen wurden, es sei denn, sie sind Produkte von bestimmten
|
||
Methoden aus dem Regelwerk.
|
||
|
||
## Methoden im Core-System
|
||
|
||
Innerhalb des Core-Systems sind Methoden spezifizierte Anweisungen zur
|
||
Art und Weise der Ausführung von Aufgaben, die jeweils einer Division
|
||
zugeordnet sind.
|
||
Sie steuern die Umsetzungsverfahren im Core-System.
|
||
|
||
### Methodenbezeichnungen
|
||
|
||
Jede Methode muss über einen eindeutigen Namen / Titel verfügen, der im
|
||
Regelwerk festgehalten wird. Vor der Erstellung und Implementierung
|
||
einer neuen Methode muss überprüft werden, dass die gewählte
|
||
Methodenbezeichnung im Regelwerk einmalig ist. Die Einzigartigkeit des
|
||
Namens garantiert eine klare Identifizierung und Zuordnung der Methode,
|
||
was ein unmissverständliches, systemuniverselles Verweisen auf die
|
||
jeweilige Methode in allen zugehörigen Prozessen, Dokumentationen und
|
||
Kommunikationen ermöglicht.
|
||
|
||
### Methodenkodierungen
|
||
|
||
Des Weiteren werden Methoden zur besseren Identifikation
|
||
Methodenkodierungen zugeschrieben, die sich aus der Systemkodierung,
|
||
einem „M" und einer Zahlenkombination zusammensetzt, wobei sich die
|
||
Zahlenkombination nach chronologisch aufsteigender Ordnung der Anzahl
|
||
der Methoden der aktiven / Methode-zugehörigen Division richtet.
|
||
Methodenkodierungen können benutzt werden, um auf eine konkrete Methode
|
||
zu verweisen, wobei durch die Natur der Kodierung die Stellung in der
|
||
Hierarchie direkt ersichtlich wird. Sie benötigen zur Referenz, sofern
|
||
sie in der hier definierten Form vorliegen, keine Erwähnung der
|
||
jeweiligen Methodenbezeichnung.
|
||
Im Regelwerk wird zur Methodendeklarierung die Systemkodierung
|
||
weggelassen, ein Rautenpräfix vor das „M" gehangen und ein Trennstrich
|
||
zwischen der Zahlenkombination (der Methodenkodierung) und der
|
||
jeweiligen Methodenbezeichnung geschrieben.
|
||
|
||
### Erstellung von Methoden
|
||
|
||
Methoden werden nach der vorgegebenen Syntax der Verfassung im Regelwerk
|
||
unter einer entsprechenden Division verzeichnet. Dabei sollte darauf
|
||
geachtet werden, dass die Methode, wenn nicht schon durch eine andere
|
||
Methode als Teil einer Methodenbahn geschehen, durch eine Prüffrage
|
||
aktiviert werden kann. Eine Methode kann genau eine Prüffrage haben.
|
||
Vor der Erstellung muss zudem geprüft werden, ob sie widersprüchlich
|
||
oder gar redundant zu einer anderen, bereits existierenden Methode ist.
|
||
Zudem gelten nachfolgend untergeordnete Paragraphen zur Erstellung einer
|
||
Methode.
|
||
|
||
#### Registrierungspflicht für Verwaltungseinheiten in Methoden
|
||
|
||
##### Verpflichtende Registrierung von Verwaltungseinheiten
|
||
|
||
Es ist eine verpflichtende Anforderung, dass sämtliche
|
||
Verwaltungseinheiten, die im Rahmen einer Methode etabliert oder genutzt
|
||
werden, im Zentralen Verwaltungsregister der Systemverwaltung erfasst
|
||
und dokumentiert sein müssen.
|
||
|
||
##### Korrektur von Diskrepanzen im zentralen Verwaltungsregister
|
||
|
||
Im Falle einer Diskrepanz zwischen den im Zentralen Verwaltungsregister
|
||
verzeichneten und den in einer Methode genutzten Verwaltungseinheiten,
|
||
ist es zwingend erforderlich, dass die entsprechende Verwaltungseinheit
|
||
unverzüglich im Register nachgetragen wird.
|
||
|
||
#### Registrierungspflicht für Daten in Methoden
|
||
|
||
##### Verpflichtende Registrierung von Daten
|
||
|
||
Alle Daten, die von Verwaltungseinheiten im Rahmen des Regelwerks
|
||
erfasst, verarbeitet, genutzt oder auf sonstige Weise in Methoden
|
||
implementiert werden, müssen im Zentralen Verwaltungsregister
|
||
dokumentiert sein.
|
||
|
||
##### Korrektur von Diskrepanzen im zentralen Verwaltungsregister
|
||
|
||
Bei einer Inkongruenz zwischen den im Zentralen Verwaltungsregister
|
||
aufgeführten Daten und den in einer Methode verwendeten Daten, ist es
|
||
unerlässlich, dass die betreffenden Daten unmittelbar im Register
|
||
nachgetragen und aktualisiert werden.
|
||
|
||
#### Divisionsrahmen
|
||
|
||
Sobald der Rahmen der Methode, gesetzt durch den definierten
|
||
Aufgabenbereich der Division, überschritten wird, muss, sobald dieser
|
||
Aufwand vertreten und festgestellt werden kann, eine neue Methode
|
||
erstellt und durch die ursprüngliche Methode auf diese verwiesen werden.
|
||
|
||
### Änderung von Methoden
|
||
|
||
Änderungen von Methoden sollten in der Entscheidungsfindung begründet
|
||
und dokumentiert werden.
|
||
|
||
### Definition der Methodenbahnen
|
||
|
||
Methodenbahnen bezeichnen im Kontext des Core Systems strukturierte und
|
||
systematisch erstellte Verkettungen von Methoden durch Verweise /
|
||
Referenzen. Sie dienen dem gezielten und effizienten Vorgehen bei der
|
||
Bewältigung bestimmter Aufgaben oder Reaktionen auf spezifische
|
||
Situationen. Innerhalb einer Methodenbahn sind die einzelnen Methoden
|
||
miteinander verbunden und bauen logisch aufeinander auf, um einen
|
||
kohärenten und zielgerichteten Ablauf sicherzustellen. Methodenbahnen
|
||
entstehen automatisch durch das Referenzieren auf andere Methoden durch
|
||
ihre entsprechenden Titulierungen innerhalb der aktuellen Methode.
|
||
|
||
## Bezeichner
|
||
|
||
### Verwendung
|
||
|
||
Bezeichner sind eindeutige, unverwechselbare und spezifische
|
||
Benennungen, die der präzisen Identifikation und Referenz auf Elemente
|
||
innerhalb des gesamten Systems dienen.
|
||
|
||
### **Benennung** und Formatierung
|
||
|
||
Bezeichner müssen stets einmalig sein und dürfen sich in ihrer Benennung
|
||
nicht mit anderen Bezeichnern überschneiden, um eine klare und
|
||
eindeutige Zuordnung zu gewährleisten. Sie müssen in ihrer Gestaltung so
|
||
gewählt werden, dass eine klare Unterscheidung von anderen Bezeichnern
|
||
möglich ist.
|
||
Die primäre Funktionalität eines Bezeichners -- das heißt, das
|
||
spezifische Ziel oder die Aufgabe, die er repräsentiert -- muss in
|
||
seiner Benennung klar erkennbar sein.
|
||
Bezeichner dürfen keine Leerzeichen enthalten. Sie müssen als ein
|
||
zusammenhängendes Wort geschrieben werden. Eine Trennung durch
|
||
Bindestriche ist nur dann gestattet, wenn es zur Klarheit oder
|
||
Lesbarkeit unabdingbar notwendig ist.
|
||
|
||
### Bezugssätze
|
||
|
||
Bezeichner müssen zwangsläufig in mindestens einer Körperschaft des
|
||
Regelwerks erfasst und dokumentiert werden. Systemuniverselle Verweise
|
||
auf Bezeichner sind zu jeder Zeit und in jedem Kontext des Core-Systems
|
||
gültig und anwendbar.
|
||
|
||
### Definition und Standardisierung
|
||
|
||
Die weitere Definition und Standardisierung von Bezeichnern obliegt den
|
||
zuständigen Divisionen innerhalb des Regelwerks, es sei denn, die
|
||
Verfassung des Core Systems trifft explizite Festlegungen.
|
||
|
||
## Summe der Bestandteile
|
||
|
||
Zusammen bilden die aufgestellten Bestandteile das Core-System und
|
||
tragen zur Erreichung seiner Ziele und Ausführung bei. Jeder Bestandteil
|
||
muss im Einklang mit der Verfassung des Core-Systems und ihren
|
||
Bestimmungen handeln.
|
||
|
||
# BERECHTIGUNGEN
|
||
|
||
## Besondere Befugnisse der Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung
|
||
|
||
Die Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung haben die
|
||
exklusive Befugnis, die Priorisierung von Aufgaben im gesamten System zu
|
||
überwachen und zu genehmigen. Sie sind befugt, den Rang und die
|
||
Priorität von Aufgaben zu bestimmen, um die Sicherheit und Stabilität
|
||
des Systems zu gewährleisten. Sie sind dafür verantwortlich,
|
||
Bedrohungsanalysen durchzuführen und auf dieser Grundlage
|
||
Prioritätsentscheidungen zu treffen. Sie haben die Autorität, dringliche
|
||
Aufgaben zu bestimmen und die notwendige Ressourcenallokation zu
|
||
autorisieren, um solche Aufgaben auszuführen.
|
||
|
||
### Konsultationspflicht
|
||
|
||
Die Entscheidungen der Divisionen dieser Kammer dürfen jedoch nicht ohne
|
||
vorherige Konsultation und Einbindung einer Lageeinschätzungen und Daten
|
||
der Divisionen der anderen Kammern getroffen werden. Diese müssen ihre
|
||
jeweilige Situation, Lage und Einschätzungen offen, kurz und prägnant
|
||
darlegen, wobei diese Faktoren dann bei der Entscheidungsfindung der
|
||
Kammer für Sicherheit und Verteidigung berücksichtigt werden müssen.
|
||
|
||
### Außerordentliche Entscheidungsfälle
|
||
|
||
In außerordentlichen Fällen, in denen die Priorisierung einer Aufgabe
|
||
beliebiger Art die Erfüllung eines Projektziels, Prozessziels oder einer
|
||
Maßnahme und deren zugehörige Zusammenhänge gefährden könnte, muss die
|
||
Entscheidung für die Prioritätenvergabe besonders sorgfältig
|
||
dokumentiert werden. Diese Dokumentation sollte die Gründe für die
|
||
Änderung, die beteiligten Aufgaben und die potenziellen Auswirkungen auf
|
||
andere Aufgaben und deren Zusammenhänge umfassen.
|
||
|
||
## Befugnisse der Divisionen der Entwicklungskammer
|
||
|
||
Die Divisionen der Entwicklungskammer haben die exklusive Befugnis zur
|
||
Koordination und Leitung der gesamten Systemfortschrittsentwicklung,
|
||
ausgenommen systemjuristische Aspekte und die Entwicklungsziele anderer
|
||
Kammern. Sie haben die Autorität, die Aktivitäten und Aufgaben der
|
||
Divisionen anderer Kammern in Bezug auf die allgemeine
|
||
Fortschrittsentwicklung zu koordinieren und zu leiten. Dies umfasst, ist
|
||
aber nicht beschränkt auf, die Festlegung von allgemeinen
|
||
Entwicklungsrichtlinien, die Durchführung von Systemanalysen und die
|
||
Entwicklung von Verbesserungsplänen. Ihre Befugnisse enden da, wo durch
|
||
die Verfassung verliehene, besondere Rechte der anderen Kammern und
|
||
Divisionen beginnen.
|
||
|
||
## Befugnisse der Divisionen der Wirtschaftskammer
|
||
|
||
Die Divisionen der Wirtschaftskammer haben die exklusive Befugnis zur
|
||
Verwaltung und Kontrolle aller systeminternen Bestände und Finanzen. Sie
|
||
sind dafür verantwortlich, die Nutzung und Verteilung von Beständen zu
|
||
koordinieren und zu überwachen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit des
|
||
Systems zu gewährleisten. Sie haben außerdem die Autorität,
|
||
Finanzstrategien zu entwickeln und zu implementieren, die dazu dienen,
|
||
die finanzielle Stabilität und das Wachstum des Systems zu unterstützen.
|
||
Ihre Befugnisse enden da, wo durch die Verfassung verliehene, besondere
|
||
Rechte der anderen Kammern und Divisionen beginnen.
|
||
|
||
## Befugnisse der Divisionen der Gesundheitskammer
|
||
|
||
Die Divisionen der Gesundheitskammer haben die exklusive Befugnis zur
|
||
Steuerung, Koordination und Überwachung aller gesundheitsrelevanten
|
||
Aspekte im System. Sie sind befugt, Richtlinien für das körperliche und
|
||
seelische Wohl der Ausführung festzulegen, präventive Maßnahmen zu
|
||
planen und gesundheitsfördernde Initiativen zu initiieren. Sie haben
|
||
außerdem die Autorität, in gesundheitlichen Notfällen dringliche
|
||
Maßnahmen zu erlassen und die erforderlichen Ressourcen zu allozieren.
|
||
Die Gesundheitskammer kann die Kammer für Sicherheit und Verteidigung
|
||
zur priorisierten Aktion ihrer Interessen zwingen, jedoch nur unter
|
||
außerordentlichen und kritischen Fällen; dies meint eine aktive
|
||
Bedrohungslage zum Fortbestand des Systems oder des Menschen selbst.
|
||
|
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## Befugnisse der Divisionen der Informationskammer
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Die Divisionen der Informationskammer haben die exklusive und umfassende
|
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Befugnis über die Sammlung, Analyse, Prüfung, Validierung, Bewertung und
|
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Generierung aller systemrelevanten Informationen. Sie sind die alleinige
|
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Instanz für die Koordination des Informationsflusses und für die
|
||
Gewährleistung der Korrektheit von Informationen im gesamten System.
|
||
Alle Methoden und Prozesse, die die Generierung neuer Informationen
|
||
erfordern, müssen sich unmittelbar an eine zuständige Division der
|
||
Informationskammer wenden. Das Bereitstellen und Disseminieren von
|
||
Informationen unterliegt den Sicherheitsrichtlinien, die von der Kammer
|
||
für Sicherheit und Verteidigung festgelegt werden. Divisionen dieser
|
||
Kammer sind darüber hinaus ermächtigt, eigene Strategien für ein
|
||
effektives Informationsmanagement zu entwickeln und umzusetzen, wobei
|
||
die Sicherheitsaspekte ausschließlich durch die Kammer für Sicherheit
|
||
und Verteidigung reguliert werden.
|
||
|
||
## Geheimhaltung und Schutz elementarer Systembestandteile
|
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||
Das Prüffragenregister, das zentrale Verwaltungsregister, der
|
||
Generalplan und das Regelwerk sind elementare Bestandteile des
|
||
Core-Systems und unterliegen der strengsten Geheimhaltungsstufe. Die
|
||
detaillierte Ausgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren,
|
||
einschließlich der Frage, welche weiteren Systemelemente unter
|
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Geheimhaltung gestellt werden sollten, obliegt den entsprechenden
|
||
Divisionen und Methoden und wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
|
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# ABLAUF
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## Synchronisationssitzung
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Durch die Synchronisationssitzung wird gewährleistet, dass das System
|
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fortlaufend auf den aktuellen Stand gebracht wird und die Ausführung
|
||
aller Aufgaben entsprechend der neuesten Informationen erfolgen kann. Es
|
||
wird in dieser Version der Verfassung somit eine praktikable, haltbare,
|
||
direkte und beständige Verbindung zum Core gewährleistet und etabliert.
|
||
|
||
### Zeitintervall und Überschreitungen
|
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Mindestens alle 48 Stunden und höchstens alle 12 Stunden sollte eine
|
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Synchronisationssitzung stattfinden, die nicht länger als 6 Stunden lang
|
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geht und bei zumutbarer geistiger Zurechnungsfähigkeit passiert.
|
||
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||
### Aufgaben der Sitzung
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Während der Synchronisationssitzung werden folgende Aufgaben erledigt:
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#### Bearbeitung des Eingabeprotokolls (Systemeingabe)
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##### Bearbeitung von Fortschritt und ausgeführten Tätigkeiten
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Es gehört zu den elementaren Aufgaben der Synchronisationssitzung, die
|
||
während eines Ausführungsintervalls ausgeführten Aufgaben zu überprüfen
|
||
und den dadurch gebildeten Fortschritt dem Generalplan zu übergeben. Es
|
||
erfolgt zudem eine Revision der nicht-geschafften oder nicht erledigten
|
||
Aufgaben. Anschließend werden diese erneut der Ausführung übergeben oder
|
||
als abgeschlossen betrachtet, wobei bei einer wiederholten
|
||
nicht-Ausführung von zur Ausführung als notwendig übergebenen Aufgaben
|
||
entsprechende Maßnahmen und Schritte ergriffen werden müssen, die zur
|
||
Lösung des Problems der Ausführung beitragen.
|
||
|
||
##### Überprüfung und Beantwortung von Prüffragen
|
||
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||
Im Rahmen der Synchronisationssitzung erfolgt die systematische
|
||
Überprüfung aller im Prüffragenregister verzeichneten Prüffragen. Jede
|
||
Prüffrage wird einzeln betrachtet und mit \'Ja\' oder \'Nein\'
|
||
beantwortet. Bei einer Bejahung (Affirmation) einer Prüffrage wird die
|
||
ihr zugeordnete Methode ausgelöst.
|
||
|
||
##### Dokumentation und Prozessierung der ausgelösten Methoden
|
||
|
||
Für jede mit \'Ja\' beantwortete Prüffrage wird festgehalten, dass die
|
||
entsprechende Methode ausgelöst wurde. Nachdem alle Prüffragen
|
||
beantwortet wurden, erfolgt eine systematische Durchsicht aller
|
||
ausgelösten Methoden. Diese werden entsprechend ihrer Priorität und
|
||
Relevanz weiterverarbeitet.
|
||
|
||
#### Synchronisation von Aufnahme- und Verwaltungsmitteln
|
||
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||
Innerhalb der Synchronisationssitzung wird eine spezifische Abgleichung
|
||
der Daten vorgenommen, die mittels Aufnahmemitteln erfasst, aber nicht
|
||
direkt durch die entsprechenden Verwaltungsmittel erfasst wurden. Dies
|
||
bedeutet, dass in Fällen, in denen Aufnahmemittel und Verwaltungsmittel
|
||
nicht identisch sind, eine gezielte Übertragung der durch die
|
||
Aufnahmemittel gesammelten Daten in die zugehörigen Verwaltungsmittel
|
||
vorgenommen wird. Die entsprechend variierenden Aufnahmemittel werden im
|
||
Eingabeprotokoll bereits gelistet.
|
||
|
||
#### Ausstellung des Ausgabeprotokolls (Systemausgabe)
|
||
|
||
Aufgaben werden durch die Kammer für Sicherheit und Verteidigung nach
|
||
Konsultation der Divisionen aller anderen Kammern priorisiert.
|
||
Zudem wird der Generalplan aktualisiert.
|
||
Ein neues Ausgabeprotokoll wird erstellt, das Aufgaben bis zur nächsten
|
||
Synchronisationssitzung enthält, wobei sich angeordneten Aufgaben nach
|
||
der Priorisierung durch die Kammer für Sicherheit und Verteidigung
|
||
richten.
|
||
|
||
### Dokumentationspflicht
|
||
|
||
Sowohl das modifizierte Eingabeprotokoll als auch das neu erstellte
|
||
Ausgabeprotokoll müssen nach der Synchronisationssitzung entsprechend
|
||
archiviert und jede durchgeführte Sitzung muss in einem entsprechenden
|
||
Logbuch der Systemverwaltung dokumentiert und erfasst werden.
|
||
|
||
## Erstellung und Modifizierung des Eingabeprotokolls
|
||
|
||
### Vorlagenerstellung
|
||
|
||
Die Erstellung des Eingabeprotokolls wird unter Verwendung einer Vorlage
|
||
vollzogen. Diese wird nachfolgend beschrieben und unterteilt sich in 4
|
||
Abschnitte.
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#### Abschnitt 1
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||
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||
##### Fortschrittserfassung
|
||
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Für den Generalplan und zur allgemeinen Funktionstauglichkeit ist es
|
||
unerlässlich, dass die durch die vorherige Sitzung angeordneten Aufgaben
|
||
im Eingabeprotokoll dokumentiert werden, auch wenn dies redundant zu
|
||
diversen Verwaltungen und Verwaltungsmitteln erscheinen mag. Die
|
||
Fortschrittserfassung passiert durch die Einbettung des vorherigen
|
||
Ausgabeprotokolls unter diesen Abschnitt, wobei zu erledigende Aufgaben
|
||
mit Checkboxen versehen wurden. Bei Erfüllung der Aufgabe wird die
|
||
Checkbox ausgefüllt
|
||
|
||
##### Dokumentation von Routinen
|
||
|
||
Die gesamte Struktur und Definition der Routinen obliegt den zuständigen
|
||
Divisionen der Entwicklungskammer. Diese sind für die vollständige
|
||
Dokumentation der Routinen über die entsprechenden Verwaltungsstrukturen
|
||
und -mittel verantwortlich.
|
||
|
||
#### Abschnitt 2
|
||
|
||
Der zweite Abschnitt der Vorlage für das Eingabeprotokoll wird
|
||
strukturiert in einer tabellarischen Form, die aus vier Spalten besteht.
|
||
Bis auf die Checkboxen handelt es sich dabei um eine faktische Kopie des
|
||
Prüffragenregisters. Diese Struktur ist für die systematische Erfassung
|
||
und Bearbeitung von Daten während der Synchronisationssitzungen
|
||
vorgesehen.
|
||
|
||
- In der ersten Spalte der Vorlage befinden sich Checkboxen, welche
|
||
die Möglichkeit bieten, bei der Bearbeitung der Prüffragen eine
|
||
visuelle Markierung zu setzen. Diese Checkboxen dienen der
|
||
Erfassung, ob eine Prüffrage im Rahmen der Synchronisationssitzung
|
||
mit \'Ja\' beantwortet und somit die zugeordnete Methode aktiviert
|
||
wurde.
|
||
- Die zweite Spalte enthält die Prüffragen selbst; so, wie sie im
|
||
Prüffragenregister verzeichnet sind.
|
||
- In der dritten Spalte werden die den jeweiligen Prüffragen
|
||
zugeordneten Methoden aufgelistet. Diese Zuordnung erfolgt ebenfalls
|
||
basierend auf den Einträgen im Prüffragenregister.
|
||
- Die vierte Spalte listet eventuelle Metriken auf, die zur
|
||
Beantwortung der Prüffragen dienlich sein können; eben auch so, wie
|
||
sie im Prüffragenregister dokumentiert sind.
|
||
|
||
#### Abschnitt 3
|
||
|
||
Nach dem Abschnitt der Prüffragen und Methoden werden in der Vorlage die
|
||
Aufnahmemittel aufgelistet, die von den jeweiligen Verwaltungsmitteln
|
||
abweichen.
|
||
Diese Auflistung dient der Identifikation und Bearbeitung von
|
||
Diskrepanzen zwischen erfassten Daten und den Daten in den
|
||
Verwaltungsmitteln während der Synchronisationssitzung.
|
||
|
||
#### Abschnitt 4
|
||
|
||
Der letzte Abschnitt widmet sich der Funktion des Eingabeprotokolls als
|
||
Verwaltung und fungiert aus diesem Grund als Verwaltungs- und
|
||
Aufnahmemittel diverser Daten, die im Regelwerk der Verwaltung des
|
||
Eingabeprotokolls zugeordnet wurden. Die Daten sind in praktikabler und
|
||
effizienter Form abzufragen.
|
||
|
||
### Modifikation
|
||
|
||
Die Vorlage des Eingabeprotokolls wird modifiziert, wenn neue Prüffragen
|
||
hinzukommen und das Prüffragenregister geändert wird.
|
||
|
||
### Aktualisierung und Archivierung
|
||
|
||
Nach jeder Ausführung, d.h. bis zur nächsten Synchronisationssitzung,
|
||
wird das Eingabeprotokoll unter Wiederverwendung der hier beschriebenen
|
||
Vorlage neu erstellt und nach der Synchronisationssitzung archiviert.
|
||
|
||
## Erstellung und Modifizierung des Ausgabeprotokolls
|
||
|
||
### Protokollstruktur und Inhalte
|
||
|
||
Das Ausgabeprotokoll wird für die nächsten 24 Stunden erstellt und
|
||
enthält Aufgaben jeder Art samt relevanter und / oder notwendiger
|
||
Aufgabeninformationen bis zur nächsten Synchronisationssitzung.
|
||
Das Ausgabeprotokoll wird so gestaltet, dass es nicht alle möglichen
|
||
Routinen enthält. Diese Einschränkung dient dazu, einen fokussierten und
|
||
effizienten Ablauf der Ausführung zu gewährleisten.
|
||
|
||
### Standardisierungen
|
||
|
||
Standardisierungen des Wesens des Ausgabeprotokolls können durch die
|
||
Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung, der
|
||
Informationskammer und der Entwicklungskammer vorgenommen und vorgegeben
|
||
werden.
|
||
|
||
### Neuerstellung und Archivierung
|
||
|
||
Das Ausgabeprotokoll wird zu jeder Synchronisationssitzung unter
|
||
Wiederverwendung der hier beschriebenen Vorlage neu erstellt und nach
|
||
der Synchronisationssitzung archiviert.
|
||
|
||
## Definition der "nächsten Ausführung"
|
||
|
||
Die "nächste Ausführung" bezieht sich auf den Zeitraum zwischen zwei
|
||
aufeinanderfolgenden Synchronisationssitzungen. Innerhalb dieses
|
||
Zeitraums werden die im Ausgabeprotokoll aufgeführten Aufgaben, Routinen
|
||
und Projekte abgearbeitet. Die nächste Ausführung endet mit der nächsten
|
||
Synchronisationssitzung, bei der ein neues Ausgabeprotokoll erstellt und
|
||
das vorherige Eingabeprotokoll überarbeitet wird.
|
||
|
||
### Etablierung von Prüffragen bei Neuen Methoden
|
||
|
||
An die folgenden Unterpunkte muss sich bei der Entwicklung von
|
||
Prüffragen gehalten werden.
|
||
|
||
#### Grundlage für Prüffragen
|
||
|
||
Beim Entwickeln neuer Methoden im Regelwerk müssen eintretende Umstände
|
||
(Kausalitäten), die Ziele und Zwecke einer Methode und zu sammelnde
|
||
Metriken als Basis für die Ermittlung deterministischer Prüffragen
|
||
genutzt werden.
|
||
|
||
#### Planmäßiges Vorgehen
|
||
|
||
Das Erstellen von Prüffragen sollte eine ausgiebige Analyse umfassen.
|
||
Diese sollte die folgenden Schritte beinhalten:
|
||
|
||
- Identifikation von eintretenden Umständen, die direkt oder indirekt
|
||
die Anwendung der Methode beeinflussen könnten.
|
||
|
||
- Festlegung von Metriken, die quantifizierbare Daten liefern, auf
|
||
deren Grundlage Prüffragen ermittelt werden können.
|
||
|
||
- Ableitung der Schwellenwerte oder Kriterien, bei deren Erreichen die
|
||
entsprechende Methode aktiviert wird.
|
||
|
||
## Monatliche Sitzung (Komiteesitzung)
|
||
|
||
Zur ständigen Verbesserung und Anpassung des Systems führt die
|
||
Systemverwaltung monatlich eine Komiteesitzung durch, immer am 1. Tag
|
||
jedes Monats. Bei diesen Sitzungen werden aktuelle Themen und
|
||
Herausforderungen des Systems unter besonderen Fokus genommen und die
|
||
Ausrichtungen der Ziele der Kammern angepasst / überarbeitet. Zudem
|
||
werden wichtige Entscheidungen (ggf. mit Abstimmungen falls Vorschrift)
|
||
getroffen. Des Weiteren wird eine aktuelle Lage-Erfassung durchgeführt,
|
||
indem die Aufgabenbereiche der Divisionen auf anstehende Aufgaben,
|
||
Mängel und den allgemeinen aktuellen Stand untersucht werden. Die
|
||
Ergebnisse und Entscheidungen jeder Sitzung werden dokumentiert und
|
||
archiviert, um eine nachhaltige Transparenz und Nachvollziehbarkeit
|
||
sicherzustellen.
|
||
|
||
Die Komiteesitzung läuft nach dem folgenden Schema ab:
|
||
|
||
1. Erstellung der Sitzung -- Sitzungsprotokoll erstellen (ggf. mit
|
||
Gliederung)
|
||
|
||
2. Durchführung einer aktuellen Lageerfassung -- Überprüfung von
|
||
Zielen, Fortschritten, Integrität des Status Quo mit Generalplan und
|
||
Übereinstimmung des theoretischen Systems mit praktischem Vorgehen.
|
||
|
||
3. Besondere Rechteausübung -- Modifikationen am System vornehmen mit
|
||
ergänzender normativer Berechtigung zum Ausbau, Spezifizierung und
|
||
zur Erweiterung der Verfassung sowie des Manifestes, ggf. nach
|
||
angemessenem Abstimmungsverfahren.
|
||
|
||
4. Aktualisieren des Generalplans, der Ziele und des Manifestes.
|
||
|
||
## Jährliche Sitzung (Jubiläum)
|
||
|
||
Das Core-System feiert sein Jubiläum mit einer jährlichen Sitzung. Diese
|
||
findet am Jahrestag der Inbetriebnahme des Systems statt und dient als
|
||
Gelegenheit, um die Verfassung zu überprüfen und mögliche Änderungen
|
||
oder Anpassungen zu diskutieren und zu implementieren sowie Jahresziele
|
||
zu setzen. Diese Sitzung bietet auch die Möglichkeit, das System
|
||
feierlich zu bekräftigen durch eine Unterschrift unter das
|
||
Jubiläumsdokument, was das Engagement für die Pflege und Verbesserung
|
||
des Systems unterstreicht. Der Jahrestag ist der 31.12.: Der Tag der
|
||
Unterschrift unter der Verfassung des Core-Systems vom 31.12.2020.
|
||
|
||
## Regelbrüche
|
||
|
||
Regelbrüche werden geduldet. Werden diese jedoch festgestellt, so müssen
|
||
sie durch die Systemverwaltung dokumentiert und geeignete Maßnahmen zur
|
||
Besserung müssen unternommen werden.
|
||
|
||
# WERTEETABLIERUNG
|
||
|
||
## Der Core-Pakt
|
||
|
||
### Definition und Zweck des Core-Paktes
|
||
|
||
Der Core-Pakt stellt ein bindendes Element der Verfassung dar und legt
|
||
spezifische, bedeutende Versprechen fest. Er dient der Sicherstellung
|
||
der Kredibilität und Verpflichtung dieser Versprechen und der
|
||
Gewährleistung ihrer Einhaltung.
|
||
|
||
### Anwendungspflicht
|
||
|
||
Der Core-Pakt ist anzuwenden, wenn die Erforderlichkeit eines
|
||
Versprechens eintritt. Erforderlichkeit in diesem Kontext kann einen
|
||
unbedingten Handlungsbedarf, eine hohe Relevanz oder auch die
|
||
Notwendigkeit, dem Versprechen durch den Pakt zusätzliche Kredibilität
|
||
zu verleihen, implizieren.
|
||
|
||
### Realistische Versprechen
|
||
|
||
Der Core-Pakt muss realistische, messbare und umsetzbare Versprechen
|
||
enthalten. Versprechen, die als unrealistisch oder zu vage angesehen
|
||
werden, dürfen nicht in den Core-Pakt aufgenommen werden.
|
||
|
||
### Vorab-Prüfung des Core-Paktes
|
||
|
||
Vor der Annahme eines Core-Paktes muss das Paket einer eingehenden
|
||
Prüfung unterzogen werden. Diese umfasst eine Überprüfung der
|
||
Ausrichtung des Core-Paktes an den Grundprinzipien und Werten des
|
||
Core-Systems im Sinne der Verfassung, sowie der Realisierungsprüfung und
|
||
Interferenzen mit anderen Verpflichtungen und aktuellen Tätigkeiten.
|
||
|
||
### Dokumentationspflicht
|
||
|
||
Für jeden etablierten Core-Pakt ist eine lückenlose Dokumentation
|
||
anzufertigen. Diese Dokumentation muss alle relevanten Informationen
|
||
beinhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Gegenstand
|
||
und Zweck des Versprechens, die beteiligten Parteien, festgelegte
|
||
Zeitrahmen sowie die zugeordneten Maßnahmen des Cores, inbegriffen
|
||
Methoden und dergleichen. Die Dokumentation ist in die Systemverwaltung
|
||
einzufügen und bei etwaigen Fortschritten, Änderungen oder Anpassungen
|
||
regelmäßig zu aktualisieren.
|
||
Die Einhaltung der Dokumentationspflicht liegt in der Verantwortung der
|
||
Systemverwaltung und ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung
|
||
der Kredibilität und Effektivität des Core-Paktes.
|
||
|
||
### Mechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung des Core-Paktes
|
||
|
||
Jeder Core-Pakt muss Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der
|
||
festgelegten Versprechen enthalten. Diese können automatisierte
|
||
Überprüfungen, regelmäßige Selbstbewertungen oder andere, im Regelwerk
|
||
festgelegte Methoden sein.
|
||
|
||
### Gültigkeit und Laufzeit
|
||
|
||
Ein Core-Pakt tritt erst in Kraft, wenn alle oben genannten Kriterien
|
||
erfüllt sind und eine entsprechende Entscheidungseinheit den Pakt
|
||
genehmigt hat. Die Laufzeit des Core-Paktes muss klar definiert sein und
|
||
ist an bestimmte Überprüfungsmechanismen gekoppelt.
|
||
|
||
### Konsequenzen bei Nichteinhaltung
|
||
|
||
Die Nichteinhaltung eines Core-Paktes stellt einen ernsthaften Verstoß
|
||
gegen die im Core-System festgelegten Regeln und Verpflichtungen dar,
|
||
sofern die gegebenen Umstände die Einhaltung des Core-Paktes nicht
|
||
unmöglich machen. Der Autor muss dann die volle Verantwortung für den
|
||
Bruch des Core-Paktes übernehmen, sich das Versäumnis eingestehen und
|
||
die notwendigen Schritte zur Korrektur einleiten.
|
||
|
||
#### Bruch des Paktes aufgrund gegebener Umstände
|
||
|
||
Die Konsequenzen bei einer Nicht-Einhaltung sind dann nicht regulär zu
|
||
vollziehen, wenn eine besondere Änderung der Umstände, welche nicht
|
||
vorhersehbar, sowie unvermeidlich, unabwehrbar und unbeeinflussbar sind,
|
||
vorliegt. Bei dem Bruch eines Paktes auf Grund dessen muss eine
|
||
gründliche Auseinandersetzung mit der Natur der Änderung der Umstände
|
||
sowie der Umstände selbst stattfinden, sodass diese in Zukunft
|
||
berücksichtigt werden. Ein wiederholtes Auftreten eines Bruches aufgrund
|
||
der selben Ursachen gegeben aus den Umständen ist so zu vermeiden, dass
|
||
ein Pakt bei Beschluss Vermeidungstaktiken und Vorbeugungsmaßnahmen
|
||
ergreifen muss, die durch die Auseinandersetzung mit den bisherigen
|
||
Vorfällen gewonnen werden konnten.
|
||
|
||
#### Eingeständnis und Verantwortungsübernahme
|
||
|
||
Bei einem Bruch des Core-Paktes ist der erste notwendige Schritt, die
|
||
volle Verantwortung für das eigene Versagen zu übernehmen. Dies
|
||
beinhaltet ein klares und uneingeschränktes Eingeständnis, dass die
|
||
festgelegten Versprechen und Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
|
||
Dieses Eingeständnis muss dokumentarisch erfolgen. Zudem sieht man sich
|
||
fortan in der Schuld des Geschädigten und muss eine Wiedergutmachung
|
||
hervorbringen, entsprechende Methoden sollten eingeleitet und / oder
|
||
etabliert werden. Die Wiedergutmachung muss dem Ausmaß des Versprechen
|
||
durch den Core-Pakt gleichen.
|
||
|
||
#### Methodische Anpassung
|
||
|
||
Im Anschluss an das Eingeständnis muss eine gründliche Analyse der
|
||
Ursachen für den Bruch des Core-Paktes durchgeführt werden. Basierend
|
||
auf dieser Analyse sind geeignete Methoden aus dem Regelwerk zu
|
||
aktivieren oder neu zu etablieren, um sicherzustellen, dass ein
|
||
ähnlicher Bruch in der Zukunft vermieden wird.
|
||
|
||
#### Höchste Konsequenz bei Missachtung
|
||
|
||
Die höchste Konsequenz, die bei Missachtung jeglicher Regeln bezüglich
|
||
des Core-Paktes gezogen werden kann, ist der formale Ausschluss aus dem
|
||
Core-System.
|
||
|
||
## Ausrichtung an den Werten des Manifests
|
||
|
||
Die Werte innerhalb des Systems orientieren sich an dem aufzustellenden
|
||
Manifest des Core-Systems. Die praktische Ausgestaltung, Anwendung und
|
||
Interpretation der Werte unterliegen den Methoden der Systemjuristik und
|
||
dem Generalplan. Das Manifest soll ein persönliches werden und ist im
|
||
Gegensatz zum rationalen und allgemein-gehaltenem Core-System von den
|
||
Ideologien des Verfassers geprägt. Innerhalb seines hier definierten
|
||
Rahmens sind ihm keine Grenzen auferlegt.
|
||
|
||
# ABLEGUNG DES SYSTEMS
|
||
|
||
## Austritt aus dem Core-System
|
||
|
||
Der Autor darf nach folgenden Vorgaben aus dem Core-System austreten:
|
||
|
||
### Verfahren
|
||
|
||
Ein Austritt aus dem Core-System kann nur mit einer einstimmigen
|
||
Entscheidung in 3 aufeinanderfolgenden Komiteesitzungen erfolgen.
|
||
|
||
### Geistige Zurechnungsfähigkeit
|
||
|
||
Der geistige Zustand des Menschen muss während dieses gesamten Prozesses
|
||
ungehindert bleiben, um eine rationale und bewusste Entscheidungsfindung
|
||
zu gewährleisten.
|
||
|
||
## Pflichten vor dem Austritt
|
||
|
||
Vor dem Austritt aus dem Core-System sind bestimmte Verpflichtungen zu
|
||
erfüllen.
|
||
|
||
### Systempflege
|
||
|
||
Das Core-System muss bis zum Austritt in Stand gehalten werden, um
|
||
dessen Integrität und Funktionalität zu gewährleisten.
|
||
|
||
### Datensicherung
|
||
|
||
Alle produzierten Daten des Core-Systems müssen gesichert und zur
|
||
Erhaltung zeit-beständig übermittelt werden.
|
||
|
||
# Anhang
|
||
|
||
## Fußnoten
|
||
|
||
^1\ ^Siehe Paragraph „Division für systemjuristische Angelegenheiten"
|
||
|
||
^2\ ^Bezogen auf Verwaltungen
|
||
|
||
^3\ ^Die Logik hinter der Bezeichnung \"Systemeingabe\" liegt in ihrer
|
||
Funktion als Eintrittspunkt neuer Informationen und Bedingungen ins
|
||
System.
|
||
|
||
^4\ ^Die Logik hinter der Bezeichnung \"Systemausgabe\" ist die finale
|
||
Transformation der im System verarbeiteten Informationen in konkrete
|
||
Handlungen und Aufgaben. Es markiert die Schnittstelle, an der
|
||
koordinierte Planung durch die Methoden-geleitete Verarbeitung
|
||
eingehender Daten in konkrete Ausführungsaufgaben transformiert wird.
|
||
|
||
## Hierarchie
|
||
|
||
A. Informationskammer
|
||
|
||
a. Informationssysteme
|
||
|
||
1. Informationseinholung
|
||
2. Informationsbereitstellung
|
||
3. Informationsverarbeitung
|
||
|
||
b. Überprüfung & Verifizierung
|
||
|
||
1. Informationsaufnahme & -integration
|
||
2. Quoten, Statistiken und Gutachten
|
||
|
||
c. Wissenschaft
|
||
|
||
1. Informationsermittlung
|
||
2. Informationsanalytik
|
||
|
||
d. Informationsspeicherung
|
||
|
||
1. Verfassungs- & Gesetzesdaten
|
||
2. Wissensformation
|
||
3. Externinformationen
|
||
|
||
B. Entwicklungskammer
|
||
|
||
a. Strategische Entwicklungselemente
|
||
|
||
1. Generalplanungsdivision
|
||
2. **Aufgabenmanagement**
|
||
3. Konzeptentwicklung
|
||
4. Struktur-, Design- und Organisationsentwicklung
|
||
5. **Übergeordnete Strategien und Maßnahmen**
|
||
6. **Synergetik**
|
||
|
||
b. Operative Entwicklungen
|
||
|
||
1. Modelle und Prototypen
|
||
2. **Handwerks- und **ausführende **Konstruktionsaufgaben**
|
||
3. **Blueprint- und Anleitungserstellung**
|
||
|
||
c. Systementwicklungen
|
||
|
||
1. Aktualisierungen, Wartungsarbeiten und Integration
|
||
2. Realisierungsprüfung
|
||
3. Fehleranalyseprogramm
|
||
|
||
C. Kammer für Sicherheit und Verteidigung
|
||
|
||
D. Wirtschaftskammer
|
||
|
||
a. Rechnungswesen
|
||
|
||
1. Geldwert-, Zahlungs- und Finanzmittelaufsicht
|
||
2. Finanzverwaltung
|
||
3. Aktivaverwaltung
|
||
4. Investitionsverwaltung
|
||
|
||
b. kommerzielle Unit
|
||
|
||
1. Einkommen, Dienstleistungen & Leistungsvergütungen
|
||
2. Vermarktung und Vertrieb
|
||
3. Marktkundschaften
|
||
|
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c. Logistik
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1. Transport & Lieferlogistik
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2. Lagerungen
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3. Beschaffung
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d. Ressourcen
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1. Ressourcengewinnung
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2. Bestands- & Bedarfsverwaltung
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3. Produktionsverwaltung
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4. Abfall und Recycling
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E. Gesundheitskammer
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a. Medizinische Unit
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1. Humanmedizin (inkl. Zahn- & Kiefermedizin) - Anatomie und
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Physiologie
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2. Ernährung und Nährstoffe
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3. Umwelt- und Arbeitsmedizin
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4. Psychische Gesundheit
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5. Prävention und Gesundheitsförderung
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6. Diagnose, Therapie und Rehabilitation
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7. Medikamentierung, Supplementierung & Pharmakologie
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8. Infektionskrankheiten und Immunisierungen
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b. Gesundheitssystem
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1. Gesundheitsversorgung
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2. Gesundheitsüberwachung
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3. Gesundheitsmanagement
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F. Sozial-Humane Kammer
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a. Persönlichkeit
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1. Denkprozesse und Kognition
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2. Verhaltensrichtlinien & Charaktergrundsätze
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3. Charaktermodellierung & Reflexion
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4. Bildung, Aneignung und persönliche Entwicklung
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b. philanthropische Unit
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1. Wohlbefinden
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2. Motivation
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3. Kunst & Kultur
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4. Memorandum
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5. Biografie
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6. Exitus
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7. Reproduktion, Erbe & Nachwuchs
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c. gesellschaftliche Unit
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1. Nimbus
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2. Positionen
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3. Widmungen
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4. Publizierungen
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5. Einflüsse & soziale Konnexionen
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6. Reklamationen
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7. soziale Aktivitäten
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8. soziale Güter & Dienstleistungen
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9. Historien & gesellschaftliche Übersichten
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d. Kommunikation
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1. Kommunikationsvermittlung
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2. Kommunikationsanalyse
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3. Kommunikationswege
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4. Auditorium
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5. Linguistik & Orthographie |