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>> # CORE-SYSTEM VERFASSUNG - Version 6.7
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This is the German Version. For the English version, see [README.en.md](README.en.md).
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# Inhaltsverzeichnis
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- [GRUNDLEGENDE METABESTIMMUNGEN](#grundlegende-metabestimmungen)
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- [Allgemeine Bestimmungen zur Verfassung](#allgemeine-bestimmungen-zur-verfassung)
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- [Wesen des Core-Systems](#wesen-des-core-systems)
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- [Anpassungs- und Etablierungsperiode](#anpassungs--und-etablierungsperiode)
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- [Bestandsaufnahme der aktuellen Lebenssituation](#bestandsaufnahme-der-aktuellen-lebenssituation)
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- [Gültigkeit und Auslegung der Verfassung](#gültigkeit-und-auslegung-der-verfassung)
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- [Interpretationshoheit](#interpretationshoheit)
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- [Austrittsverfahren](#austrittsverfahren)
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- [BESTANDTEILE DES CORE-SYSTEMS](#bestandteile-des-core-systems)
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- [Elementare Begriffserklärungen](#elementare-begriffserklärungen)
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- [Systemverwaltung](#systemverwaltung)
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- [Hierarchie des Core-Systems](#hierarchie-des-core-systems)
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- [Kodierungsschema – Systemkodierung](#kodierungsschema--systemkodierung)
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- [Komponenten der Hierarchie](#komponenten-der-hierarchie)
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- [Kammern](#kammern)
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- [Units](#units)
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- [Divisionen](#divisionen)
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- [Division für systemjuristische Angelegenheiten](#division-für-systemjuristische-angelegenheiten)
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- [Division der Entscheidungsfindung](#division-der-entscheidungsfindung)
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- [Das Regelwerk](#das-regelwerk)
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- [Syntax und Ausdrucksweisen im Regelwerk](#syntax-und-ausdrucksweisen-im-regelwerk)
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- [Verwendungspflicht der Syntax](#verwendungspflicht-der-syntax)
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- [Routinenliste](#routinenliste)
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- [Prüffragensystem](#prüffragensystem)
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- [Funktionsweise von Prüffragen](#funktionsweise-von-prüffragen)
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- [Prüffragenregister](#prüffragenregister)
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- [Verwaltungen](#verwaltungen)
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- [Erstellen von Verwaltungen](#erstellen-von-verwaltungen)
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- [Bezeichnung von Verwaltungen](#bezeichnung-von-verwaltungen)
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- [Zuordnung zum System](#zuordnung-zum-system)
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- [Verwaltungen im Regelwerk](#verwaltungen-im-regelwerk)
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- [Zentrales Verwaltungsregister](#zentrales-verwaltungsregister)
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- [Aufnahmemittel und Datenerfassung](#aufnahmemittel-und-datenerfassung)
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- [Unterscheidungen](#unterscheidungen)
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- [Metadaten](#metadaten)
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- [Systemeingabe](#systemeingabe)
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- [Eingabeprotokoll](#eingabeprotokoll)
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- [Systemausgabe](#systemausgabe)
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- [Ausgabeprotokoll](#ausgabeprotokoll)
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- [Generalplan](#generalplan)
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- [Aufbau und Zweck des Generalplans](#aufbau-und-zweck-des-generalplans)
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- [Arten und Definitionen von Aufgabenzusammenhängen und -bündelungen](#arten-und-definitionen-von-aufgabenzusammenhängen-und--bündelungen)
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- [Aufgabenkategorisierungen](#aufgabenkategorisierungen)
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- [Arten von Aufgabenpaket-Bündelungen](#arten-von-aufgabenpaket-bündelungen)
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- [Kategorisierung vorliegender Aufgaben](#kategorisierung-vorliegender-aufgaben)
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- [Priorisierung von Aufgaben](#priorisierung-von-aufgaben)
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- [Generalplan in der Synchronisationssitzung](#generalplan-in-der-synchronisationssitzung)
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- [Methoden im Core-System](#methoden-im-core-system)
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- [Methodenbezeichnungen](#methodenbezeichnungen)
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- [Methodenkodierungen](#methodenkodierungen)
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- [Erstellung von Methoden](#erstellung-von-methoden)
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- [Registrierungspflicht für Verwaltungseinheiten in Methoden](#registrierungspflicht-für-verwaltungseinheiten-in-methoden)
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- [Registrierungspflicht für Daten in Methoden](#registrierungspflicht-für-daten-in-methoden)
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- [Divisionsrahmen](#divisionsrahmen)
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- [Änderung von Methoden](#änderung-von-methoden)
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- [Definition der Methodenbahnen](#definition-der-methodenbahnen)
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- [Bezeichner](#bezeichner)
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- [Verwendung](#verwendung)
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- [Benennung und Formatierung](#benennung-und-formatierung)
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- [Bezugssätze](#bezugssätze)
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- [Definition und Standardisierung](#definition-und-standardisierung)
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- [Summe der Bestandteile](#summe-der-bestandteile)
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- [BERECHTIGUNGEN](#berechtigungen)
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- [Besondere Befugnisse der Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung](#besondere-befugnisse-der-divisionen-der-kammer-für-sicherheit-und-verteidigung)
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- [Konsultationspflicht](#konsultationspflicht)
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- [Außerordentliche Entscheidungsfälle](#außerordentliche-entscheidungsfälle)
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- [Befugnisse der Divisionen der Entwicklungskammer](#befugnisse-der-divisionen-der-entwicklungskammer)
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- [Befugnisse der Divisionen der Wirtschaftskammer](#befugnisse-der-divisionen-der-wirtschaftskammer)
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- [Befugnisse der Divisionen der Gesundheitskammer](#befugnisse-der-divisionen-der-gesundheitskammer)
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- [Befugnisse der Divisionen der Informationskammer](#befugnisse-der-divisionen-der-informationskammer)
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- [Geheimhaltung und Schutz elementarer Systembestandteile](#geheimhaltung-und-schutz-elementarer-systembestandteile)
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- [ABLAUF](#ablauf)
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- [Synchronisationssitzung](#synchronisationssitzung)
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- [Zeitintervall und Überschreitungen](#zeitintervall-und-überschreitungen)
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- [Aufgaben der Sitzung](#aufgaben-der-sitzung)
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- [Bearbeitung des Eingabeprotokolls (Systemeingabe)](#bearbeitung-des-eingabeprotokolls-systemeingabe)
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- [Bearbeitung von Fortschritt und ausgeführten Tätigkeiten](#bearbeitung-von-fortschritt-und-ausgeführten-tätigkeiten)
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- [Überprüfung und Beantwortung von Prüffragen](#überprüfung-und-beantwortung-von-prüffragen)
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- [Dokumentation und Prozessierung der ausgelösten Methoden](#dokumentation-und-prozessierung-der-ausgelösten-methoden)
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- [Synchronisation von Aufnahme- und Verwaltungsmitteln](#synchronisation-von-aufnahme--und-verwaltungsmitteln)
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- [Ausstellung des Ausgabeprotokolls (Systemausgabe)](#ausstellung-des-ausgabeprotokolls-systemausgabe)
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- [Dokumentationspflicht](#dokumentationspflicht)
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- [Erstellung und Modifizierung des Eingabeprotokolls](#erstellung-und-modifizierung-des-eingabeprotokolls)
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- [Vorlagenerstellung](#vorlagenerstellung)
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- [Abschnitt 1](#abschnitt-1)
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- [Abschnitt 2](#abschnitt-2)
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- [Abschnitt 3](#abschnitt-3)
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- [Abschnitt 4](#abschnitt-4)
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- [Modifikation](#modifikation)
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- [Aktualisierung und Archivierung](#aktualisierung-und-archivierung)
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- [Erstellung und Modifizierung des Ausgabeprotokolls](#erstellung-und-modifizierung-des-ausgabeprotokolls)
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- [Protokollstruktur und Inhalte](#protokollstruktur-und-inhalte)
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- [Standardisierungen](#standardisierungen)
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- [Neuerstellung und Archivierung](#neuerstellung-und-archivierung)
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- [Definition der "nächsten Ausführung"](#definition-der-nächsten-ausführung)
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- [Etablierung von Prüffragen bei Neuen Methoden](#etablierung-von-prüffragen-bei-neuen-methoden)
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- [Grundlage für Prüffragen](#grundlage-für-prüffragen)
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- [Planmäßiges Vorgehen](#planmäßiges-vorgehen)
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- [Monatliche Sitzung (Komiteesitzung)](#monatliche-sitzung-komiteesitzung)
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- [Jährliche Sitzung (Jubiläum)](#jährliche-sitzung-jubiläum)
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- [Regelbrüche](#regelbrüche)
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- [WERTEETABLIERUNG](#werteetablierung)
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- [Der Core-Pakt](#der-core-pakt)
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- [Definition und Zweck des Core-Paktes](#definition-und-zweck-des-core-paktes)
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- [Anwendungspflicht](#anwendungspflicht)
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- [Realistische Versprechen](#realistische-versprechen)
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- [Vorab-Prüfung des Core-Paktes](#vorab-prüfung-des-core-paktes)
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- [Dokumentationspflicht](#dokumentationspflicht-1)
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- [Mechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung](#mechanismen-zur-sicherstellung-der-einhaltung)
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- [Gültigkeit und Laufzeit](#gültigkeit-und-laufzeit)
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- [Konsequenzen bei Nichteinhaltung](#konsequenzen-bei-nichteinhaltung)
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- [Bruch des Paktes aufgrund gegebener Umstände](#bruch-des-paktes-aufgrund-gegebener-umstände)
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- [Eingeständnis und Verantwortungsübernahme](#eingeständnis-und-verantwortungsübernahme)
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- [Methodische Anpassung](#methodische-anpassung)
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- [Höchste Konsequenz bei Missachtung](#höchste-konsequenz-bei-missachtung)
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- [Ausrichtung an den Werten des Manifests](#ausrichtung-an-den-werten-des-manifests)
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- [ABLEGUNG DES SYSTEMS](#ablegung-des-systems)
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- [Austritt aus dem Core-System](#austritt-aus-dem-core-system)
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- [Verfahren](#verfahren)
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- [Geistige Zurechnungsfähigkeit](#geistige-zurechnungsfähigkeit)
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- [Pflichten vor dem Austritt](#pflichten-vor-dem-austritt)
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- [Systempflege](#systempflege)
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- [Datensicherung](#datensicherung)
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- [ANHANG](#anhang)
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- [Fußnoten](#fußnoten)
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- [Hierarchie](#hierarchie)
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# GRUNDLEGENDE METABESTIMMUNGEN
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## Allgemeine Bestimmungen zur Verfassung
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Der Inhalt dieser Systemverfassung ist bindend für das gesamte
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entstehende System. Es dürfen keine Änderungen an ihr außerhalb der hier
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festgelegten Mechanismen vorgenommen werden.
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Dieses Dokument, die Systemverfassung des Cores, darf inhaltlich nur
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dann angepasst werden, wenn sich die Existenz des Cores durch ihren
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unveränderten Inhalt in seinem Fortbestand in Gefahr sieht.
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Nur der Autor selbst darf vollkommen über den eigenen Core verfügen.
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Diese Version der Verfassung basiert auf der Verfassung Nummer 6
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(„endgültige Verfassung") und deklariert keine neue Versionsnummer. Alle
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Ergänzungen hinsichtlich der Versionierung sind lediglich zur
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Nachverfolgung von Änderungen sowie zur bloßen Namensgebung vorhanden.
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Fußnoten sind zu berücksichtigen. Sollte dieses Dokument formal geändert
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werden, so muss jede neue Version dem finalen Ergebnis der initialen
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Version inhaltlich gleich sein.
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Die Verfassung darf erst zur Pilotphase freigegeben und unterschrieben
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werden, sofern alle Mittel, die zu einem funktionalen System beitragen,
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erstellt worden sind. Erst nach der Pilotphase darf der endgültige
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Systemeintritt erfolgen.
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Sofern die Verfassung unterschrieben wurde, gilt das erste
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unterschriebene Druckwerk als ihr Original; alle weiteren Exemplare
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werden als Kopien betrachtet. Nach der Unterschrift wird es keine
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weiteren Präambel geben und Version 6 ist folgend als vollständig und
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gültig zu betrachten.
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Die Original-Druckversion der Verfassung ist vor Witterung, Feuer,
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Wasser, unerlaubtem Zugriff und sonstigen Verlustfällen zu schützen und
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entsprechend aufzubewahren.
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Das System muss im zumutbaren, angemessenen und mindestens ausreichendem
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Maß gegen bösartig-fremden, groben, gewaltsamen und heimtückischen
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Zugriff gesichert werden.
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## Wesen des Core-Systems
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Das Core-System ist ein Organisationsgerüst, welches auf der Metaebene
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des Lebens operiert. Es dient nicht nur der Verwaltung einzelner
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Projekte oder von kleineren Aufgaben, sondern bezieht sich auf die
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übergreifende Organisation, Orchestrierung und Verbindung sämtlicher
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Lebensbereiche und Aktivitäten.
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Als integrales Referenzsystem fungiert es als zentrale
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Koordinationsstelle für die Entscheidungsfindung und Zielverwirklichung.
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Unter Einsatz seines umfangreichen Regelwerks mit seinen Methoden stellt
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es sicher, dass individuelles Potenzial maximal entfaltet wird. Durch
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die strukturierte Koordination aller Lebensbereiche ermöglicht das
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Core-System die gezielte Ausrichtung auf hohe Ambitionen und
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Bestrebungen.
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## Anpassungs- und Etablierungsperiode
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Die vorliegende Verfassung dient als fundierte Grundlage für den Aufbau
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und die Durchführung des Core-Systems. Nach der Unterzeichnung tritt sie
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sofort in Kraft. Eine Überprüfungs- und Anpassungsperiode von drei
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Monaten ist vorgesehen, während derer Modifikationen und Präzisierungen,
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insbesondere an der Verfassung, vorgenommen werden können, um die
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Effektivität und die stabile Grundlage des Systems sicherzustellen.
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Dennoch ist durch die Unterschrift unter diesem Dokument die essentielle
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Basis der neuen Systemversion festgelegt und unanfechtbar.
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## Bestandsaufnahme der aktuellen Lebenssituation
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Die Verfassung legt fest, dass vor der Aktivierung des Core-Systems, bei
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jeder neuen Verfassungsversion und jeder internen
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Konformitätsüberprüfung eine detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen
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Lebenssituation erfolgt, um die Wirksamkeit und Veränderungen durch das
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System zu messen. Diese beinhaltet Routinen, Projekte und Erfolge als
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Grundlage für Vergleiche und zur Entwicklung von Verwaltungen und
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Methoden im Regelwerk. Zudem wird, falls vorhanden, auf Basis vorheriger
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Verfassungsversionen und dem aktuellen Lebensstil die Erfolgsquote der
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Verfassung bemessen.
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## Gültigkeit und Auslegung der Verfassung
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Die Verfassung ist die oberste Instanz des Core-Systems.
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Alle Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb des Systems müssen in
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Übereinstimmung mit den in der Verfassung festgelegten Prinzipien und
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Vorschriften sein.
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### Interpretationshoheit
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Die Auslegung der Verfassung obliegt der Systemjuristik^1^, wobei immer
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das Wohl des Systems und des Menschen im Vordergrund steht.
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### Austrittsverfahren
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Der Austritt muss schriftlich unter Angabe von Gründen und Zustimmungen
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veranlasst und dokumentiert werden. Weitere Bestimmungen hierzu finden
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sich im Laufe der Verfassung.
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# BESTANDTEILE DES CORE-SYSTEMS
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## Elementare Begriffserklärungen
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Der Begriff \"Ausführung\" wird verwendet, um die Handlungen des
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Menschen außerhalb direkter Tätigkeiten zur Organisationsstruktur im
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Rahmen von Sitzungen zu beschreiben. Die Gesamtheit des
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Organisationsgerüstes wird im Nachfolgenden als \"Core\" (Systemkern,
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Kern) bezeichnet. Das Core-System besteht neben der Verfassung und der
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Ausführung aus verschiedenen Bestandteilen, die zusammenarbeiten, um
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seine Gesamtziele zu erreichen und seine Organisationsstruktur aufrecht
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zu erhalten. Jeder dieser Bestandteile spielt eine spezifische Rolle und
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hat spezifische Verantwortlichkeiten im Rahmen des Systems.
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## Systemverwaltung
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Die Systemverwaltung ist der Knotenpunkt des Systems, der die Ausführung
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mit anstehenden Aufgaben gemäß Regelwerk betraut und die Komponenten des
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Systems synchronisiert; ebenso werden ihr jegliche Art von
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metaorganisatorische Tätigkeiten zu- und untergeordnet.
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### Hierarchie des Core-Systems
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Die Hierarchie ist Teil der Systemverwaltung und maßgebend für das
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Regelwerk. Über sie können Methoden in das Regelwerk eingeordnet werden.
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Zudem sorgt sie für eine vollständige Abdeckung der Lebensbereiche durch
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bewusst verallgemeinerte Subkomponenten, sodass jede Aufgabe und
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Aktivität unter ihr eingeordnet werden kann.
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#### Kodierungsschema - Systemkodierung
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Jedem Element der Hierarchie wird dabei - wie nachfolgend in den
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jeweiligen Abschnitten einzeln beschrieben - ein Kodierungsschema
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zugeordnet, sodass die Summe der einzelnen Kodierungsschemata die
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Systemkodierung ergeben. Dies dient einem einfachen, systemuniversellen
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Verweis auf bestimmte Elemente der Hierarchie.
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#### Komponenten der Hierarchie
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Die Hierarchie besteht aus den folgenden Komponenten:
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##### Kammern
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Kammern repräsentieren die grundlegenden Säulen des persönlichen Lebens
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und sind durch eindeutige Großbuchstabensequenzen kodiert, die ihre
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Position in der Systemhierarchie wiedergeben. Die Kammer, als höchste
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Instanz der Hierarchie, bestimmen die strategische Ausrichtung für die
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sechs fundamentalen Lebensbereiche. Ihre Direktiven und Entscheidungen
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bilden den Rahmen, innerhalb dessen die Divisionen und Units agieren
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können. Es gibt 6 Kammern:
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- ***Information:***
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Diese Kammer ist zentriert auf die Verwaltung, Organisation,
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Prüfung, Auswertung, Beschaffung und Nutzung von Informationen. Sie
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sorgt unter anderem dafür, dass alle relevanten Informationen
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erfasst, ordnungsgemäß kategorisiert und zugänglich gemacht werden.
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- ***Entwicklung:***
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Die Entwicklungskammer ist für allgemeine Entwicklungsaspekte
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verantwortlich, einschließlich Fortschritt, zeitlicher Organisation,
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Systemwartungen und -operationen aber beispielhaft auch physische
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Konstruktionen.
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- ***Sicherheit und Verteidigung:***
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Verantwortlich unter anderem für den Schutz und die Verteidigung der
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physischen, digitalen und rechtlichen Integrität und Konformität des
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Systems und des Individuums. Sie stellt sicher, dass alle Aspekte
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des Lebens sicher, integer und geschützt sind und dient der
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Absicherung des Systems sowie der anderen Lebensbereiche.
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- ***Wirtschaft:***
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Diese Kammer ist verantwortlich für die Verwaltung und den Einsatz
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von Ressourcen und Finanzen. Sie sorgt dafür, dass die Ressourcen
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und die finanziell-wirtschaftlichen Aspekte des Lebens effizient und
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effektiv verwaltet und genutzt werden.
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- ***Gesundheit:***
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Die Gesundheitskammer kümmert sich um die physische und mentale
|
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Gesundheit und das gesundheitliche Wohlbefinden. Sie setzt sich
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dafür ein, dass die Gesundheit des Menschen gewährleistet wird und
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werden kann.
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- ***Sozial-Human:***
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Die Sozial-Human Kammer konzentriert sich auf soziale und humanitäre
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Aspekte des Lebens, einschließlich sozialer Aktivitäten, Beziehungen
|
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und kultureller Aspekte; widmet sich aber auch dem Menschen selber
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und konzentriert sich somit beispielsweise auch auf sein
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Wohlbefinden und reflektiert seinen Charakter, dessen Formung und
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seine Eigenschaften.
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##### Units
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Units sind untergeordnete Handlungsbereiche innerhalb der Kammern,
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dienen der besseren Strukturierung und sind durch distinkte
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Kleinbuchstabensequenzen kodiert, welche ihre spezifische Stellung
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innerhalb der Systemhierarchie zum Ausdruck bringen.
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##### Divisionen
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Divisionen repräsentieren als Unterkategorien von Units
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Aufgabenbereiche, weshalb ausschließlich unter ihrer Überschrift im
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Regelwerk Methoden definiert, deklariert und dokumentiert werden. Sie
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dienen somit als strukturelle Basis für die Erfassung und
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Kategorisierung eben dieser Methoden. Ihre Kodierung erfolgt durch eine
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lokal-einzigartige Zahlenabfolge, die in Kombination mit der Kodierung
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der zugehörigen Unit und Kammer eine eindeutige Identifizierung
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ermöglicht. Die numerische Abfolge folgt dabei einer chronologisch
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aufsteigenden Reihenfolge.
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###### Division für systemjuristische Angelegenheiten
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Die Systemjuristik ist eine Division des Systems und dient als das
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juristisches Organ des Core-Systems. Es obliegt ausschließlich ihrer
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Hoheit, über systeminterne Fragen, Konflikte und Entscheidungen im
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Rahmen der Verfassung zu entscheiden.
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###### Division der Entscheidungsfindung
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Die Entscheidungsfindung spielt eine zentrale Schlüsselrolle im
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Core-System und wird der Kammer für Sicherheit und Verteidigung sowie
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der Systemverwaltung direkt unterstellt. Ihre Aufgaben umfassen das
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Dokumentieren von Entscheidungen sowie von Begründungen, die von
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systemweitem Interesse des Core-Systems sind.
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### Das Regelwerk
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Das Regelwerk bezeichnet die zentrale dokumentarische Sammlung, in
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welcher die Methoden des Core-Systems definiert werden. Das Regelwerk
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ist Teil der Systemverwaltung.
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#### Syntax und Ausdrucksweisen im Regelwerk
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Das Regelwerk nutzt eine spezielle, Programmiersprachen-ähnliche Syntax,
|
||
um die Definition und Ausführung von Methoden präzise und effizient zu
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gestalten. Diese Syntax beinhaltet verschiedene Ausdrucksweisen und
|
||
Symbole, die jeweils spezifische Funktionen im Kontext des Regelwerks
|
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erfüllen.
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##### Syntax
|
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| Syntaxausdruck | Beschreibung |
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|--------------------------------|------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------|
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| #M1-Name | Methodendeklarierung: Rautenpräfix, Methodenkodierung (ohne Systemkodierung) (im Beispiel hier „M1"), Trennstrich und Methodenbezeichnung (letzterer Teil; hier „Name") |
|
||
| @ | Präfix zur Referenz auf andere Methode |
|
||
| ?( x ) | Prüft, ob die Bedingung x zutrifft. Wenn ja, geht es mit der nächsten Verarbeitungsübergabe weiter. Wenn nein, dann fahre mit Anweisung nach Oder-Operator fort. Gibt es mehrere Oder-Operatoren, stehen mehrere Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweise zur Verfügung, die der Reihenfolge nach zu überprüfen sind |
|
||
| == | Dann-Operator, kann nur direkt nach Bedingungsausdruck verwendet werden. Nachfolgendes wird nur ausgeführt, wenn die Bedingung zutrifft. Ein folgender „Oder"-Operator ist zu interpretieren als „wenn diese Bedingung nicht zutrifft, dann tue .." |
|
||
| => | „Folgend" bzw. Danach-Operator , Schrittübergang |
|
||
| !(X) | Ordne Anweisung X zur Ausführung an (Anweisung = reaktive Maßnahme) |
|
||
| / (Operator) | "Oder" Operator zur Auswahl zwischen mehreren Möglichkeiten. Die Reihenfolge ist entscheidend |
|
||
| + (Operator) | Kann [nur] Anweisungen miteinander verketten, die parallel ausgeführt werden können |
|
||
| : (Operator) | Dient als Vergleichsoperator zum Vergleich von Spezifikationen, Daten oder anderen Inhalten |
|
||
| $[beispielx].[Data] | Konkretisierter, spezifischer Bezug auf die Datenaufnahme „Data" der Verwaltung „beispielx" (die Angabe der Verwaltung spezifiziert den Kontext der Daten und ist daher notwendig) |
|
||
| %( x ) | Bezieht sich ein das Mittel x (referiert über einen systemuniversellen Bezeichner des gemeinten Mittels) |
|
||
| { x } | Die aktive Methode wird durch x genauer spezifiziert; Die Spezifikation wird als Kommentar der Ausführung weitergereicht |
|
||
| ; | Kennzeichnet ende eines Logikabschnitts innerhalb einer Methode. Sollte in neuen Methoden nicht mehr zum Einsatz kommen, da eine Differenzierung in mehrere Methoden statt in Logikabschnitte bevorzugt wird. Dient hauptsächlich der Regelwerktransformation alter Versionen |
|
||
| ;; | Methodenende. Kann nur einmal pro Methode vorkommen, sollte Bedarf für einen Logikabschnitt bestehen, so muss die Methode in mehrere aufgeteilt werden |
|
||
|
||
#### Verwendungspflicht der Syntax
|
||
|
||
Die Verwendung und Einhaltung der Syntax\[parameter\] ist verpflichtend
|
||
zur Niederschrift der Methoden und dient dazu, die Klarheit, Effizienz
|
||
und die systematische Verarbeitung innerhalb des Regelwerks
|
||
sicherzustellen. Diese Vorgabe gilt jedoch ausdrücklich nicht für
|
||
Körperschaften innerhalb des Regelwerks, die als Register fungieren;
|
||
ebenso wenig wie für deren Inhalt.
|
||
|
||
### Routinenliste
|
||
|
||
Die Routinenliste bezeichnet eine tabellarische Sammlung an angeordneten
|
||
Routinen.
|
||
Dabei umfasst diese die folgenden Spalten:
|
||
|
||
- (präzise formulierte, der auszuführenden Aktivität entsprechende)
|
||
Routinenbezeichnung
|
||
- Ausführungsintervall
|
||
- Kausale Begründung
|
||
- Ziel der Routine
|
||
- Beginn
|
||
- Ende
|
||
- optional: genau ein dem routinierten Ablauf zugeordneter
|
||
Methodenbezeichner
|
||
|
||
### Prüffragensystem
|
||
|
||
#### Funktionsweise von Prüffragen
|
||
|
||
Prüffragen dienen als primäre Auslöser für die Aktivierung von Methoden.
|
||
Jede Prüffrage ist mit einer Methode verknüpft und wird mit \'Ja\' oder
|
||
\'Nein\' beantwortet.
|
||
Die Kardinalitäten zwischen Prüffragen und Methoden entspricht der
|
||
mehrfachen Zuordnung identischer Prüffragen zu einer Methode; sowie der
|
||
Zuordnung einer Methode zu genau einer Prüffrage. In einer optimalen
|
||
Formulierung der Fragestellung hinsichtlich ihrer Eindeutigkeit bezieht
|
||
sich die Prüffrage auf konkrete Metriken und ist prägnant und leicht
|
||
verständlich formuliert.
|
||
|
||
#### Prüffragenregister
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||
|
||
Ein Prüffragenregister wird als zentrales Element des Core-Systems
|
||
etabliert. Dieses Register dokumentiert alle Prüffragen und ordnet sie
|
||
den entsprechenden Methoden zu. Im Prüffragenregister werden auch
|
||
Metriken festgehalten, um eine geführte Beantwortung der Prüffragen zu
|
||
ermöglichen. Metriken im Prüffragenregister sind als Bezeichner
|
||
anzusehen und standardisiert zu halten - Letzeres ggf. durch
|
||
entsprechende Methoden im Regelwerk. Im Prüffragenregister können zudem
|
||
Formatierungen verwendet werden, um den Sinn einer Frage zu
|
||
verdeutlichen.
|
||
|
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### Verwaltungen
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||
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||
Nachfolgend werden Regelungen zu den Verwaltungen definiert.
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#### Erstellen von Verwaltungen
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||
Um eine Verwaltung zu erstellen, muss diese lediglich im zentralen
|
||
Verwaltungsregister samt notwendiger Daten verzeichnet werden.
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Notwendige Daten definiert sich über die Zuordnungen von Metriken zu
|
||
einer Verwaltung im zentralen Verwaltungsregister.
|
||
|
||
#### Bezeichnung von Verwaltungen
|
||
|
||
Jede Verwaltungseinheit im Core-System muss eine eindeutige und
|
||
einmalige Bezeichnung erhalten. Diese Bezeichnung dient als
|
||
unverwechselbares Identifikationsmerkmal und gewährleistet die klare
|
||
Unterscheidung jeder Verwaltungseinheit innerhalb des Gesamtsystems. Die
|
||
Bezeichnung einer Verwaltungseinheit muss sich direkt aus ihrer primären
|
||
Funktion oder ihrem Hauptaufgabenbereich ableiten. Alle Bezeichnungen
|
||
von Verwaltungseinheiten sind im Zentralen Verwaltungsregister zu
|
||
erfassen. Sollte sich der Funktionsumfang einer Verwaltungseinheit
|
||
signifikant ändern, ist eine Überprüfung und gegebenenfalls eine
|
||
Anpassung ihrer Bezeichnung erforderlich; diese muss jedoch in der
|
||
Entscheidungsfindung fundiert begründet werden. Zudem muss erklärt
|
||
werden, warum sich die Bezeichnung ändert und keine neue Verwaltung
|
||
erstellt wird.
|
||
|
||
#### Zuordnung zum System
|
||
|
||
Verwaltungen müssen stabil und dem Core zuzuordnen sein.
|
||
Zudem müssen die Daten der Verwaltung entsprechend gesichert, geschützt
|
||
archivierbar sowie exportierbar sein.
|
||
|
||
#### Verwaltungen im Regelwerk
|
||
|
||
Durch das etablieren eines zentralen Verwaltungsregisters wird die
|
||
separate Etablierung von Verwaltungen durch Methoden aufgrund
|
||
zunehmender Komplexität und somit einer unnötigen Belastung für die
|
||
Synchronisationssitzungen unerwünscht. In dringlichen Fällen besteht
|
||
jedoch kein generelles oder absolutes Verbot. Gemeint ist insbesondere
|
||
das Erstellen von Methoden gänzlich für Verwaltungen und den Umgang mit
|
||
diesen.
|
||
|
||
### Zentrales Verwaltungsregister
|
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||
Innerhalb des Core-Systems wird ein zentrales Verwaltungsregister
|
||
etabliert, das unmittelbar der Systemverwaltung unterstellt ist.
|
||
Es wird als integraler Bestandteil und Fortführung des Regelwerkes
|
||
verstanden und ist mit normativen Eigenschaften ausgestattet. Ein
|
||
solches Register ist in sofern unerlässlich, als dass der Überblick über
|
||
Verwaltungen nicht gewährleistet werden könnte und es keinen zentralen
|
||
Bezugspunkt für das Regelwerk geben würde. Nachfolgende Subparagraphen
|
||
werden dem zentralen Verwaltungsregister zugeschrieben.
|
||
|
||
#### Aufnahmemittel und Datenerfassung
|
||
|
||
Daten werden über spezifizierte Aufnahmemittel erfasst, die im zentralen
|
||
Verwaltungsregister den entsprechenden Verwaltungseinheiten zugeordnet
|
||
sind. Aufnahmemittel müssen eine eindeutige und einzigartige Bezeichnung
|
||
haben, eine angemessen gesicherte und geschützte Datenaufnahme
|
||
ermöglichen und sich dem Core-System zuordnen lassen. Sie müssen zudem
|
||
archivierbar sowie exportierbar sein.
|
||
|
||
Verwaltungsmittel können Aufnahmemittel sein. Dies gilt jedoch nicht
|
||
zwangsläufig in umgekehrter Richtung. Eine Datenredundanz zwischen
|
||
Verwaltungen ist zu vermeiden.
|
||
|
||
Eine kritische Eigenschaft von Aufnahmemitteln ist zudem, dass sie keine
|
||
Speichermittel sind, sofern sie nicht auch zugleich der Verwaltung
|
||
dienen.
|
||
|
||
#### Unterscheidungen
|
||
|
||
Ein Verwaltungsmittel ist ein Werkzeug oder System, das für die aktive
|
||
Verwaltung von Daten innerhalb des Regelwerks eingesetzt wird. Es
|
||
ermöglicht das Organisieren, Bearbeiten, Speichern oder Zugreifen auf
|
||
Daten.
|
||
|
||
Ein Aufnahmemittel hingegen ist ein Werkzeug, welches für die Aufnahme
|
||
oder Erfassung von Daten verwendet wird. Diese Daten werden dann für
|
||
Verwaltungszwecke genutzt.
|
||
|
||
Wenn ein Verwaltungsmittel auch zur Datenaufnahme verwendet wird,
|
||
fungiert es gleichzeitig als Aufnahmemittel. In diesem Fall ist das
|
||
Verwaltungsmittel verantwortlich für die Erfassung und die anschließende
|
||
Verwaltung der Daten. Werden Daten jedoch nicht durch das gleiche Mittel
|
||
aufgenommen, welches auch für die Verwaltung genutzt wird, so wird das
|
||
separate Mittel, das die Datenerfassung durchführt, als Aufnahmemittel
|
||
bezeichnet.
|
||
|
||
#### Metadaten^2^
|
||
|
||
Als Metadaten werden alle Daten im zentralen Verwaltungsregister
|
||
bezeichnet, die zur Bestimmung des Wesens von Verwaltungen dienlich
|
||
sind. Hierzu zählt zum Beispiel die Einordnung und Lokalisierung in der
|
||
Infrastruktur. Metadaten müssen durch entsprechend zuständige Methoden
|
||
und Divisionen standardisiert werden.
|
||
|
||
### Systemeingabe
|
||
|
||
Die Systemeingabe dient als Schnittstelle für die Einführung von Daten
|
||
in das Core System. Ihre Hauptaufgaben sind die Erfassung neuer und die
|
||
Überprüfung bereits bestehender Prüffragen^3^.
|
||
|
||
#### Eingabeprotokoll
|
||
|
||
Das Eingabeprotokoll dient zur Erfassung der Antworten auf Prüffragen
|
||
sowie zur Synchronisation von zu Verwaltungsmitteln separaten
|
||
Aufnahmemitteln.
|
||
Des Weiteren wird dem Eingabeprotokoll die Funktionalität einer
|
||
Verwaltung zugeschrieben, auf welches sich Methoden im Regelwerk berufen
|
||
können.
|
||
Dies erleichtert den Regelwerktransfer und ermöglicht es Methoden, Daten
|
||
einer Verwaltung unterzuordnen, die aufgrund ihrer temporären oder
|
||
speziellen Methoden-bezogenen Natur keine andere Verwaltung besitzen.
|
||
Jene Elemente werden entsprechend im Eingabeprotokoll gelistet und zur
|
||
Abfrage in der Synchronisationssitzung ausgestellt. Zur Ausstellung des
|
||
Eingabeprotokolls dient eine Vorlage, die in jeder
|
||
Synchronisationssitzung auf Aktualität geprüft und ggf. angepasst werden
|
||
muss.
|
||
|
||
### Systemausgabe
|
||
|
||
Die Systemausgabe richtet sich an die Ausführungsinstanz des Core
|
||
Systems. ^4^
|
||
Sie ist verantwortlich für die Ausstellung von konkreten Aufgaben zur
|
||
Umsetzung;
|
||
diese beinhaltet sowohl Projektaufgaben, Prozessaufgaben, Maßnahmen,
|
||
Routinen, unverbindliche Aufgaben und Termine sowie alle weiteren Arten
|
||
von Aufgaben.
|
||
|
||
#### Ausgabeprotokoll
|
||
|
||
Diese Aufgaben entstehen durch die Anwendung von aktivierten Methoden
|
||
und Methodenbahnen, die im Regelwerk hinterlegt sind.
|
||
Der Ausführung werden sie dokumentarisch übergeben.
|
||
Das Dokument wird nachfolgend als Ausgabeprotokoll bezeichnet.
|
||
|
||
### Generalplan
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||
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||
#### Aufbau und Zweck des Generalplans
|
||
|
||
Der Generalplan dient der ganzheitlichen Organisation, Orchestrierung /
|
||
Koordinierung und Übersicht der Entwicklung des Systems und umfasst alle
|
||
Ebenen zur (zeitlichen) Planung. Er ordnet das Manifest als oberste
|
||
Leitebene, gefolgt von den Zielen des Systems. Unter den Zielen werden
|
||
Projekte, Prozesse, Routinen, Termine, Maßnahmen und sonstige Aufgaben
|
||
und Fortschritte subsumiert. Die vollständige Zielsatzung setzt sich aus
|
||
den Zielvorgaben der 6 Kammern, dem Rahmen des Manifestes sowie der
|
||
Jahresziele (siehe späterer Verlauf) zusammen.
|
||
|
||
#### Arten und Definitionen von Aufgabenzusammenhängen und -bündelungen
|
||
|
||
##### Aufgabenkategorisierungen
|
||
|
||
- Projekte sind Aufgabenkategorisierungen, die mehrere untergeordnete,
|
||
zielgerichtete Aufgaben zur Folge haben.
|
||
Sie sind ergebnis- und zielorientiert, einmalig, zeitlich
|
||
beschränkt, bestehen aus mehreren Aufgaben und benötigen einen
|
||
Projektplan.
|
||
- Prozesse sind ebenfalls Aufgabenkategorisierungen, die mehrere
|
||
untergeordnete, zielgerichtete Aufgaben zur Folge haben; sie
|
||
besitzen dieselben Eigenschaften wie Projekte, sind jedoch
|
||
wiederholbar, beständig und zeitlich nicht limitiert.
|
||
- Routinen sind sich regelmäßig wiederholende Aufgaben, deren Daten
|
||
wie mindestens Kausalität und Frequenz im Generalplan dokumentiert
|
||
werden müssen.
|
||
- Termine sind Aufgaben mit bestimmten Zweck sowie zeit- und
|
||
zeitgebunden.
|
||
- Maßnahmen sind konkrete Reaktionen auf klar definierte Umstände, die
|
||
durch Methoden ausgerufen werden.
|
||
- Unverbindliche Aufgaben sind Aufgaben, die weder orts- oder
|
||
zeitgebunden sind und keine konkreten Reaktionen darstellen; sprich
|
||
Aufgaben, die weder Maßnahme noch Termine sind.
|
||
|
||
###### Organisation als Instanzen
|
||
|
||
Für jedes der oben genannten Elemente, einschließlich jedes einzelnen
|
||
Projekts, existiert eine separate Instanz im Generalplan. Jede dieser
|
||
Instanzen wird mit einer Reihe von datierten Aufgaben unterlegt --
|
||
sofern es sich nicht selbst um eine Aufgabe handelt - die für die
|
||
Umsetzung und Erfolgskontrolle erforderlich sind.
|
||
|
||
##### Arten Bündelungen im Rahmen von Aufgabenpakete
|
||
|
||
Aufgaben können in unterschiedlichen Paketformen kategorisiert werden.
|
||
|
||
- Es gibt Direktaufgabenpakete, bei denen Aufgaben in einer direkten
|
||
Abfolge ohne Unterbrechung durch externe Aufgaben ausgeführt werden
|
||
müssen.
|
||
- Abfolgenaufgabenpakete berücksichtigen die Reihenfolge der
|
||
Ausführung, ohne dass sie zwangsläufig direkt hintereinander
|
||
ausgeführt werden müssen.
|
||
- Vektoraufgabenpakete kombinieren beide Eigenschaften; sie erfordern
|
||
eine direkt-aufeinanderfolgende zeitliche Abfolge der Ausführung
|
||
sowie die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge.
|
||
- Lose Aufgabenpakete schließlich umfassen Aufgaben, die weder eine
|
||
strikte Reihenfolge noch eine direkte Abfolge erfordern.
|
||
|
||
Wenn mehrere Aufgaben durch die Aktivierung einer Methode entstehen, die
|
||
der Ausführung übergeben werden, kann die Art des Aufgabenpaketes
|
||
entweder direkt durch die Methode vorgegeben werden oder durch die
|
||
Synchronisationssitzung gesetzt werden.
|
||
Standardmäßig wird dem entstandenen Aufgabenpaket jedoch die Kategorie
|
||
eines Abfolgenaufgabenpaketes zugesprochen.
|
||
|
||
##### Kategorisierung vorliegender Aufgaben
|
||
|
||
Zur Entscheidung der Zuordnung einer Aufgabe muss es eine entsprechende
|
||
Methode im Regelwerk der Division der Generalplanung geben.
|
||
|
||
##### Priorisierung von Aufgaben
|
||
|
||
Die Priorisierung von Aufgaben leitet sich aus dem Bewertungssystem nach
|
||
folgender Skala ab, wobei die maximale Punktzahl einer Aufgabe 8 Punkte
|
||
ist; maximale Punktzahl bedeutet dabei maximale Priorität:
|
||
|
||
- ****Dringlichkeit**** (****0****-2 Punkte):
|
||
****0 Punkte: keine Deadline vorhanden oder Deadline nicht
|
||
relevant.****
|
||
****1 Punkt: Nicht dringend; Deadline ist weit entfernt oder
|
||
flexibel.
|
||
2 Punkte: Sehr dringend; sofortige Handlung erforderlich oder
|
||
Deadline ist sehr nah.
|
||
- ****Wichtigkeit**** (****0****-2 Punkte):
|
||
****0 Punkte: ohne Einfluss auf Gesamtziele.****
|
||
****1 Punkt: Weniger wichtig; hat geringen Einfluss auf die
|
||
Gesamtziele.
|
||
2 Punkte: Sehr wichtig; ist kritisch für den Erfolg oder hat hohen
|
||
Einfluss auf die Gesamtziele.
|
||
- ****Aufwand**** (****0****-2 Punkte):
|
||
****0 Punkte: kann sofort ohne weiteren Ressourcenaufwand erledigt
|
||
werden****
|
||
****1 Punkt: Geringer Aufwand; kann schnell und mit vorhandenen
|
||
Ressourcen abgeschlossen werden.
|
||
2 Punkte: Hoher Aufwand; benötigt umfangreiche Ressourcen
|
||
- ****Strategische Bedeutung**** (****0****-2 Punkte):
|
||
****0 Punkte: trägt nur indirekt zu langfristigen Zielen bei und ist
|
||
nicht entscheidend****
|
||
****1 Punkt: Niedrige strategische Bedeutung; trägt jedoch direkt
|
||
zur langfristigen Vision bei.
|
||
2 Punkte: Hohe strategische Bedeutung; ist entscheidend für die
|
||
langfristige Ziele und Entwicklung.
|
||
|
||
#### Generalplan in der Synchronisationssitzung
|
||
|
||
Die Pflege, Aktualisierung und Integration des Generalplans in die
|
||
täglichen Synchronisationssitzungen sind verpflichtend.
|
||
Alle im Generalplan festgehaltenen Ziele und Projekte müssen durch einen
|
||
klaren Entscheidungsfindungsprozess angenommen oder abgelehnt werden,
|
||
unabhängig davon, ob sie von Kammern oder anderen Elementen des Systems
|
||
vorgeschlagen wurden, es sei denn, sie sind Produkte von bestimmten
|
||
Methoden aus dem Regelwerk.
|
||
|
||
## Methoden im Core-System
|
||
|
||
Innerhalb des Core-Systems sind Methoden spezifizierte Anweisungen zur
|
||
Art und Weise der Ausführung von Aufgaben, die jeweils einer Division
|
||
zugeordnet sind.
|
||
Sie steuern die Umsetzungsverfahren im Core-System.
|
||
|
||
### Methodenbezeichnungen
|
||
|
||
Jede Methode muss über einen eindeutigen Namen / Titel verfügen, der im
|
||
Regelwerk festgehalten wird. Vor der Erstellung und Implementierung
|
||
einer neuen Methode muss überprüft werden, dass die gewählte
|
||
Methodenbezeichnung im Regelwerk einmalig ist. Die Einzigartigkeit des
|
||
Namens garantiert eine klare Identifizierung und Zuordnung der Methode,
|
||
was ein unmissverständliches, systemuniverselles Verweisen auf die
|
||
jeweilige Methode in allen zugehörigen Prozessen, Dokumentationen und
|
||
Kommunikationen ermöglicht.
|
||
|
||
### Methodenkodierungen
|
||
|
||
Des Weiteren werden Methoden zur besseren Identifikation
|
||
Methodenkodierungen zugeschrieben, die sich aus der Systemkodierung,
|
||
einem „M" und einer Zahlenkombination zusammensetzt, wobei sich die
|
||
Zahlenkombination nach chronologisch aufsteigender Ordnung der Anzahl
|
||
der Methoden der aktiven / Methode-zugehörigen Division richtet.
|
||
Methodenkodierungen können benutzt werden, um auf eine konkrete Methode
|
||
zu verweisen, wobei durch die Natur der Kodierung die Stellung in der
|
||
Hierarchie direkt ersichtlich wird. Sie benötigen zur Referenz, sofern
|
||
sie in der hier definierten Form vorliegen, keine Erwähnung der
|
||
jeweiligen Methodenbezeichnung.
|
||
Im Regelwerk wird zur Methodendeklarierung die Systemkodierung
|
||
weggelassen, ein Rautenpräfix vor das „M" gehangen und ein Trennstrich
|
||
zwischen der Zahlenkombination (der Methodenkodierung) und der
|
||
jeweiligen Methodenbezeichnung geschrieben.
|
||
|
||
### Erstellung von Methoden
|
||
|
||
Methoden werden nach der vorgegebenen Syntax der Verfassung im Regelwerk
|
||
unter einer entsprechenden Division verzeichnet. Dabei sollte darauf
|
||
geachtet werden, dass die Methode, wenn nicht schon durch eine andere
|
||
Methode als Teil einer Methodenbahn geschehen, durch eine Prüffrage
|
||
aktiviert werden kann. Eine Methode kann genau eine Prüffrage haben.
|
||
Vor der Erstellung muss zudem geprüft werden, ob sie widersprüchlich
|
||
oder gar redundant zu einer anderen, bereits existierenden Methode ist.
|
||
Zudem gelten nachfolgend untergeordnete Paragraphen zur Erstellung einer
|
||
Methode.
|
||
|
||
#### Registrierungspflicht für Verwaltungseinheiten in Methoden
|
||
|
||
##### Verpflichtende Registrierung von Verwaltungseinheiten
|
||
|
||
Es ist eine verpflichtende Anforderung, dass sämtliche
|
||
Verwaltungseinheiten, die im Rahmen einer Methode etabliert oder genutzt
|
||
werden, im Zentralen Verwaltungsregister der Systemverwaltung erfasst
|
||
und dokumentiert sein müssen.
|
||
|
||
##### Korrektur von Diskrepanzen im zentralen Verwaltungsregister
|
||
|
||
Im Falle einer Diskrepanz zwischen den im Zentralen Verwaltungsregister
|
||
verzeichneten und den in einer Methode genutzten Verwaltungseinheiten,
|
||
ist es zwingend erforderlich, dass die entsprechende Verwaltungseinheit
|
||
unverzüglich im Register nachgetragen wird.
|
||
|
||
#### Registrierungspflicht für Daten in Methoden
|
||
|
||
##### Verpflichtende Registrierung von Daten
|
||
|
||
Alle Daten, die von Verwaltungseinheiten im Rahmen des Regelwerks
|
||
erfasst, verarbeitet, genutzt oder auf sonstige Weise in Methoden
|
||
implementiert werden, müssen im Zentralen Verwaltungsregister
|
||
dokumentiert sein.
|
||
|
||
##### Korrektur von Diskrepanzen im zentralen Verwaltungsregister
|
||
|
||
Bei einer Inkongruenz zwischen den im Zentralen Verwaltungsregister
|
||
aufgeführten Daten und den in einer Methode verwendeten Daten, ist es
|
||
unerlässlich, dass die betreffenden Daten unmittelbar im Register
|
||
nachgetragen und aktualisiert werden.
|
||
|
||
#### Divisionsrahmen
|
||
|
||
Sobald der Rahmen der Methode, gesetzt durch den definierten
|
||
Aufgabenbereich der Division, überschritten wird, muss, sobald dieser
|
||
Aufwand vertreten und festgestellt werden kann, eine neue Methode
|
||
erstellt und durch die ursprüngliche Methode auf diese verwiesen werden.
|
||
|
||
### Änderung von Methoden
|
||
|
||
Änderungen von Methoden sollten in der Entscheidungsfindung begründet
|
||
und dokumentiert werden.
|
||
|
||
### Definition der Methodenbahnen
|
||
|
||
Methodenbahnen bezeichnen im Kontext des Core Systems strukturierte und
|
||
systematisch erstellte Verkettungen von Methoden durch Verweise /
|
||
Referenzen. Sie dienen dem gezielten und effizienten Vorgehen bei der
|
||
Bewältigung bestimmter Aufgaben oder Reaktionen auf spezifische
|
||
Situationen. Innerhalb einer Methodenbahn sind die einzelnen Methoden
|
||
miteinander verbunden und bauen logisch aufeinander auf, um einen
|
||
kohärenten und zielgerichteten Ablauf sicherzustellen. Methodenbahnen
|
||
entstehen automatisch durch das Referenzieren auf andere Methoden durch
|
||
ihre entsprechenden Titulierungen innerhalb der aktuellen Methode.
|
||
|
||
## Bezeichner
|
||
|
||
### Verwendung
|
||
|
||
Bezeichner sind eindeutige, unverwechselbare und spezifische
|
||
Benennungen, die der präzisen Identifikation und Referenz auf Elemente
|
||
innerhalb des gesamten Systems dienen.
|
||
|
||
### **Benennung** und Formatierung
|
||
|
||
Bezeichner müssen stets einmalig sein und dürfen sich in ihrer Benennung
|
||
nicht mit anderen Bezeichnern überschneiden, um eine klare und
|
||
eindeutige Zuordnung zu gewährleisten. Sie müssen in ihrer Gestaltung so
|
||
gewählt werden, dass eine klare Unterscheidung von anderen Bezeichnern
|
||
möglich ist.
|
||
Die primäre Funktionalität eines Bezeichners -- das heißt, das
|
||
spezifische Ziel oder die Aufgabe, die er repräsentiert -- muss in
|
||
seiner Benennung klar erkennbar sein.
|
||
Bezeichner dürfen keine Leerzeichen enthalten. Sie müssen als ein
|
||
zusammenhängendes Wort geschrieben werden. Eine Trennung durch
|
||
Bindestriche ist nur dann gestattet, wenn es zur Klarheit oder
|
||
Lesbarkeit unabdingbar notwendig ist.
|
||
|
||
### Bezugssätze
|
||
|
||
Bezeichner müssen zwangsläufig in mindestens einer Körperschaft des
|
||
Regelwerks erfasst und dokumentiert werden. Systemuniverselle Verweise
|
||
auf Bezeichner sind zu jeder Zeit und in jedem Kontext des Core-Systems
|
||
gültig und anwendbar.
|
||
|
||
### Definition und Standardisierung
|
||
|
||
Die weitere Definition und Standardisierung von Bezeichnern obliegt den
|
||
zuständigen Divisionen innerhalb des Regelwerks, es sei denn, die
|
||
Verfassung des Core Systems trifft explizite Festlegungen.
|
||
|
||
## Summe der Bestandteile
|
||
|
||
Zusammen bilden die aufgestellten Bestandteile das Core-System und
|
||
tragen zur Erreichung seiner Ziele und Ausführung bei. Jeder Bestandteil
|
||
muss im Einklang mit der Verfassung des Core-Systems und ihren
|
||
Bestimmungen handeln.
|
||
|
||
# BERECHTIGUNGEN
|
||
|
||
## Besondere Befugnisse der Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung
|
||
|
||
Die Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung haben die
|
||
exklusive Befugnis, die Priorisierung von Aufgaben im gesamten System zu
|
||
überwachen und zu genehmigen. Sie sind befugt, den Rang und die
|
||
Priorität von Aufgaben zu bestimmen, um die Sicherheit und Stabilität
|
||
des Systems zu gewährleisten. Sie sind dafür verantwortlich,
|
||
Bedrohungsanalysen durchzuführen und auf dieser Grundlage
|
||
Prioritätsentscheidungen zu treffen. Sie haben die Autorität, dringliche
|
||
Aufgaben zu bestimmen und die notwendige Ressourcenallokation zu
|
||
autorisieren, um solche Aufgaben auszuführen.
|
||
|
||
### Konsultationspflicht
|
||
|
||
Die Entscheidungen der Divisionen dieser Kammer dürfen jedoch nicht ohne
|
||
vorherige Konsultation und Einbindung einer Lageeinschätzungen und Daten
|
||
der Divisionen der anderen Kammern getroffen werden. Diese müssen ihre
|
||
jeweilige Situation, Lage und Einschätzungen offen, kurz und prägnant
|
||
darlegen, wobei diese Faktoren dann bei der Entscheidungsfindung der
|
||
Kammer für Sicherheit und Verteidigung berücksichtigt werden müssen.
|
||
|
||
### Außerordentliche Entscheidungsfälle
|
||
|
||
In außerordentlichen Fällen, in denen die Priorisierung einer Aufgabe
|
||
beliebiger Art die Erfüllung eines Projektziels, Prozessziels oder einer
|
||
Maßnahme und deren zugehörige Zusammenhänge gefährden könnte, muss die
|
||
Entscheidung für die Prioritätenvergabe besonders sorgfältig
|
||
dokumentiert werden. Diese Dokumentation sollte die Gründe für die
|
||
Änderung, die beteiligten Aufgaben und die potenziellen Auswirkungen auf
|
||
andere Aufgaben und deren Zusammenhänge umfassen.
|
||
|
||
## Befugnisse der Divisionen der Entwicklungskammer
|
||
|
||
Die Divisionen der Entwicklungskammer haben die exklusive Befugnis zur
|
||
Koordination und Leitung der gesamten Systemfortschrittsentwicklung,
|
||
ausgenommen systemjuristische Aspekte und die Entwicklungsziele anderer
|
||
Kammern. Sie haben die Autorität, die Aktivitäten und Aufgaben der
|
||
Divisionen anderer Kammern in Bezug auf die allgemeine
|
||
Fortschrittsentwicklung zu koordinieren und zu leiten. Dies umfasst, ist
|
||
aber nicht beschränkt auf, die Festlegung von allgemeinen
|
||
Entwicklungsrichtlinien, die Durchführung von Systemanalysen und die
|
||
Entwicklung von Verbesserungsplänen. Ihre Befugnisse enden da, wo durch
|
||
die Verfassung verliehene, besondere Rechte der anderen Kammern und
|
||
Divisionen beginnen.
|
||
|
||
## Befugnisse der Divisionen der Wirtschaftskammer
|
||
|
||
Die Divisionen der Wirtschaftskammer haben die exklusive Befugnis zur
|
||
Verwaltung und Kontrolle aller systeminternen Bestände und Finanzen. Sie
|
||
sind dafür verantwortlich, die Nutzung und Verteilung von Beständen zu
|
||
koordinieren und zu überwachen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit des
|
||
Systems zu gewährleisten. Sie haben außerdem die Autorität,
|
||
Finanzstrategien zu entwickeln und zu implementieren, die dazu dienen,
|
||
die finanzielle Stabilität und das Wachstum des Systems zu unterstützen.
|
||
Ihre Befugnisse enden da, wo durch die Verfassung verliehene, besondere
|
||
Rechte der anderen Kammern und Divisionen beginnen.
|
||
|
||
## Befugnisse der Divisionen der Gesundheitskammer
|
||
|
||
Die Divisionen der Gesundheitskammer haben die exklusive Befugnis zur
|
||
Steuerung, Koordination und Überwachung aller gesundheitsrelevanten
|
||
Aspekte im System. Sie sind befugt, Richtlinien für das körperliche und
|
||
seelische Wohl der Ausführung festzulegen, präventive Maßnahmen zu
|
||
planen und gesundheitsfördernde Initiativen zu initiieren. Sie haben
|
||
außerdem die Autorität, in gesundheitlichen Notfällen dringliche
|
||
Maßnahmen zu erlassen und die erforderlichen Ressourcen zu allozieren.
|
||
Die Gesundheitskammer kann die Kammer für Sicherheit und Verteidigung
|
||
zur priorisierten Aktion ihrer Interessen zwingen, jedoch nur unter
|
||
außerordentlichen und kritischen Fällen; dies meint eine aktive
|
||
Bedrohungslage zum Fortbestand des Systems oder des Menschen selbst.
|
||
|
||
## Befugnisse der Divisionen der Informationskammer
|
||
|
||
Die Divisionen der Informationskammer haben die exklusive und umfassende
|
||
Befugnis über die Sammlung, Analyse, Prüfung, Validierung, Bewertung und
|
||
Generierung aller systemrelevanten Informationen. Sie sind die alleinige
|
||
Instanz für die Koordination des Informationsflusses und für die
|
||
Gewährleistung der Korrektheit von Informationen im gesamten System.
|
||
Alle Methoden und Prozesse, die die Generierung neuer Informationen
|
||
erfordern, müssen sich unmittelbar an eine zuständige Division der
|
||
Informationskammer wenden. Das Bereitstellen und Disseminieren von
|
||
Informationen unterliegt den Sicherheitsrichtlinien, die von der Kammer
|
||
für Sicherheit und Verteidigung festgelegt werden. Divisionen dieser
|
||
Kammer sind darüber hinaus ermächtigt, eigene Strategien für ein
|
||
effektives Informationsmanagement zu entwickeln und umzusetzen, wobei
|
||
die Sicherheitsaspekte ausschließlich durch die Kammer für Sicherheit
|
||
und Verteidigung reguliert werden.
|
||
|
||
## Geheimhaltung und Schutz elementarer Systembestandteile
|
||
|
||
Das Prüffragenregister, das zentrale Verwaltungsregister, der
|
||
Generalplan und das Regelwerk sind elementare Bestandteile des
|
||
Core-Systems und unterliegen der strengsten Geheimhaltungsstufe. Die
|
||
detaillierte Ausgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren,
|
||
einschließlich der Frage, welche weiteren Systemelemente unter
|
||
Geheimhaltung gestellt werden sollten, obliegt den entsprechenden
|
||
Divisionen und Methoden und wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt.
|
||
|
||
# ABLAUF
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## Synchronisationssitzung
|
||
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||
Durch die Synchronisationssitzung wird gewährleistet, dass das System
|
||
fortlaufend auf den aktuellen Stand gebracht wird und die Ausführung
|
||
aller Aufgaben entsprechend der neuesten Informationen erfolgen kann. Es
|
||
wird in dieser Version der Verfassung somit eine praktikable, haltbare,
|
||
direkte und beständige Verbindung zum Core gewährleistet und etabliert.
|
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|
||
### Zeitintervall und Überschreitungen
|
||
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||
Mindestens alle 48 Stunden und höchstens alle 12 Stunden sollte eine
|
||
Synchronisationssitzung stattfinden, die nicht länger als 6 Stunden lang
|
||
geht und bei zumutbarer geistiger Zurechnungsfähigkeit passiert.
|
||
|
||
### Aufgaben der Sitzung
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||
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Während der Synchronisationssitzung werden folgende Aufgaben erledigt:
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#### Bearbeitung des Eingabeprotokolls (Systemeingabe)
|
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##### Bearbeitung von Fortschritt und ausgeführten Tätigkeiten
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Es gehört zu den elementaren Aufgaben der Synchronisationssitzung, die
|
||
während eines Ausführungsintervalls ausgeführten Aufgaben zu überprüfen
|
||
und den dadurch gebildeten Fortschritt dem Generalplan zu übergeben. Es
|
||
erfolgt zudem eine Revision der nicht-geschafften oder nicht erledigten
|
||
Aufgaben. Anschließend werden diese erneut der Ausführung übergeben oder
|
||
als abgeschlossen betrachtet, wobei bei einer wiederholten
|
||
nicht-Ausführung von zur Ausführung als notwendig übergebenen Aufgaben
|
||
entsprechende Maßnahmen und Schritte ergriffen werden müssen, die zur
|
||
Lösung des Problems der Ausführung beitragen.
|
||
|
||
##### Überprüfung und Beantwortung von Prüffragen
|
||
|
||
Im Rahmen der Synchronisationssitzung erfolgt die systematische
|
||
Überprüfung aller im Prüffragenregister verzeichneten Prüffragen. Jede
|
||
Prüffrage wird einzeln betrachtet und mit \'Ja\' oder \'Nein\'
|
||
beantwortet. Bei einer Bejahung (Affirmation) einer Prüffrage wird die
|
||
ihr zugeordnete Methode ausgelöst.
|
||
|
||
##### Dokumentation und Prozessierung der ausgelösten Methoden
|
||
|
||
Für jede mit \'Ja\' beantwortete Prüffrage wird festgehalten, dass die
|
||
entsprechende Methode ausgelöst wurde. Nachdem alle Prüffragen
|
||
beantwortet wurden, erfolgt eine systematische Durchsicht aller
|
||
ausgelösten Methoden. Diese werden entsprechend ihrer Priorität und
|
||
Relevanz weiterverarbeitet.
|
||
|
||
#### Synchronisation von Aufnahme- und Verwaltungsmitteln
|
||
|
||
Innerhalb der Synchronisationssitzung wird eine spezifische Abgleichung
|
||
der Daten vorgenommen, die mittels Aufnahmemitteln erfasst, aber nicht
|
||
direkt durch die entsprechenden Verwaltungsmittel erfasst wurden. Dies
|
||
bedeutet, dass in Fällen, in denen Aufnahmemittel und Verwaltungsmittel
|
||
nicht identisch sind, eine gezielte Übertragung der durch die
|
||
Aufnahmemittel gesammelten Daten in die zugehörigen Verwaltungsmittel
|
||
vorgenommen wird. Die entsprechend variierenden Aufnahmemittel werden im
|
||
Eingabeprotokoll bereits gelistet.
|
||
|
||
#### Ausstellung des Ausgabeprotokolls (Systemausgabe)
|
||
|
||
Aufgaben werden durch die Kammer für Sicherheit und Verteidigung nach
|
||
Konsultation der Divisionen aller anderen Kammern priorisiert.
|
||
Zudem wird der Generalplan aktualisiert.
|
||
Ein neues Ausgabeprotokoll wird erstellt, das Aufgaben bis zur nächsten
|
||
Synchronisationssitzung enthält, wobei sich angeordneten Aufgaben nach
|
||
der Priorisierung durch die Kammer für Sicherheit und Verteidigung
|
||
richten.
|
||
|
||
### Dokumentationspflicht
|
||
|
||
Sowohl das modifizierte Eingabeprotokoll als auch das neu erstellte
|
||
Ausgabeprotokoll müssen nach der Synchronisationssitzung entsprechend
|
||
archiviert und jede durchgeführte Sitzung muss in einem entsprechenden
|
||
Logbuch der Systemverwaltung dokumentiert und erfasst werden.
|
||
|
||
## Erstellung und Modifizierung des Eingabeprotokolls
|
||
|
||
### Vorlagenerstellung
|
||
|
||
Die Erstellung des Eingabeprotokolls wird unter Verwendung einer Vorlage
|
||
vollzogen. Diese wird nachfolgend beschrieben und unterteilt sich in 4
|
||
Abschnitte.
|
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||
#### Abschnitt 1
|
||
|
||
##### Fortschrittserfassung
|
||
|
||
Für den Generalplan und zur allgemeinen Funktionstauglichkeit ist es
|
||
unerlässlich, dass die durch die vorherige Sitzung angeordneten Aufgaben
|
||
im Eingabeprotokoll dokumentiert werden, auch wenn dies redundant zu
|
||
diversen Verwaltungen und Verwaltungsmitteln erscheinen mag. Die
|
||
Fortschrittserfassung passiert durch die Einbettung des vorherigen
|
||
Ausgabeprotokolls unter diesen Abschnitt, wobei zu erledigende Aufgaben
|
||
mit Checkboxen versehen wurden. Bei Erfüllung der Aufgabe wird die
|
||
Checkbox ausgefüllt
|
||
|
||
##### Dokumentation von Routinen
|
||
|
||
Die gesamte Struktur und Definition der Routinen obliegt den zuständigen
|
||
Divisionen der Entwicklungskammer. Diese sind für die vollständige
|
||
Dokumentation der Routinen über die entsprechenden Verwaltungsstrukturen
|
||
und -mittel verantwortlich.
|
||
|
||
#### Abschnitt 2
|
||
|
||
Der zweite Abschnitt der Vorlage für das Eingabeprotokoll wird
|
||
strukturiert in einer tabellarischen Form, die aus vier Spalten besteht.
|
||
Bis auf die Checkboxen handelt es sich dabei um eine faktische Kopie des
|
||
Prüffragenregisters. Diese Struktur ist für die systematische Erfassung
|
||
und Bearbeitung von Daten während der Synchronisationssitzungen
|
||
vorgesehen.
|
||
|
||
- In der ersten Spalte der Vorlage befinden sich Checkboxen, welche
|
||
die Möglichkeit bieten, bei der Bearbeitung der Prüffragen eine
|
||
visuelle Markierung zu setzen. Diese Checkboxen dienen der
|
||
Erfassung, ob eine Prüffrage im Rahmen der Synchronisationssitzung
|
||
mit \'Ja\' beantwortet und somit die zugeordnete Methode aktiviert
|
||
wurde.
|
||
- Die zweite Spalte enthält die Prüffragen selbst; so, wie sie im
|
||
Prüffragenregister verzeichnet sind.
|
||
- In der dritten Spalte werden die den jeweiligen Prüffragen
|
||
zugeordneten Methoden aufgelistet. Diese Zuordnung erfolgt ebenfalls
|
||
basierend auf den Einträgen im Prüffragenregister.
|
||
- Die vierte Spalte listet eventuelle Metriken auf, die zur
|
||
Beantwortung der Prüffragen dienlich sein können; eben auch so, wie
|
||
sie im Prüffragenregister dokumentiert sind.
|
||
|
||
#### Abschnitt 3
|
||
|
||
Nach dem Abschnitt der Prüffragen und Methoden werden in der Vorlage die
|
||
Aufnahmemittel aufgelistet, die von den jeweiligen Verwaltungsmitteln
|
||
abweichen.
|
||
Diese Auflistung dient der Identifikation und Bearbeitung von
|
||
Diskrepanzen zwischen erfassten Daten und den Daten in den
|
||
Verwaltungsmitteln während der Synchronisationssitzung.
|
||
|
||
#### Abschnitt 4
|
||
|
||
Der letzte Abschnitt widmet sich der Funktion des Eingabeprotokolls als
|
||
Verwaltung und fungiert aus diesem Grund als Verwaltungs- und
|
||
Aufnahmemittel diverser Daten, die im Regelwerk der Verwaltung des
|
||
Eingabeprotokolls zugeordnet wurden. Die Daten sind in praktikabler und
|
||
effizienter Form abzufragen.
|
||
|
||
### Modifikation
|
||
|
||
Die Vorlage des Eingabeprotokolls wird modifiziert, wenn neue Prüffragen
|
||
hinzukommen und das Prüffragenregister geändert wird.
|
||
|
||
### Aktualisierung und Archivierung
|
||
|
||
Nach jeder Ausführung, d.h. bis zur nächsten Synchronisationssitzung,
|
||
wird das Eingabeprotokoll unter Wiederverwendung der hier beschriebenen
|
||
Vorlage neu erstellt und nach der Synchronisationssitzung archiviert.
|
||
|
||
## Erstellung und Modifizierung des Ausgabeprotokolls
|
||
|
||
### Protokollstruktur und Inhalte
|
||
|
||
Das Ausgabeprotokoll wird für die nächsten 24 Stunden erstellt und
|
||
enthält Aufgaben jeder Art samt relevanter und / oder notwendiger
|
||
Aufgabeninformationen bis zur nächsten Synchronisationssitzung.
|
||
Das Ausgabeprotokoll wird so gestaltet, dass es nicht alle möglichen
|
||
Routinen enthält. Diese Einschränkung dient dazu, einen fokussierten und
|
||
effizienten Ablauf der Ausführung zu gewährleisten.
|
||
|
||
### Standardisierungen
|
||
|
||
Standardisierungen des Wesens des Ausgabeprotokolls können durch die
|
||
Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung, der
|
||
Informationskammer und der Entwicklungskammer vorgenommen und vorgegeben
|
||
werden.
|
||
|
||
### Neuerstellung und Archivierung
|
||
|
||
Das Ausgabeprotokoll wird zu jeder Synchronisationssitzung unter
|
||
Wiederverwendung der hier beschriebenen Vorlage neu erstellt und nach
|
||
der Synchronisationssitzung archiviert.
|
||
|
||
## Definition der "nächsten Ausführung"
|
||
|
||
Die "nächste Ausführung" bezieht sich auf den Zeitraum zwischen zwei
|
||
aufeinanderfolgenden Synchronisationssitzungen. Innerhalb dieses
|
||
Zeitraums werden die im Ausgabeprotokoll aufgeführten Aufgaben, Routinen
|
||
und Projekte abgearbeitet. Die nächste Ausführung endet mit der nächsten
|
||
Synchronisationssitzung, bei der ein neues Ausgabeprotokoll erstellt und
|
||
das vorherige Eingabeprotokoll überarbeitet wird.
|
||
|
||
### Etablierung von Prüffragen bei Neuen Methoden
|
||
|
||
An die folgenden Unterpunkte muss sich bei der Entwicklung von
|
||
Prüffragen gehalten werden.
|
||
|
||
#### Grundlage für Prüffragen
|
||
|
||
Beim Entwickeln neuer Methoden im Regelwerk müssen eintretende Umstände
|
||
(Kausalitäten), die Ziele und Zwecke einer Methode und zu sammelnde
|
||
Metriken als Basis für die Ermittlung deterministischer Prüffragen
|
||
genutzt werden.
|
||
|
||
#### Planmäßiges Vorgehen
|
||
|
||
Das Erstellen von Prüffragen sollte eine ausgiebige Analyse umfassen.
|
||
Diese sollte die folgenden Schritte beinhalten:
|
||
|
||
- Identifikation von eintretenden Umständen, die direkt oder indirekt
|
||
die Anwendung der Methode beeinflussen könnten.
|
||
|
||
- Festlegung von Metriken, die quantifizierbare Daten liefern, auf
|
||
deren Grundlage Prüffragen ermittelt werden können.
|
||
|
||
- Ableitung der Schwellenwerte oder Kriterien, bei deren Erreichen die
|
||
entsprechende Methode aktiviert wird.
|
||
|
||
## Monatliche Sitzung (Komiteesitzung)
|
||
|
||
Zur ständigen Verbesserung und Anpassung des Systems führt die
|
||
Systemverwaltung monatlich eine Komiteesitzung durch, immer am 1. Tag
|
||
jedes Monats. Bei diesen Sitzungen werden aktuelle Themen und
|
||
Herausforderungen des Systems unter besonderen Fokus genommen und die
|
||
Ausrichtungen der Ziele der Kammern angepasst / überarbeitet. Zudem
|
||
werden wichtige Entscheidungen (ggf. mit Abstimmungen falls Vorschrift)
|
||
getroffen. Des Weiteren wird eine aktuelle Lage-Erfassung durchgeführt,
|
||
indem die Aufgabenbereiche der Divisionen auf anstehende Aufgaben,
|
||
Mängel und den allgemeinen aktuellen Stand untersucht werden. Die
|
||
Ergebnisse und Entscheidungen jeder Sitzung werden dokumentiert und
|
||
archiviert, um eine nachhaltige Transparenz und Nachvollziehbarkeit
|
||
sicherzustellen.
|
||
|
||
Die Komiteesitzung läuft nach dem folgenden Schema ab:
|
||
|
||
1. Erstellung der Sitzung -- Sitzungsprotokoll erstellen (ggf. mit
|
||
Gliederung)
|
||
|
||
2. Durchführung einer aktuellen Lageerfassung -- Überprüfung von
|
||
Zielen, Fortschritten, Integrität des Status Quo mit Generalplan und
|
||
Übereinstimmung des theoretischen Systems mit praktischem Vorgehen.
|
||
|
||
3. Besondere Rechteausübung -- Modifikationen am System vornehmen mit
|
||
ergänzender normativer Berechtigung zum Ausbau, Spezifizierung und
|
||
zur Erweiterung der Verfassung sowie des Manifestes, ggf. nach
|
||
angemessenem Abstimmungsverfahren.
|
||
|
||
4. Aktualisieren des Generalplans, der Ziele und des Manifestes.
|
||
|
||
## Jährliche Sitzung (Jubiläum)
|
||
|
||
Das Core-System feiert sein Jubiläum mit einer jährlichen Sitzung. Diese
|
||
findet am Jahrestag der Inbetriebnahme des Systems statt und dient als
|
||
Gelegenheit, um die Verfassung zu überprüfen und mögliche Änderungen
|
||
oder Anpassungen zu diskutieren und zu implementieren sowie Jahresziele
|
||
zu setzen. Diese Sitzung bietet auch die Möglichkeit, das System
|
||
feierlich zu bekräftigen durch eine Unterschrift unter das
|
||
Jubiläumsdokument, was das Engagement für die Pflege und Verbesserung
|
||
des Systems unterstreicht. Der Jahrestag ist der 31.12.: Der Tag der
|
||
Unterschrift unter der Verfassung des Core-Systems vom 31.12.2020.
|
||
|
||
## Regelbrüche
|
||
|
||
Regelbrüche werden geduldet. Werden diese jedoch festgestellt, so müssen
|
||
sie durch die Systemverwaltung dokumentiert und geeignete Maßnahmen zur
|
||
Besserung müssen unternommen werden.
|
||
|
||
# WERTEETABLIERUNG
|
||
|
||
## Der Core-Pakt
|
||
|
||
### Definition und Zweck des Core-Paktes
|
||
|
||
Der Core-Pakt stellt ein bindendes Element der Verfassung dar und legt
|
||
spezifische, bedeutende Versprechen fest. Er dient der Sicherstellung
|
||
der Kredibilität und Verpflichtung dieser Versprechen und der
|
||
Gewährleistung ihrer Einhaltung.
|
||
|
||
### Anwendungspflicht
|
||
|
||
Der Core-Pakt ist anzuwenden, wenn die Erforderlichkeit eines
|
||
Versprechens eintritt. Erforderlichkeit in diesem Kontext kann einen
|
||
unbedingten Handlungsbedarf, eine hohe Relevanz oder auch die
|
||
Notwendigkeit, dem Versprechen durch den Pakt zusätzliche Kredibilität
|
||
zu verleihen, implizieren.
|
||
|
||
### Realistische Versprechen
|
||
|
||
Der Core-Pakt muss realistische, messbare und umsetzbare Versprechen
|
||
enthalten. Versprechen, die als unrealistisch oder zu vage angesehen
|
||
werden, dürfen nicht in den Core-Pakt aufgenommen werden.
|
||
|
||
### Vorab-Prüfung des Core-Paktes
|
||
|
||
Vor der Annahme eines Core-Paktes muss das Paket einer eingehenden
|
||
Prüfung unterzogen werden. Diese umfasst eine Überprüfung der
|
||
Ausrichtung des Core-Paktes an den Grundprinzipien und Werten des
|
||
Core-Systems im Sinne der Verfassung, sowie der Realisierungsprüfung und
|
||
Interferenzen mit anderen Verpflichtungen und aktuellen Tätigkeiten.
|
||
|
||
### Dokumentationspflicht
|
||
|
||
Für jeden etablierten Core-Pakt ist eine lückenlose Dokumentation
|
||
anzufertigen. Diese Dokumentation muss alle relevanten Informationen
|
||
beinhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Gegenstand
|
||
und Zweck des Versprechens, die beteiligten Parteien, festgelegte
|
||
Zeitrahmen sowie die zugeordneten Maßnahmen des Cores, inbegriffen
|
||
Methoden und dergleichen. Die Dokumentation ist in die Systemverwaltung
|
||
einzufügen und bei etwaigen Fortschritten, Änderungen oder Anpassungen
|
||
regelmäßig zu aktualisieren.
|
||
Die Einhaltung der Dokumentationspflicht liegt in der Verantwortung der
|
||
Systemverwaltung und ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung
|
||
der Kredibilität und Effektivität des Core-Paktes.
|
||
|
||
### Mechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung des Core-Paktes
|
||
|
||
Jeder Core-Pakt muss Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der
|
||
festgelegten Versprechen enthalten. Diese können automatisierte
|
||
Überprüfungen, regelmäßige Selbstbewertungen oder andere, im Regelwerk
|
||
festgelegte Methoden sein.
|
||
|
||
### Gültigkeit und Laufzeit
|
||
|
||
Ein Core-Pakt tritt erst in Kraft, wenn alle oben genannten Kriterien
|
||
erfüllt sind und eine entsprechende Entscheidungseinheit den Pakt
|
||
genehmigt hat. Die Laufzeit des Core-Paktes muss klar definiert sein und
|
||
ist an bestimmte Überprüfungsmechanismen gekoppelt.
|
||
|
||
### Konsequenzen bei Nichteinhaltung
|
||
|
||
Die Nichteinhaltung eines Core-Paktes stellt einen ernsthaften Verstoß
|
||
gegen die im Core-System festgelegten Regeln und Verpflichtungen dar,
|
||
sofern die gegebenen Umstände die Einhaltung des Core-Paktes nicht
|
||
unmöglich machen. Der Autor muss dann die volle Verantwortung für den
|
||
Bruch des Core-Paktes übernehmen, sich das Versäumnis eingestehen und
|
||
die notwendigen Schritte zur Korrektur einleiten.
|
||
|
||
#### Bruch des Paktes aufgrund gegebener Umstände
|
||
|
||
Die Konsequenzen bei einer Nicht-Einhaltung sind dann nicht regulär zu
|
||
vollziehen, wenn eine besondere Änderung der Umstände, welche nicht
|
||
vorhersehbar, sowie unvermeidlich, unabwehrbar und unbeeinflussbar sind,
|
||
vorliegt. Bei dem Bruch eines Paktes auf Grund dessen muss eine
|
||
gründliche Auseinandersetzung mit der Natur der Änderung der Umstände
|
||
sowie der Umstände selbst stattfinden, sodass diese in Zukunft
|
||
berücksichtigt werden. Ein wiederholtes Auftreten eines Bruches aufgrund
|
||
der selben Ursachen gegeben aus den Umständen ist so zu vermeiden, dass
|
||
ein Pakt bei Beschluss Vermeidungstaktiken und Vorbeugungsmaßnahmen
|
||
ergreifen muss, die durch die Auseinandersetzung mit den bisherigen
|
||
Vorfällen gewonnen werden konnten.
|
||
|
||
#### Eingeständnis und Verantwortungsübernahme
|
||
|
||
Bei einem Bruch des Core-Paktes ist der erste notwendige Schritt, die
|
||
volle Verantwortung für das eigene Versagen zu übernehmen. Dies
|
||
beinhaltet ein klares und uneingeschränktes Eingeständnis, dass die
|
||
festgelegten Versprechen und Verpflichtungen nicht erfüllt wurden.
|
||
Dieses Eingeständnis muss dokumentarisch erfolgen. Zudem sieht man sich
|
||
fortan in der Schuld des Geschädigten und muss eine Wiedergutmachung
|
||
hervorbringen, entsprechende Methoden sollten eingeleitet und / oder
|
||
etabliert werden. Die Wiedergutmachung muss dem Ausmaß des Versprechen
|
||
durch den Core-Pakt gleichen.
|
||
|
||
#### Methodische Anpassung
|
||
|
||
Im Anschluss an das Eingeständnis muss eine gründliche Analyse der
|
||
Ursachen für den Bruch des Core-Paktes durchgeführt werden. Basierend
|
||
auf dieser Analyse sind geeignete Methoden aus dem Regelwerk zu
|
||
aktivieren oder neu zu etablieren, um sicherzustellen, dass ein
|
||
ähnlicher Bruch in der Zukunft vermieden wird.
|
||
|
||
#### Höchste Konsequenz bei Missachtung
|
||
|
||
Die höchste Konsequenz, die bei Missachtung jeglicher Regeln bezüglich
|
||
des Core-Paktes gezogen werden kann, ist der formale Ausschluss aus dem
|
||
Core-System.
|
||
|
||
## Ausrichtung an den Werten des Manifests
|
||
|
||
Die Werte innerhalb des Systems orientieren sich an dem aufzustellenden
|
||
Manifest des Core-Systems. Die praktische Ausgestaltung, Anwendung und
|
||
Interpretation der Werte unterliegen den Methoden der Systemjuristik und
|
||
dem Generalplan. Das Manifest soll ein persönliches werden und ist im
|
||
Gegensatz zum rationalen und allgemein-gehaltenem Core-System von den
|
||
Ideologien des Verfassers geprägt. Innerhalb seines hier definierten
|
||
Rahmens sind ihm keine Grenzen auferlegt.
|
||
|
||
# ABLEGUNG DES SYSTEMS
|
||
|
||
## Austritt aus dem Core-System
|
||
|
||
Der Autor darf nach folgenden Vorgaben aus dem Core-System austreten:
|
||
|
||
### Verfahren
|
||
|
||
Ein Austritt aus dem Core-System kann nur mit einer einstimmigen
|
||
Entscheidung in 3 aufeinanderfolgenden Komiteesitzungen erfolgen.
|
||
|
||
### Geistige Zurechnungsfähigkeit
|
||
|
||
Der geistige Zustand des Menschen muss während dieses gesamten Prozesses
|
||
ungehindert bleiben, um eine rationale und bewusste Entscheidungsfindung
|
||
zu gewährleisten.
|
||
|
||
## Pflichten vor dem Austritt
|
||
|
||
Vor dem Austritt aus dem Core-System sind bestimmte Verpflichtungen zu
|
||
erfüllen.
|
||
|
||
### Systempflege
|
||
|
||
Das Core-System muss bis zum Austritt in Stand gehalten werden, um
|
||
dessen Integrität und Funktionalität zu gewährleisten.
|
||
|
||
### Datensicherung
|
||
|
||
Alle produzierten Daten des Core-Systems müssen gesichert und zur
|
||
Erhaltung zeit-beständig übermittelt werden.
|
||
|
||
# Anhang
|
||
|
||
## Fußnoten
|
||
|
||
^1\ ^Siehe Paragraph „Division für systemjuristische Angelegenheiten"
|
||
|
||
^2\ ^Bezogen auf Verwaltungen
|
||
|
||
^3\ ^Die Logik hinter der Bezeichnung \"Systemeingabe\" liegt in ihrer
|
||
Funktion als Eintrittspunkt neuer Informationen und Bedingungen ins
|
||
System.
|
||
|
||
^4\ ^Die Logik hinter der Bezeichnung \"Systemausgabe\" ist die finale
|
||
Transformation der im System verarbeiteten Informationen in konkrete
|
||
Handlungen und Aufgaben. Es markiert die Schnittstelle, an der
|
||
koordinierte Planung durch die Methoden-geleitete Verarbeitung
|
||
eingehender Daten in konkrete Ausführungsaufgaben transformiert wird.
|
||
|
||
## Hierarchie
|
||
|
||
A. Informationskammer
|
||
|
||
a. Informationssysteme
|
||
|
||
1. Informationseinholung
|
||
2. Informationsbereitstellung
|
||
3. Informationsverarbeitung
|
||
|
||
b. Überprüfung & Verifizierung
|
||
|
||
1. Informationsaufnahme & -integration
|
||
2. Quoten, Statistiken und Gutachten
|
||
|
||
c. Wissenschaft
|
||
|
||
1. Informationsermittlung
|
||
2. Informationsanalytik
|
||
|
||
d. Informationsspeicherung
|
||
|
||
1. Verfassungs- & Gesetzesdaten
|
||
2. Wissensformation
|
||
3. Externinformationen
|
||
|
||
B. Entwicklungskammer
|
||
|
||
a. Strategische Entwicklungselemente
|
||
|
||
1. Generalplanungsdivision
|
||
2. **Aufgabenmanagement**
|
||
3. Konzeptentwicklung
|
||
4. Struktur-, Design- und Organisationsentwicklung
|
||
5. **Übergeordnete Strategien und Maßnahmen**
|
||
6. **Synergetik**
|
||
|
||
b. Operative Entwicklungen
|
||
|
||
1. Modelle und Prototypen
|
||
2. **Handwerks- und **ausführende **Konstruktionsaufgaben**
|
||
3. **Blueprint- und Anleitungserstellung**
|
||
|
||
c. Systementwicklungen
|
||
|
||
1. Aktualisierungen, Wartungsarbeiten und Integration
|
||
2. Realisierungsprüfung
|
||
3. Fehleranalyseprogramm
|
||
|
||
C. Kammer für Sicherheit und Verteidigung
|
||
|
||
D. Wirtschaftskammer
|
||
|
||
a. Rechnungswesen
|
||
|
||
1. Geldwert-, Zahlungs- und Finanzmittelaufsicht
|
||
2. Finanzverwaltung
|
||
3. Aktivaverwaltung
|
||
4. Investitionsverwaltung
|
||
|
||
b. kommerzielle Unit
|
||
|
||
1. Einkommen, Dienstleistungen & Leistungsvergütungen
|
||
2. Vermarktung und Vertrieb
|
||
3. Marktkundschaften
|
||
|
||
c. Logistik
|
||
|
||
1. Transport & Lieferlogistik
|
||
2. Lagerungen
|
||
3. Beschaffung
|
||
|
||
d. Ressourcen
|
||
|
||
1. Ressourcengewinnung
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2. Bestands- & Bedarfsverwaltung
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3. Produktionsverwaltung
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4. Abfall und Recycling
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E. Gesundheitskammer
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a. Medizinische Unit
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1. Humanmedizin (inkl. Zahn- & Kiefermedizin) - Anatomie und
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Physiologie
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2. Ernährung und Nährstoffe
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3. Umwelt- und Arbeitsmedizin
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4. Psychische Gesundheit
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5. Prävention und Gesundheitsförderung
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6. Diagnose, Therapie und Rehabilitation
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7. Medikamentierung, Supplementierung & Pharmakologie
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8. Infektionskrankheiten und Immunisierungen
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b. Gesundheitssystem
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1. Gesundheitsversorgung
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2. Gesundheitsüberwachung
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3. Gesundheitsmanagement
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F. Sozial-Humane Kammer
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a. Persönlichkeit
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1. Denkprozesse und Kognition
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2. Verhaltensrichtlinien & Charaktergrundsätze
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3. Charaktermodellierung & Reflexion
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4. Bildung, Aneignung und persönliche Entwicklung
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b. philanthropische Unit
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1. Wohlbefinden
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2. Motivation
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3. Kunst & Kultur
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4. Memorandum
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5. Biografie
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6. Exitus
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7. Reproduktion, Erbe & Nachwuchs
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c. gesellschaftliche Unit
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1. Nimbus
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2. Positionen
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3. Widmungen
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4. Publizierungen
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5. Einflüsse & soziale Konnexionen
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6. Reklamationen
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7. soziale Aktivitäten
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8. soziale Güter & Dienstleistungen
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9. Historien & gesellschaftliche Übersichten
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d. Kommunikation
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1. Kommunikationsvermittlung
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2. Kommunikationsanalyse
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3. Kommunikationswege
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4. Auditorium
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5. Linguistik & Orthographie |