diff --git a/README.md b/README.md index ba94b33..dd6d10f 100644 --- a/README.md +++ b/README.md @@ -1,2 +1,1526 @@ -# Core-System +>> CORE-SYSTEM VERFASSUNG - Version 6.7 +--- +# Inhaltsverzeichnis + +- [GRUNDLEGENDE METABESTIMMUNGEN](#grundlegende-metabestimmungen) + - [Allgemeine Bestimmungen zur Verfassung](#allgemeine-bestimmungen-zur-verfassung) + - [Wesen des Core-Systems](#wesen-des-core-systems) + - [Anpassungs- und Etablierungsperiode](#anpassungs--und-etablierungsperiode) + - [Bestandsaufnahme der aktuellen Lebenssituation](#bestandsaufnahme-der-aktuellen-lebenssituation) + - [Gültigkeit und Auslegung der Verfassung](#gültigkeit-und-auslegung-der-verfassung) + - [Interpretationshoheit](#interpretationshoheit) + - [Austrittsverfahren](#austrittsverfahren) + +- [BESTANDTEILE DES CORE-SYSTEMS](#bestandteile-des-core-systems) + - [Elementare Begriffserklärungen](#elementare-begriffserklärungen) + - [Systemverwaltung](#systemverwaltung) + - [Hierarchie des Core-Systems](#hierarchie-des-core-systems) + - [Kodierungsschema – Systemkodierung](#kodierungsschema--systemkodierung) + - [Komponenten der Hierarchie](#komponenten-der-hierarchie) + - [Kammern](#kammern) + - [Units](#units) + - [Divisionen](#divisionen) + - [Division für systemjuristische Angelegenheiten](#division-für-systemjuristische-angelegenheiten) + - [Division der Entscheidungsfindung](#division-der-entscheidungsfindung) + - [Das Regelwerk](#das-regelwerk) + - [Syntax und Ausdrucksweisen im Regelwerk](#syntax-und-ausdrucksweisen-im-regelwerk) + - [Verwendungspflicht der Syntax](#verwendungspflicht-der-syntax) + - [Routinenliste](#routinenliste) + - [Prüffragensystem](#prüffragensystem) + - [Funktionsweise von Prüffragen](#funktionsweise-von-prüffragen) + - [Prüffragenregister](#prüffragenregister) + - [Verwaltungen](#verwaltungen) + - [Erstellen von Verwaltungen](#erstellen-von-verwaltungen) + - [Bezeichnung von Verwaltungen](#bezeichnung-von-verwaltungen) + - [Zuordnung zum System](#zuordnung-zum-system) + - [Verwaltungen im Regelwerk](#verwaltungen-im-regelwerk) + - 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[Überprüfung und Beantwortung von Prüffragen](#überprüfung-und-beantwortung-von-prüffragen) + - [Dokumentation und Prozessierung der ausgelösten Methoden](#dokumentation-und-prozessierung-der-ausgelösten-methoden) + - [Synchronisation von Aufnahme- und Verwaltungsmitteln](#synchronisation-von-aufnahme--und-verwaltungsmitteln) + - [Ausstellung des Ausgabeprotokolls (Systemausgabe)](#ausstellung-des-ausgabeprotokolls-systemausgabe) + - [Dokumentationspflicht](#dokumentationspflicht) + - [Erstellung und Modifizierung des Eingabeprotokolls](#erstellung-und-modifizierung-des-eingabeprotokolls) + - [Vorlagenerstellung](#vorlagenerstellung) + - [Abschnitt 1](#abschnitt-1) + - [Abschnitt 2](#abschnitt-2) + - [Abschnitt 3](#abschnitt-3) + - [Abschnitt 4](#abschnitt-4) + - [Modifikation](#modifikation) + - [Aktualisierung und Archivierung](#aktualisierung-und-archivierung) + - [Erstellung und Modifizierung des Ausgabeprotokolls](#erstellung-und-modifizierung-des-ausgabeprotokolls) + - [Protokollstruktur und Inhalte](#protokollstruktur-und-inhalte) + - [Standardisierungen](#standardisierungen) + - [Neuerstellung und Archivierung](#neuerstellung-und-archivierung) + - [Definition der "nächsten Ausführung"](#definition-der-nächsten-ausführung) + - [Etablierung von Prüffragen bei Neuen Methoden](#etablierung-von-prüffragen-bei-neuen-methoden) + - [Grundlage für Prüffragen](#grundlage-für-prüffragen) + - [Planmäßiges Vorgehen](#planmäßiges-vorgehen) + - [Monatliche Sitzung (Komiteesitzung)](#monatliche-sitzung-komiteesitzung) + - [Jährliche Sitzung (Jubiläum)](#jährliche-sitzung-jubiläum) + - [Regelbrüche](#regelbrüche) + +- [WERTEETABLIERUNG](#werteetablierung) + - [Der Core-Pakt](#der-core-pakt) + - [Definition und Zweck des Core-Paktes](#definition-und-zweck-des-core-paktes) + - [Anwendungspflicht](#anwendungspflicht) + - [Realistische Versprechen](#realistische-versprechen) + - [Vorab-Prüfung des Core-Paktes](#vorab-prüfung-des-core-paktes) + - [Dokumentationspflicht](#dokumentationspflicht-1) + - [Mechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung](#mechanismen-zur-sicherstellung-der-einhaltung) + - [Gültigkeit und Laufzeit](#gültigkeit-und-laufzeit) + - [Konsequenzen bei Nichteinhaltung](#konsequenzen-bei-nichteinhaltung) + - [Bruch des Paktes aufgrund gegebener Umstände](#bruch-des-paktes-aufgrund-gegebener-umstände) + - [Eingeständnis und Verantwortungsübernahme](#eingeständnis-und-verantwortungsübernahme) + - [Methodische Anpassung](#methodische-anpassung) + - [Höchste Konsequenz bei Missachtung](#höchste-konsequenz-bei-missachtung) + - [Ausrichtung an den Werten des Manifests](#ausrichtung-an-den-werten-des-manifests) + +- [ABLEGUNG DES SYSTEMS](#ablegung-des-systems) + - [Austritt aus dem Core-System](#austritt-aus-dem-core-system) + - [Verfahren](#verfahren) + - [Geistige Zurechnungsfähigkeit](#geistige-zurechnungsfähigkeit) + - [Pflichten vor dem Austritt](#pflichten-vor-dem-austritt) + - [Systempflege](#systempflege) + - [Datensicherung](#datensicherung) + +- [ANHANG](#anhang) + - [Fußnoten](#fußnoten) + - [Hierarchie](#hierarchie) + + +# GRUNDLEGENDE METABESTIMMUNGEN + +## Allgemeine Bestimmungen zur Verfassung + +Der Inhalt dieser Systemverfassung ist bindend für das gesamte +entstehende System. Es dürfen keine Änderungen an ihr außerhalb der hier +festgelegten Mechanismen vorgenommen werden. +Dieses Dokument, die Systemverfassung des Cores, darf inhaltlich nur +dann angepasst werden, wenn sich die Existenz des Cores durch ihren +unveränderten Inhalt in seinem Fortbestand in Gefahr sieht. +Nur der Autor selbst darf vollkommen über den eigenen Core verfügen. +Diese Version der Verfassung basiert auf der Verfassung Nummer 6 +(„endgültige Verfassung") und deklariert keine neue Versionsnummer. Alle +Ergänzungen hinsichtlich der Versionierung sind lediglich zur +Nachverfolgung von Änderungen sowie zur bloßen Namensgebung vorhanden. +Fußnoten sind zu berücksichtigen. Sollte dieses Dokument formal geändert +werden, so muss jede neue Version dem finalen Ergebnis der initialen +Version inhaltlich gleich sein. +Die Verfassung darf erst zur Pilotphase freigegeben und unterschrieben +werden, sofern alle Mittel, die zu einem funktionalen System beitragen, +erstellt worden sind. Erst nach der Pilotphase darf der endgültige +Systemeintritt erfolgen. +Sofern die Verfassung unterschrieben wurde, gilt das erste +unterschriebene Druckwerk als ihr Original; alle weiteren Exemplare +werden als Kopien betrachtet. Nach der Unterschrift wird es keine +weiteren Präambel geben und Version 6 ist folgend als vollständig und +gültig zu betrachten. +Die Original-Druckversion der Verfassung ist vor Witterung, Feuer, +Wasser, unerlaubtem Zugriff und sonstigen Verlustfällen zu schützen und +entsprechend aufzubewahren. +Das System muss im zumutbaren, angemessenen und mindestens ausreichendem +Maß gegen bösartig-fremden, groben, gewaltsamen und heimtückischen +Zugriff gesichert werden. + +## Wesen des Core-Systems + +Das Core-System ist ein Organisationsgerüst, welches auf der Metaebene +des Lebens operiert. Es dient nicht nur der Verwaltung einzelner +Projekte oder von kleineren Aufgaben, sondern bezieht sich auf die +übergreifende Organisation, Orchestrierung und Verbindung sämtlicher +Lebensbereiche und Aktivitäten. +Als integrales Referenzsystem fungiert es als zentrale +Koordinationsstelle für die Entscheidungsfindung und Zielverwirklichung. +Unter Einsatz seines umfangreichen Regelwerks mit seinen Methoden stellt +es sicher, dass individuelles Potenzial maximal entfaltet wird. Durch +die strukturierte Koordination aller Lebensbereiche ermöglicht das +Core-System die gezielte Ausrichtung auf hohe Ambitionen und +Bestrebungen. + +## Anpassungs- und Etablierungsperiode + +Die vorliegende Verfassung dient als fundierte Grundlage für den Aufbau +und die Durchführung des Core-Systems. Nach der Unterzeichnung tritt sie +sofort in Kraft. Eine Überprüfungs- und Anpassungsperiode von drei +Monaten ist vorgesehen, während derer Modifikationen und Präzisierungen, +insbesondere an der Verfassung, vorgenommen werden können, um die +Effektivität und die stabile Grundlage des Systems sicherzustellen. +Dennoch ist durch die Unterschrift unter diesem Dokument die essentielle +Basis der neuen Systemversion festgelegt und unanfechtbar. + +## Bestandsaufnahme der aktuellen Lebenssituation + +Die Verfassung legt fest, dass vor der Aktivierung des Core-Systems, bei +jeder neuen Verfassungsversion und jeder internen +Konformitätsüberprüfung eine detaillierte Bestandsaufnahme der aktuellen +Lebenssituation erfolgt, um die Wirksamkeit und Veränderungen durch das +System zu messen. Diese beinhaltet Routinen, Projekte und Erfolge als +Grundlage für Vergleiche und zur Entwicklung von Verwaltungen und +Methoden im Regelwerk. Zudem wird, falls vorhanden, auf Basis vorheriger +Verfassungsversionen und dem aktuellen Lebensstil die Erfolgsquote der +Verfassung bemessen. + +## Gültigkeit und Auslegung der Verfassung + +Die Verfassung ist die oberste Instanz des Core-Systems. +Alle Aktivitäten und Entscheidungen innerhalb des Systems müssen in +Übereinstimmung mit den in der Verfassung festgelegten Prinzipien und +Vorschriften sein. + +### Interpretationshoheit + +Die Auslegung der Verfassung obliegt der Systemjuristik^1^, wobei immer +das Wohl des Systems und des Menschen im Vordergrund steht. + +### Austrittsverfahren + +Der Austritt muss schriftlich unter Angabe von Gründen und Zustimmungen +veranlasst und dokumentiert werden. Weitere Bestimmungen hierzu finden +sich im Laufe der Verfassung. + +# BESTANDTEILE DES CORE-SYSTEMS + +## Elementare Begriffserklärungen + +Der Begriff \"Ausführung\" wird verwendet, um die Handlungen des +Menschen außerhalb direkter Tätigkeiten zur Organisationsstruktur im +Rahmen von Sitzungen zu beschreiben. Die Gesamtheit des +Organisationsgerüstes wird im Nachfolgenden als \"Core\" (Systemkern, +Kern) bezeichnet. Das Core-System besteht neben der Verfassung und der +Ausführung aus verschiedenen Bestandteilen, die zusammenarbeiten, um +seine Gesamtziele zu erreichen und seine Organisationsstruktur aufrecht +zu erhalten. Jeder dieser Bestandteile spielt eine spezifische Rolle und +hat spezifische Verantwortlichkeiten im Rahmen des Systems. + +## Systemverwaltung + +Die Systemverwaltung ist der Knotenpunkt des Systems, der die Ausführung +mit anstehenden Aufgaben gemäß Regelwerk betraut und die Komponenten des +Systems synchronisiert; ebenso werden ihr jegliche Art von +metaorganisatorische Tätigkeiten zu- und untergeordnet. + +### Hierarchie des Core-Systems + +Die Hierarchie ist Teil der Systemverwaltung und maßgebend für das +Regelwerk. Über sie können Methoden in das Regelwerk eingeordnet werden. +Zudem sorgt sie für eine vollständige Abdeckung der Lebensbereiche durch +bewusst verallgemeinerte Subkomponenten, sodass jede Aufgabe und +Aktivität unter ihr eingeordnet werden kann. + +#### Kodierungsschema - Systemkodierung + +Jedem Element der Hierarchie wird dabei - wie nachfolgend in den +jeweiligen Abschnitten einzeln beschrieben - ein Kodierungsschema +zugeordnet, sodass die Summe der einzelnen Kodierungsschemata die +Systemkodierung ergeben. Dies dient einem einfachen, systemuniversellen +Verweis auf bestimmte Elemente der Hierarchie. + +#### Komponenten der Hierarchie + +Die Hierarchie besteht aus den folgenden Komponenten: + +##### Kammern + +Kammern repräsentieren die grundlegenden Säulen des persönlichen Lebens +und sind durch eindeutige Großbuchstabensequenzen kodiert, die ihre +Position in der Systemhierarchie wiedergeben. Die Kammer, als höchste +Instanz der Hierarchie, bestimmen die strategische Ausrichtung für die +sechs fundamentalen Lebensbereiche. Ihre Direktiven und Entscheidungen +bilden den Rahmen, innerhalb dessen die Divisionen und Units agieren +können. Es gibt 6 Kammern: + +- ***Information:*** + Diese Kammer ist zentriert auf die Verwaltung, Organisation, + Prüfung, Auswertung, Beschaffung und Nutzung von Informationen. Sie + sorgt unter anderem dafür, dass alle relevanten Informationen + erfasst, ordnungsgemäß kategorisiert und zugänglich gemacht werden. +- ***Entwicklung:*** + Die Entwicklungskammer ist für allgemeine Entwicklungsaspekte + verantwortlich, einschließlich Fortschritt, zeitlicher Organisation, + Systemwartungen und -operationen aber beispielhaft auch physische + Konstruktionen. +- ***Sicherheit und Verteidigung:*** + Verantwortlich unter anderem für den Schutz und die Verteidigung der + physischen, digitalen und rechtlichen Integrität und Konformität des + Systems und des Individuums. Sie stellt sicher, dass alle Aspekte + des Lebens sicher, integer und geschützt sind und dient der + Absicherung des Systems sowie der anderen Lebensbereiche. +- ***Wirtschaft:*** + Diese Kammer ist verantwortlich für die Verwaltung und den Einsatz + von Ressourcen und Finanzen. Sie sorgt dafür, dass die Ressourcen + und die finanziell-wirtschaftlichen Aspekte des Lebens effizient und + effektiv verwaltet und genutzt werden. +- ***Gesundheit:*** + Die Gesundheitskammer kümmert sich um die physische und mentale + Gesundheit und das gesundheitliche Wohlbefinden. Sie setzt sich + dafür ein, dass die Gesundheit des Menschen gewährleistet wird und + werden kann. +- ***Sozial-Human:*** + Die Sozial-Human Kammer konzentriert sich auf soziale und humanitäre + Aspekte des Lebens, einschließlich sozialer Aktivitäten, Beziehungen + und kultureller Aspekte; widmet sich aber auch dem Menschen selber + und konzentriert sich somit beispielsweise auch auf sein + Wohlbefinden und reflektiert seinen Charakter, dessen Formung und + seine Eigenschaften. + +##### Units + +Units sind untergeordnete Handlungsbereiche innerhalb der Kammern, +dienen der besseren Strukturierung und sind durch distinkte +Kleinbuchstabensequenzen kodiert, welche ihre spezifische Stellung +innerhalb der Systemhierarchie zum Ausdruck bringen. + +##### Divisionen + +Divisionen repräsentieren als Unterkategorien von Units +Aufgabenbereiche, weshalb ausschließlich unter ihrer Überschrift im +Regelwerk Methoden definiert, deklariert und dokumentiert werden. Sie +dienen somit als strukturelle Basis für die Erfassung und +Kategorisierung eben dieser Methoden. Ihre Kodierung erfolgt durch eine +lokal-einzigartige Zahlenabfolge, die in Kombination mit der Kodierung +der zugehörigen Unit und Kammer eine eindeutige Identifizierung +ermöglicht. Die numerische Abfolge folgt dabei einer chronologisch +aufsteigenden Reihenfolge. + +###### Division für systemjuristische Angelegenheiten + +Die Systemjuristik ist eine Division des Systems und dient als das +juristisches Organ des Core-Systems. Es obliegt ausschließlich ihrer +Hoheit, über systeminterne Fragen, Konflikte und Entscheidungen im +Rahmen der Verfassung zu entscheiden. + +###### Division der Entscheidungsfindung + +Die Entscheidungsfindung spielt eine zentrale Schlüsselrolle im +Core-System und wird der Kammer für Sicherheit und Verteidigung sowie +der Systemverwaltung direkt unterstellt. Ihre Aufgaben umfassen das +Dokumentieren von Entscheidungen sowie von Begründungen, die von +systemweitem Interesse des Core-Systems sind. + +### Das Regelwerk + +Das Regelwerk bezeichnet die zentrale dokumentarische Sammlung, in +welcher die Methoden des Core-Systems definiert werden. Das Regelwerk +ist Teil der Systemverwaltung. + +#### Syntax und Ausdrucksweisen im Regelwerk + +Das Regelwerk nutzt eine spezielle, Programmiersprachen-ähnliche Syntax, +um die Definition und Ausführung von Methoden präzise und effizient zu +gestalten. Diese Syntax beinhaltet verschiedene Ausdrucksweisen und +Symbole, die jeweils spezifische Funktionen im Kontext des Regelwerks +erfüllen. + +##### Syntax + + -------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ + + Syntaxausdruck Beschreibung + + #M1-Name **Methodendeklarierung**: + Rautenpräfix, Methodenkodierung + (ohne Systemkodierung) (im Beispiel hier „M1"), Trennstrich und Methodenbezeichnung + (letzterer Teil; hier „Name") + + @ Präfix zur **Referenz** auf andere Methode + + ?( x ) Prüft, ob die **Bedingung** x zutrifft. Wenn ja, geht es mit der nächsten Verarbeitungsübergabe weiter. + Wenn nein, dann fahre mit Anweisung nach Oder-Operator fort. Gibt es mehrere Oder-Operatoren, stehen mehrere Möglichkeiten der weiteren Verfahrensweise zur Verfügung, die der Reihenfolge nach zu überprüfen sind + + == **Dann**-Operator, kann nur direkt nach Bedingungsausdruck verwendet werden. Nachfolgendes wird nur ausgeführt, wenn die Bedingung zutrifft. Ein folgender „Oder"-Operator ist zu interpretieren als „wenn diese Bedingung nicht zutrifft, dann tue .." + + =\> „Folgend" bzw. **Danach**-Operator **, Schrittübergang** + + !(X) Ordne **Anweisung** X zur Ausführung an (Anweisung = reaktive Maßnahme) + + ‍/ (Operator) \"**Oder**\" Operator zur Auswahl zwischen mehreren Möglichkeiten. Die Reihenfolge ist entscheidend. + + \+ (Operator) Kann \[nur\] Anweisungen miteinander verketten, die parallel ausgeführt werden können. + + : (Operator) Dient als **Vergleichsoperator** zum Vergleich von Spezifikationen, Daten oder anderen Inhalten + + \$\[beispielx\].\[Data\] Konkretisierter, spezifischer Bezug auf die **Datenaufnahme** „Data" der Verwaltung „beispielx" + (die Angabe der Verwaltung spezifiziert den Kontext der Daten und ist daher notwendig) + + %( x ) Bezieht sich ein das **Mittel** x (referiert über einen systemuniversellen Bezeichner des gemeinten Mittels) + + ‍{ x } Die aktive Methode wird durch x genauer spezifiziert; Die **Spezifikation** wird als Kommentar der Ausführung weitergereicht. + + ‍; Kennzeichnet ende eines **Logikabschnitts** innerhalb einer Methode. Sollte in neuen Methoden nicht mehr zum Einsatz kommen, da eine Differenzierung in mehrere Methoden statt in Logikabschnitte bevorzugt wird. Dient hauptsächlich der Regelwerktransformation alter Versionen. + + ;; **Methodenende**. Kann nur einmal pro Methode vorkommen, sollte Bedarf für einen Logikabschnitt bestehen, so muss die Methode in mehrere aufgeteilt werden. + + -------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ + +#### Verwendungspflicht der Syntax + +Die Verwendung und Einhaltung der Syntax\[parameter\] ist verpflichtend +zur Niederschrift der Methoden und dient dazu, die Klarheit, Effizienz +und die systematische Verarbeitung innerhalb des Regelwerks +sicherzustellen. Diese Vorgabe gilt jedoch ausdrücklich nicht für +Körperschaften innerhalb des Regelwerks, die als Register fungieren; +ebenso wenig wie für deren Inhalt. + +### Routinenliste + +Die Routinenliste bezeichnet eine tabellarische Sammlung an angeordneten +Routinen. +Dabei umfasst diese die folgenden Spalten: + +- (präzise formulierte, der auszuführenden Aktivität entsprechende) + Routinenbezeichnung +- Ausführungsintervall +- Kausale Begründung +- Ziel der Routine +- Beginn +- Ende +- optional: genau ein dem routinierten Ablauf zugeordneter + Methodenbezeichner + +### Prüffragensystem + +#### Funktionsweise von Prüffragen + +Prüffragen dienen als primäre Auslöser für die Aktivierung von Methoden. +Jede Prüffrage ist mit einer Methode verknüpft und wird mit \'Ja\' oder +\'Nein\' beantwortet. +Die Kardinalitäten zwischen Prüffragen und Methoden entspricht der +mehrfachen Zuordnung identischer Prüffragen zu einer Methode; sowie der +Zuordnung einer Methode zu genau einer Prüffrage. In einer optimalen +Formulierung der Fragestellung hinsichtlich ihrer Eindeutigkeit bezieht +sich die Prüffrage auf konkrete Metriken und ist prägnant und leicht +verständlich formuliert. + +#### Prüffragenregister + +Ein Prüffragenregister wird als zentrales Element des Core-Systems +etabliert. Dieses Register dokumentiert alle Prüffragen und ordnet sie +den entsprechenden Methoden zu. Im Prüffragenregister werden auch +Metriken festgehalten, um eine geführte Beantwortung der Prüffragen zu +ermöglichen. Metriken im Prüffragenregister sind als Bezeichner +anzusehen und standardisiert zu halten - Letzeres ggf. durch +entsprechende Methoden im Regelwerk. Im Prüffragenregister können zudem +Formatierungen verwendet werden, um den Sinn einer Frage zu +verdeutlichen. + +### Verwaltungen + +Nachfolgend werden Regelungen zu den Verwaltungen definiert. + +#### Erstellen von Verwaltungen + +Um eine Verwaltung zu erstellen, muss diese lediglich im zentralen +Verwaltungsregister samt notwendiger Daten verzeichnet werden. +Notwendige Daten definiert sich über die Zuordnungen von Metriken zu +einer Verwaltung im zentralen Verwaltungsregister. + +#### Bezeichnung von Verwaltungen + +Jede Verwaltungseinheit im Core-System muss eine eindeutige und +einmalige Bezeichnung erhalten. Diese Bezeichnung dient als +unverwechselbares Identifikationsmerkmal und gewährleistet die klare +Unterscheidung jeder Verwaltungseinheit innerhalb des Gesamtsystems. Die +Bezeichnung einer Verwaltungseinheit muss sich direkt aus ihrer primären +Funktion oder ihrem Hauptaufgabenbereich ableiten. Alle Bezeichnungen +von Verwaltungseinheiten sind im Zentralen Verwaltungsregister zu +erfassen. Sollte sich der Funktionsumfang einer Verwaltungseinheit +signifikant ändern, ist eine Überprüfung und gegebenenfalls eine +Anpassung ihrer Bezeichnung erforderlich; diese muss jedoch in der +Entscheidungsfindung fundiert begründet werden. Zudem muss erklärt +werden, warum sich die Bezeichnung ändert und keine neue Verwaltung +erstellt wird. + +#### Zuordnung zum System + +Verwaltungen müssen stabil und dem Core zuzuordnen sein. +Zudem müssen die Daten der Verwaltung entsprechend gesichert, geschützt +archivierbar sowie exportierbar sein. + +#### Verwaltungen im Regelwerk + +Durch das etablieren eines zentralen Verwaltungsregisters wird die +separate Etablierung von Verwaltungen durch Methoden aufgrund +zunehmender Komplexität und somit einer unnötigen Belastung für die +Synchronisationssitzungen unerwünscht. In dringlichen Fällen besteht +jedoch kein generelles oder absolutes Verbot. Gemeint ist insbesondere +das Erstellen von Methoden gänzlich für Verwaltungen und den Umgang mit +diesen. + +### Zentrales Verwaltungsregister + +Innerhalb des Core-Systems wird ein zentrales Verwaltungsregister +etabliert, das unmittelbar der Systemverwaltung unterstellt ist. +Es wird als integraler Bestandteil und Fortführung des Regelwerkes +verstanden und ist mit normativen Eigenschaften ausgestattet. Ein +solches Register ist in sofern unerlässlich, als dass der Überblick über +Verwaltungen nicht gewährleistet werden könnte und es keinen zentralen +Bezugspunkt für das Regelwerk geben würde. Nachfolgende Subparagraphen +werden dem zentralen Verwaltungsregister zugeschrieben. + +#### Aufnahmemittel und Datenerfassung + +Daten werden über spezifizierte Aufnahmemittel erfasst, die im zentralen +Verwaltungsregister den entsprechenden Verwaltungseinheiten zugeordnet +sind. Aufnahmemittel müssen eine eindeutige und einzigartige Bezeichnung +haben, eine angemessen gesicherte und geschützte Datenaufnahme +ermöglichen und sich dem Core-System zuordnen lassen. Sie müssen zudem +archivierbar sowie exportierbar sein. + +Verwaltungsmittel können Aufnahmemittel sein. Dies gilt jedoch nicht +zwangsläufig in umgekehrter Richtung. Eine Datenredundanz zwischen +Verwaltungen ist zu vermeiden. + +Eine kritische Eigenschaft von Aufnahmemitteln ist zudem, dass sie keine +Speichermittel sind, sofern sie nicht auch zugleich der Verwaltung +dienen. + +#### Unterscheidungen + +Ein Verwaltungsmittel ist ein Werkzeug oder System, das für die aktive +Verwaltung von Daten innerhalb des Regelwerks eingesetzt wird. Es +ermöglicht das Organisieren, Bearbeiten, Speichern oder Zugreifen auf +Daten. + +Ein Aufnahmemittel hingegen ist ein Werkzeug, welches für die Aufnahme +oder Erfassung von Daten verwendet wird. Diese Daten werden dann für +Verwaltungszwecke genutzt. + +Wenn ein Verwaltungsmittel auch zur Datenaufnahme verwendet wird, +fungiert es gleichzeitig als Aufnahmemittel. In diesem Fall ist das +Verwaltungsmittel verantwortlich für die Erfassung und die anschließende +Verwaltung der Daten. Werden Daten jedoch nicht durch das gleiche Mittel +aufgenommen, welches auch für die Verwaltung genutzt wird, so wird das +separate Mittel, das die Datenerfassung durchführt, als Aufnahmemittel +bezeichnet. + +#### Metadaten^2^ + +Als Metadaten werden alle Daten im zentralen Verwaltungsregister +bezeichnet, die zur Bestimmung des Wesens von Verwaltungen dienlich +sind. Hierzu zählt zum Beispiel die Einordnung und Lokalisierung in der +Infrastruktur. Metadaten müssen durch entsprechend zuständige Methoden +und Divisionen standardisiert werden. + +### Systemeingabe + +Die Systemeingabe dient als Schnittstelle für die Einführung von Daten +in das Core System. Ihre Hauptaufgaben sind die Erfassung neuer und die +Überprüfung bereits bestehender Prüffragen^3^. + +#### Eingabeprotokoll + +Das Eingabeprotokoll dient zur Erfassung der Antworten auf Prüffragen +sowie zur Synchronisation von zu Verwaltungsmitteln separaten +Aufnahmemitteln. +Des Weiteren wird dem Eingabeprotokoll die Funktionalität einer +Verwaltung zugeschrieben, auf welches sich Methoden im Regelwerk berufen +können. +Dies erleichtert den Regelwerktransfer und ermöglicht es Methoden, Daten +einer Verwaltung unterzuordnen, die aufgrund ihrer temporären oder +speziellen Methoden-bezogenen Natur keine andere Verwaltung besitzen. +Jene Elemente werden entsprechend im Eingabeprotokoll gelistet und zur +Abfrage in der Synchronisationssitzung ausgestellt. Zur Ausstellung des +Eingabeprotokolls dient eine Vorlage, die in jeder +Synchronisationssitzung auf Aktualität geprüft und ggf. angepasst werden +muss. + +### Systemausgabe + +Die Systemausgabe richtet sich an die Ausführungsinstanz des Core +Systems. ^4^ +Sie ist verantwortlich für die Ausstellung von konkreten Aufgaben zur +Umsetzung; +diese beinhaltet sowohl Projektaufgaben, Prozessaufgaben, Maßnahmen, +Routinen, unverbindliche Aufgaben und Termine sowie alle weiteren Arten +von Aufgaben. + +#### Ausgabeprotokoll + +Diese Aufgaben entstehen durch die Anwendung von aktivierten Methoden +und Methodenbahnen, die im Regelwerk hinterlegt sind. +Der Ausführung werden sie dokumentarisch übergeben. +Das Dokument wird nachfolgend als Ausgabeprotokoll bezeichnet. + +### Generalplan + +#### Aufbau und Zweck des Generalplans + +Der Generalplan dient der ganzheitlichen Organisation, Orchestrierung / +Koordinierung und Übersicht der Entwicklung des Systems und umfasst alle +Ebenen zur (zeitlichen) Planung. Er ordnet das Manifest als oberste +Leitebene, gefolgt von den Zielen des Systems. Unter den Zielen werden +Projekte, Prozesse, Routinen, Termine, Maßnahmen und sonstige Aufgaben +und Fortschritte subsumiert. Die vollständige Zielsatzung setzt sich aus +den Zielvorgaben der 6 Kammern, dem Rahmen des Manifestes sowie der +Jahresziele (siehe späterer Verlauf) zusammen. + +#### Arten und Definitionen von Aufgabenzusammenhängen und -bündelungen + +##### Aufgabenkategorisierungen + +- Projekte sind Aufgabenkategorisierungen, die mehrere untergeordnete, + zielgerichtete Aufgaben zur Folge haben. + Sie sind ergebnis- und zielorientiert, einmalig, zeitlich + beschränkt, bestehen aus mehreren Aufgaben und benötigen einen + Projektplan. +- Prozesse sind ebenfalls Aufgabenkategorisierungen, die mehrere + untergeordnete, zielgerichtete Aufgaben zur Folge haben; sie + besitzen dieselben Eigenschaften wie Projekte, sind jedoch + wiederholbar, beständig und zeitlich nicht limitiert. +- Routinen sind sich regelmäßig wiederholende Aufgaben, deren Daten + wie mindestens Kausalität und Frequenz im Generalplan dokumentiert + werden müssen. +- Termine sind Aufgaben mit bestimmten Zweck sowie zeit- und + zeitgebunden. +- Maßnahmen sind konkrete Reaktionen auf klar definierte Umstände, die + durch Methoden ausgerufen werden. +- Unverbindliche Aufgaben sind Aufgaben, die weder orts- oder + zeitgebunden sind und keine konkreten Reaktionen darstellen; sprich + Aufgaben, die weder Maßnahme noch Termine sind. + +###### Organisation als Instanzen + +Für jedes der oben genannten Elemente, einschließlich jedes einzelnen +Projekts, existiert eine separate Instanz im Generalplan. Jede dieser +Instanzen wird mit einer Reihe von datierten Aufgaben unterlegt -- +sofern es sich nicht selbst um eine Aufgabe handelt - die für die +Umsetzung und Erfolgskontrolle erforderlich sind. + +##### Arten Bündelungen im Rahmen von Aufgabenpakete + +Aufgaben können in unterschiedlichen Paketformen kategorisiert werden. + +- Es gibt Direktaufgabenpakete, bei denen Aufgaben in einer direkten + Abfolge ohne Unterbrechung durch externe Aufgaben ausgeführt werden + müssen. +- Abfolgenaufgabenpakete berücksichtigen die Reihenfolge der + Ausführung, ohne dass sie zwangsläufig direkt hintereinander + ausgeführt werden müssen. +- Vektoraufgabenpakete kombinieren beide Eigenschaften; sie erfordern + eine direkt-aufeinanderfolgende zeitliche Abfolge der Ausführung + sowie die Einhaltung einer bestimmten Reihenfolge. +- Lose Aufgabenpakete schließlich umfassen Aufgaben, die weder eine + strikte Reihenfolge noch eine direkte Abfolge erfordern. + +Wenn mehrere Aufgaben durch die Aktivierung einer Methode entstehen, die +der Ausführung übergeben werden, kann die Art des Aufgabenpaketes +entweder direkt durch die Methode vorgegeben werden oder durch die +Synchronisationssitzung gesetzt werden. +Standardmäßig wird dem entstandenen Aufgabenpaket jedoch die Kategorie +eines Abfolgenaufgabenpaketes zugesprochen. + +##### Kategorisierung vorliegender Aufgaben + +Zur Entscheidung der Zuordnung einer Aufgabe muss es eine entsprechende +Methode im Regelwerk der Division der Generalplanung geben. + +##### Priorisierung von Aufgaben + +Die Priorisierung von Aufgaben leitet sich aus dem Bewertungssystem nach +folgender Skala ab, wobei die maximale Punktzahl einer Aufgabe 8 Punkte +ist; maximale Punktzahl bedeutet dabei maximale Priorität: + +- ****Dringlichkeit**** (****0****-2 Punkte): + ****0 Punkte: keine Deadline vorhanden oder Deadline nicht + relevant.**** + ****1 Punkt: Nicht dringend; Deadline ist weit entfernt oder + flexibel. + 2 Punkte: Sehr dringend; sofortige Handlung erforderlich oder + Deadline ist sehr nah. +- ****Wichtigkeit**** (****0****-2 Punkte): + ****0 Punkte: ohne Einfluss auf Gesamtziele.**** + ****1 Punkt: Weniger wichtig; hat geringen Einfluss auf die + Gesamtziele. + 2 Punkte: Sehr wichtig; ist kritisch für den Erfolg oder hat hohen + Einfluss auf die Gesamtziele. +- ****Aufwand**** (****0****-2 Punkte): + ****0 Punkte: kann sofort ohne weiteren Ressourcenaufwand erledigt + werden**** + ****1 Punkt: Geringer Aufwand; kann schnell und mit vorhandenen + Ressourcen abgeschlossen werden. + 2 Punkte: Hoher Aufwand; benötigt umfangreiche Ressourcen +- ****Strategische Bedeutung**** (****0****-2 Punkte): + ****0 Punkte: trägt nur indirekt zu langfristigen Zielen bei und ist + nicht entscheidend**** + ****1 Punkt: Niedrige strategische Bedeutung; trägt jedoch direkt + zur langfristigen Vision bei. + 2 Punkte: Hohe strategische Bedeutung; ist entscheidend für die + langfristige Ziele und Entwicklung. + +#### Generalplan in der Synchronisationssitzung + +Die Pflege, Aktualisierung und Integration des Generalplans in die +täglichen Synchronisationssitzungen sind verpflichtend. +Alle im Generalplan festgehaltenen Ziele und Projekte müssen durch einen +klaren Entscheidungsfindungsprozess angenommen oder abgelehnt werden, +unabhängig davon, ob sie von Kammern oder anderen Elementen des Systems +vorgeschlagen wurden, es sei denn, sie sind Produkte von bestimmten +Methoden aus dem Regelwerk. + +## Methoden im Core-System + +Innerhalb des Core-Systems sind Methoden spezifizierte Anweisungen zur +Art und Weise der Ausführung von Aufgaben, die jeweils einer Division +zugeordnet sind. +Sie steuern die Umsetzungsverfahren im Core-System. + +### Methodenbezeichnungen + +Jede Methode muss über einen eindeutigen Namen / Titel verfügen, der im +Regelwerk festgehalten wird. Vor der Erstellung und Implementierung +einer neuen Methode muss überprüft werden, dass die gewählte +Methodenbezeichnung im Regelwerk einmalig ist. Die Einzigartigkeit des +Namens garantiert eine klare Identifizierung und Zuordnung der Methode, +was ein unmissverständliches, systemuniverselles Verweisen auf die +jeweilige Methode in allen zugehörigen Prozessen, Dokumentationen und +Kommunikationen ermöglicht. + +### Methodenkodierungen + +Des Weiteren werden Methoden zur besseren Identifikation +Methodenkodierungen zugeschrieben, die sich aus der Systemkodierung, +einem „M" und einer Zahlenkombination zusammensetzt, wobei sich die +Zahlenkombination nach chronologisch aufsteigender Ordnung der Anzahl +der Methoden der aktiven / Methode-zugehörigen Division richtet. +Methodenkodierungen können benutzt werden, um auf eine konkrete Methode +zu verweisen, wobei durch die Natur der Kodierung die Stellung in der +Hierarchie direkt ersichtlich wird. Sie benötigen zur Referenz, sofern +sie in der hier definierten Form vorliegen, keine Erwähnung der +jeweiligen Methodenbezeichnung. +Im Regelwerk wird zur Methodendeklarierung die Systemkodierung +weggelassen, ein Rautenpräfix vor das „M" gehangen und ein Trennstrich +zwischen der Zahlenkombination (der Methodenkodierung) und der +jeweiligen Methodenbezeichnung geschrieben. + +### Erstellung von Methoden + +Methoden werden nach der vorgegebenen Syntax der Verfassung im Regelwerk +unter einer entsprechenden Division verzeichnet. Dabei sollte darauf +geachtet werden, dass die Methode, wenn nicht schon durch eine andere +Methode als Teil einer Methodenbahn geschehen, durch eine Prüffrage +aktiviert werden kann. Eine Methode kann genau eine Prüffrage haben. +Vor der Erstellung muss zudem geprüft werden, ob sie widersprüchlich +oder gar redundant zu einer anderen, bereits existierenden Methode ist. +Zudem gelten nachfolgend untergeordnete Paragraphen zur Erstellung einer +Methode. + +#### Registrierungspflicht für Verwaltungseinheiten in Methoden + +##### Verpflichtende Registrierung von Verwaltungseinheiten + +Es ist eine verpflichtende Anforderung, dass sämtliche +Verwaltungseinheiten, die im Rahmen einer Methode etabliert oder genutzt +werden, im Zentralen Verwaltungsregister der Systemverwaltung erfasst +und dokumentiert sein müssen. + +##### Korrektur von Diskrepanzen im zentralen Verwaltungsregister + +Im Falle einer Diskrepanz zwischen den im Zentralen Verwaltungsregister +verzeichneten und den in einer Methode genutzten Verwaltungseinheiten, +ist es zwingend erforderlich, dass die entsprechende Verwaltungseinheit +unverzüglich im Register nachgetragen wird. + +#### Registrierungspflicht für Daten in Methoden + +##### Verpflichtende Registrierung von Daten + +Alle Daten, die von Verwaltungseinheiten im Rahmen des Regelwerks +erfasst, verarbeitet, genutzt oder auf sonstige Weise in Methoden +implementiert werden, müssen im Zentralen Verwaltungsregister +dokumentiert sein. + +##### Korrektur von Diskrepanzen im zentralen Verwaltungsregister + +Bei einer Inkongruenz zwischen den im Zentralen Verwaltungsregister +aufgeführten Daten und den in einer Methode verwendeten Daten, ist es +unerlässlich, dass die betreffenden Daten unmittelbar im Register +nachgetragen und aktualisiert werden. + +#### Divisionsrahmen + +Sobald der Rahmen der Methode, gesetzt durch den definierten +Aufgabenbereich der Division, überschritten wird, muss, sobald dieser +Aufwand vertreten und festgestellt werden kann, eine neue Methode +erstellt und durch die ursprüngliche Methode auf diese verwiesen werden. + +### Änderung von Methoden + +Änderungen von Methoden sollten in der Entscheidungsfindung begründet +und dokumentiert werden. + +### Definition der Methodenbahnen + +Methodenbahnen bezeichnen im Kontext des Core Systems strukturierte und +systematisch erstellte Verkettungen von Methoden durch Verweise / +Referenzen. Sie dienen dem gezielten und effizienten Vorgehen bei der +Bewältigung bestimmter Aufgaben oder Reaktionen auf spezifische +Situationen. Innerhalb einer Methodenbahn sind die einzelnen Methoden +miteinander verbunden und bauen logisch aufeinander auf, um einen +kohärenten und zielgerichteten Ablauf sicherzustellen. Methodenbahnen +entstehen automatisch durch das Referenzieren auf andere Methoden durch +ihre entsprechenden Titulierungen innerhalb der aktuellen Methode. + +## Bezeichner + +### Verwendung + +Bezeichner sind eindeutige, unverwechselbare und spezifische +Benennungen, die der präzisen Identifikation und Referenz auf Elemente +innerhalb des gesamten Systems dienen. + +### **Benennung** und Formatierung + +Bezeichner müssen stets einmalig sein und dürfen sich in ihrer Benennung +nicht mit anderen Bezeichnern überschneiden, um eine klare und +eindeutige Zuordnung zu gewährleisten. Sie müssen in ihrer Gestaltung so +gewählt werden, dass eine klare Unterscheidung von anderen Bezeichnern +möglich ist. +Die primäre Funktionalität eines Bezeichners -- das heißt, das +spezifische Ziel oder die Aufgabe, die er repräsentiert -- muss in +seiner Benennung klar erkennbar sein. +Bezeichner dürfen keine Leerzeichen enthalten. Sie müssen als ein +zusammenhängendes Wort geschrieben werden. Eine Trennung durch +Bindestriche ist nur dann gestattet, wenn es zur Klarheit oder +Lesbarkeit unabdingbar notwendig ist. + +### Bezugssätze + +Bezeichner müssen zwangsläufig in mindestens einer Körperschaft des +Regelwerks erfasst und dokumentiert werden. Systemuniverselle Verweise +auf Bezeichner sind zu jeder Zeit und in jedem Kontext des Core-Systems +gültig und anwendbar. + +### Definition und Standardisierung + +Die weitere Definition und Standardisierung von Bezeichnern obliegt den +zuständigen Divisionen innerhalb des Regelwerks, es sei denn, die +Verfassung des Core Systems trifft explizite Festlegungen. + +## Summe der Bestandteile + +Zusammen bilden die aufgestellten Bestandteile das Core-System und +tragen zur Erreichung seiner Ziele und Ausführung bei. Jeder Bestandteil +muss im Einklang mit der Verfassung des Core-Systems und ihren +Bestimmungen handeln. + +# BERECHTIGUNGEN + +## Besondere Befugnisse der Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung + +Die Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung haben die +exklusive Befugnis, die Priorisierung von Aufgaben im gesamten System zu +überwachen und zu genehmigen. Sie sind befugt, den Rang und die +Priorität von Aufgaben zu bestimmen, um die Sicherheit und Stabilität +des Systems zu gewährleisten. Sie sind dafür verantwortlich, +Bedrohungsanalysen durchzuführen und auf dieser Grundlage +Prioritätsentscheidungen zu treffen. Sie haben die Autorität, dringliche +Aufgaben zu bestimmen und die notwendige Ressourcenallokation zu +autorisieren, um solche Aufgaben auszuführen. + +### Konsultationspflicht + +Die Entscheidungen der Divisionen dieser Kammer dürfen jedoch nicht ohne +vorherige Konsultation und Einbindung einer Lageeinschätzungen und Daten +der Divisionen der anderen Kammern getroffen werden. Diese müssen ihre +jeweilige Situation, Lage und Einschätzungen offen, kurz und prägnant +darlegen, wobei diese Faktoren dann bei der Entscheidungsfindung der +Kammer für Sicherheit und Verteidigung berücksichtigt werden müssen. + +### Außerordentliche Entscheidungsfälle + +In außerordentlichen Fällen, in denen die Priorisierung einer Aufgabe +beliebiger Art die Erfüllung eines Projektziels, Prozessziels oder einer +Maßnahme und deren zugehörige Zusammenhänge gefährden könnte, muss die +Entscheidung für die Prioritätenvergabe besonders sorgfältig +dokumentiert werden. Diese Dokumentation sollte die Gründe für die +Änderung, die beteiligten Aufgaben und die potenziellen Auswirkungen auf +andere Aufgaben und deren Zusammenhänge umfassen. + +## Befugnisse der Divisionen der Entwicklungskammer + +Die Divisionen der Entwicklungskammer haben die exklusive Befugnis zur +Koordination und Leitung der gesamten Systemfortschrittsentwicklung, +ausgenommen systemjuristische Aspekte und die Entwicklungsziele anderer +Kammern. Sie haben die Autorität, die Aktivitäten und Aufgaben der +Divisionen anderer Kammern in Bezug auf die allgemeine +Fortschrittsentwicklung zu koordinieren und zu leiten. Dies umfasst, ist +aber nicht beschränkt auf, die Festlegung von allgemeinen +Entwicklungsrichtlinien, die Durchführung von Systemanalysen und die +Entwicklung von Verbesserungsplänen. Ihre Befugnisse enden da, wo durch +die Verfassung verliehene, besondere Rechte der anderen Kammern und +Divisionen beginnen. + +## Befugnisse der Divisionen der Wirtschaftskammer + +Die Divisionen der Wirtschaftskammer haben die exklusive Befugnis zur +Verwaltung und Kontrolle aller systeminternen Bestände und Finanzen. Sie +sind dafür verantwortlich, die Nutzung und Verteilung von Beständen zu +koordinieren und zu überwachen, um die Effizienz und Nachhaltigkeit des +Systems zu gewährleisten. Sie haben außerdem die Autorität, +Finanzstrategien zu entwickeln und zu implementieren, die dazu dienen, +die finanzielle Stabilität und das Wachstum des Systems zu unterstützen. +Ihre Befugnisse enden da, wo durch die Verfassung verliehene, besondere +Rechte der anderen Kammern und Divisionen beginnen. + +## Befugnisse der Divisionen der Gesundheitskammer + +Die Divisionen der Gesundheitskammer haben die exklusive Befugnis zur +Steuerung, Koordination und Überwachung aller gesundheitsrelevanten +Aspekte im System. Sie sind befugt, Richtlinien für das körperliche und +seelische Wohl der Ausführung festzulegen, präventive Maßnahmen zu +planen und gesundheitsfördernde Initiativen zu initiieren. Sie haben +außerdem die Autorität, in gesundheitlichen Notfällen dringliche +Maßnahmen zu erlassen und die erforderlichen Ressourcen zu allozieren. +Die Gesundheitskammer kann die Kammer für Sicherheit und Verteidigung +zur priorisierten Aktion ihrer Interessen zwingen, jedoch nur unter +außerordentlichen und kritischen Fällen; dies meint eine aktive +Bedrohungslage zum Fortbestand des Systems oder des Menschen selbst. + +## Befugnisse der Divisionen der Informationskammer + +Die Divisionen der Informationskammer haben die exklusive und umfassende +Befugnis über die Sammlung, Analyse, Prüfung, Validierung, Bewertung und +Generierung aller systemrelevanten Informationen. Sie sind die alleinige +Instanz für die Koordination des Informationsflusses und für die +Gewährleistung der Korrektheit von Informationen im gesamten System. +Alle Methoden und Prozesse, die die Generierung neuer Informationen +erfordern, müssen sich unmittelbar an eine zuständige Division der +Informationskammer wenden. Das Bereitstellen und Disseminieren von +Informationen unterliegt den Sicherheitsrichtlinien, die von der Kammer +für Sicherheit und Verteidigung festgelegt werden. Divisionen dieser +Kammer sind darüber hinaus ermächtigt, eigene Strategien für ein +effektives Informationsmanagement zu entwickeln und umzusetzen, wobei +die Sicherheitsaspekte ausschließlich durch die Kammer für Sicherheit +und Verteidigung reguliert werden. + +## Geheimhaltung und Schutz elementarer Systembestandteile + +Das Prüffragenregister, das zentrale Verwaltungsregister, der +Generalplan und das Regelwerk sind elementare Bestandteile des +Core-Systems und unterliegen der strengsten Geheimhaltungsstufe. Die +detaillierte Ausgestaltung von Sicherheitsmaßnahmen und -verfahren, +einschließlich der Frage, welche weiteren Systemelemente unter +Geheimhaltung gestellt werden sollten, obliegt den entsprechenden +Divisionen und Methoden und wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. + +# ABLAUF + +## Synchronisationssitzung + +Durch die Synchronisationssitzung wird gewährleistet, dass das System +fortlaufend auf den aktuellen Stand gebracht wird und die Ausführung +aller Aufgaben entsprechend der neuesten Informationen erfolgen kann. Es +wird in dieser Version der Verfassung somit eine praktikable, haltbare, +direkte und beständige Verbindung zum Core gewährleistet und etabliert. + +### Zeitintervall und Überschreitungen + +Mindestens alle 48 Stunden und höchstens alle 12 Stunden sollte eine +Synchronisationssitzung stattfinden, die nicht länger als 6 Stunden lang +geht und bei zumutbarer geistiger Zurechnungsfähigkeit passiert. + +### Aufgaben der Sitzung + +Während der Synchronisationssitzung werden folgende Aufgaben erledigt: + +#### Bearbeitung des Eingabeprotokolls (Systemeingabe) + +##### Bearbeitung von Fortschritt und ausgeführten Tätigkeiten + +Es gehört zu den elementaren Aufgaben der Synchronisationssitzung, die +während eines Ausführungsintervalls ausgeführten Aufgaben zu überprüfen +und den dadurch gebildeten Fortschritt dem Generalplan zu übergeben. Es +erfolgt zudem eine Revision der nicht-geschafften oder nicht erledigten +Aufgaben. Anschließend werden diese erneut der Ausführung übergeben oder +als abgeschlossen betrachtet, wobei bei einer wiederholten +nicht-Ausführung von zur Ausführung als notwendig übergebenen Aufgaben +entsprechende Maßnahmen und Schritte ergriffen werden müssen, die zur +Lösung des Problems der Ausführung beitragen. + +##### Überprüfung und Beantwortung von Prüffragen + +Im Rahmen der Synchronisationssitzung erfolgt die systematische +Überprüfung aller im Prüffragenregister verzeichneten Prüffragen. Jede +Prüffrage wird einzeln betrachtet und mit \'Ja\' oder \'Nein\' +beantwortet. Bei einer Bejahung (Affirmation) einer Prüffrage wird die +ihr zugeordnete Methode ausgelöst. + +##### Dokumentation und Prozessierung der ausgelösten Methoden + +Für jede mit \'Ja\' beantwortete Prüffrage wird festgehalten, dass die +entsprechende Methode ausgelöst wurde. Nachdem alle Prüffragen +beantwortet wurden, erfolgt eine systematische Durchsicht aller +ausgelösten Methoden. Diese werden entsprechend ihrer Priorität und +Relevanz weiterverarbeitet. + +#### Synchronisation von Aufnahme- und Verwaltungsmitteln + +Innerhalb der Synchronisationssitzung wird eine spezifische Abgleichung +der Daten vorgenommen, die mittels Aufnahmemitteln erfasst, aber nicht +direkt durch die entsprechenden Verwaltungsmittel erfasst wurden. Dies +bedeutet, dass in Fällen, in denen Aufnahmemittel und Verwaltungsmittel +nicht identisch sind, eine gezielte Übertragung der durch die +Aufnahmemittel gesammelten Daten in die zugehörigen Verwaltungsmittel +vorgenommen wird. Die entsprechend variierenden Aufnahmemittel werden im +Eingabeprotokoll bereits gelistet. + +#### Ausstellung des Ausgabeprotokolls (Systemausgabe) + +Aufgaben werden durch die Kammer für Sicherheit und Verteidigung nach +Konsultation der Divisionen aller anderen Kammern priorisiert. +Zudem wird der Generalplan aktualisiert. +Ein neues Ausgabeprotokoll wird erstellt, das Aufgaben bis zur nächsten +Synchronisationssitzung enthält, wobei sich angeordneten Aufgaben nach +der Priorisierung durch die Kammer für Sicherheit und Verteidigung +richten. + +### Dokumentationspflicht + +Sowohl das modifizierte Eingabeprotokoll als auch das neu erstellte +Ausgabeprotokoll müssen nach der Synchronisationssitzung entsprechend +archiviert und jede durchgeführte Sitzung muss in einem entsprechenden +Logbuch der Systemverwaltung dokumentiert und erfasst werden. + +## Erstellung und Modifizierung des Eingabeprotokolls + +### Vorlagenerstellung + +Die Erstellung des Eingabeprotokolls wird unter Verwendung einer Vorlage +vollzogen. Diese wird nachfolgend beschrieben und unterteilt sich in 4 +Abschnitte. + +#### Abschnitt 1 + +##### Fortschrittserfassung + +Für den Generalplan und zur allgemeinen Funktionstauglichkeit ist es +unerlässlich, dass die durch die vorherige Sitzung angeordneten Aufgaben +im Eingabeprotokoll dokumentiert werden, auch wenn dies redundant zu +diversen Verwaltungen und Verwaltungsmitteln erscheinen mag. Die +Fortschrittserfassung passiert durch die Einbettung des vorherigen +Ausgabeprotokolls unter diesen Abschnitt, wobei zu erledigende Aufgaben +mit Checkboxen versehen wurden. Bei Erfüllung der Aufgabe wird die +Checkbox ausgefüllt + +##### Dokumentation von Routinen + +Die gesamte Struktur und Definition der Routinen obliegt den zuständigen +Divisionen der Entwicklungskammer. Diese sind für die vollständige +Dokumentation der Routinen über die entsprechenden Verwaltungsstrukturen +und -mittel verantwortlich. + +#### Abschnitt 2 + +Der zweite Abschnitt der Vorlage für das Eingabeprotokoll wird +strukturiert in einer tabellarischen Form, die aus vier Spalten besteht. +Bis auf die Checkboxen handelt es sich dabei um eine faktische Kopie des +Prüffragenregisters. Diese Struktur ist für die systematische Erfassung +und Bearbeitung von Daten während der Synchronisationssitzungen +vorgesehen. + +- In der ersten Spalte der Vorlage befinden sich Checkboxen, welche + die Möglichkeit bieten, bei der Bearbeitung der Prüffragen eine + visuelle Markierung zu setzen. Diese Checkboxen dienen der + Erfassung, ob eine Prüffrage im Rahmen der Synchronisationssitzung + mit \'Ja\' beantwortet und somit die zugeordnete Methode aktiviert + wurde. +- Die zweite Spalte enthält die Prüffragen selbst; so, wie sie im + Prüffragenregister verzeichnet sind. +- In der dritten Spalte werden die den jeweiligen Prüffragen + zugeordneten Methoden aufgelistet. Diese Zuordnung erfolgt ebenfalls + basierend auf den Einträgen im Prüffragenregister. +- Die vierte Spalte listet eventuelle Metriken auf, die zur + Beantwortung der Prüffragen dienlich sein können; eben auch so, wie + sie im Prüffragenregister dokumentiert sind. + +#### Abschnitt 3 + +Nach dem Abschnitt der Prüffragen und Methoden werden in der Vorlage die +Aufnahmemittel aufgelistet, die von den jeweiligen Verwaltungsmitteln +abweichen. +Diese Auflistung dient der Identifikation und Bearbeitung von +Diskrepanzen zwischen erfassten Daten und den Daten in den +Verwaltungsmitteln während der Synchronisationssitzung. + +#### Abschnitt 4 + +Der letzte Abschnitt widmet sich der Funktion des Eingabeprotokolls als +Verwaltung und fungiert aus diesem Grund als Verwaltungs- und +Aufnahmemittel diverser Daten, die im Regelwerk der Verwaltung des +Eingabeprotokolls zugeordnet wurden. Die Daten sind in praktikabler und +effizienter Form abzufragen. + +### Modifikation + +Die Vorlage des Eingabeprotokolls wird modifiziert, wenn neue Prüffragen +hinzukommen und das Prüffragenregister geändert wird. + +### Aktualisierung und Archivierung + +Nach jeder Ausführung, d.h. bis zur nächsten Synchronisationssitzung, +wird das Eingabeprotokoll unter Wiederverwendung der hier beschriebenen +Vorlage neu erstellt und nach der Synchronisationssitzung archiviert. + +## Erstellung und Modifizierung des Ausgabeprotokolls + +### Protokollstruktur und Inhalte + +Das Ausgabeprotokoll wird für die nächsten 24 Stunden erstellt und +enthält Aufgaben jeder Art samt relevanter und / oder notwendiger +Aufgabeninformationen bis zur nächsten Synchronisationssitzung. +Das Ausgabeprotokoll wird so gestaltet, dass es nicht alle möglichen +Routinen enthält. Diese Einschränkung dient dazu, einen fokussierten und +effizienten Ablauf der Ausführung zu gewährleisten. + +### Standardisierungen + +Standardisierungen des Wesens des Ausgabeprotokolls können durch die +Divisionen der Kammer für Sicherheit und Verteidigung, der +Informationskammer und der Entwicklungskammer vorgenommen und vorgegeben +werden. + +### Neuerstellung und Archivierung + +Das Ausgabeprotokoll wird zu jeder Synchronisationssitzung unter +Wiederverwendung der hier beschriebenen Vorlage neu erstellt und nach +der Synchronisationssitzung archiviert. + +## Definition der "nächsten Ausführung" + +Die "nächste Ausführung" bezieht sich auf den Zeitraum zwischen zwei +aufeinanderfolgenden Synchronisationssitzungen. Innerhalb dieses +Zeitraums werden die im Ausgabeprotokoll aufgeführten Aufgaben, Routinen +und Projekte abgearbeitet. Die nächste Ausführung endet mit der nächsten +Synchronisationssitzung, bei der ein neues Ausgabeprotokoll erstellt und +das vorherige Eingabeprotokoll überarbeitet wird. + +### Etablierung von Prüffragen bei Neuen Methoden + +An die folgenden Unterpunkte muss sich bei der Entwicklung von +Prüffragen gehalten werden. + +#### Grundlage für Prüffragen + +Beim Entwickeln neuer Methoden im Regelwerk müssen eintretende Umstände +(Kausalitäten), die Ziele und Zwecke einer Methode und zu sammelnde +Metriken als Basis für die Ermittlung deterministischer Prüffragen +genutzt werden. + +#### Planmäßiges Vorgehen + +Das Erstellen von Prüffragen sollte eine ausgiebige Analyse umfassen. +Diese sollte die folgenden Schritte beinhalten: + +- Identifikation von eintretenden Umständen, die direkt oder indirekt + die Anwendung der Methode beeinflussen könnten. + +- Festlegung von Metriken, die quantifizierbare Daten liefern, auf + deren Grundlage Prüffragen ermittelt werden können. + +- Ableitung der Schwellenwerte oder Kriterien, bei deren Erreichen die + entsprechende Methode aktiviert wird. + +## Monatliche Sitzung (Komiteesitzung) + +Zur ständigen Verbesserung und Anpassung des Systems führt die +Systemverwaltung monatlich eine Komiteesitzung durch, immer am 1. Tag +jedes Monats. Bei diesen Sitzungen werden aktuelle Themen und +Herausforderungen des Systems unter besonderen Fokus genommen und die +Ausrichtungen der Ziele der Kammern angepasst / überarbeitet. Zudem +werden wichtige Entscheidungen (ggf. mit Abstimmungen falls Vorschrift) +getroffen. Des Weiteren wird eine aktuelle Lage-Erfassung durchgeführt, +indem die Aufgabenbereiche der Divisionen auf anstehende Aufgaben, +Mängel und den allgemeinen aktuellen Stand untersucht werden. Die +Ergebnisse und Entscheidungen jeder Sitzung werden dokumentiert und +archiviert, um eine nachhaltige Transparenz und Nachvollziehbarkeit +sicherzustellen. + +Die Komiteesitzung läuft nach dem folgenden Schema ab: + +1. Erstellung der Sitzung -- Sitzungsprotokoll erstellen (ggf. mit + Gliederung) + +2. Durchführung einer aktuellen Lageerfassung -- Überprüfung von + Zielen, Fortschritten, Integrität des Status Quo mit Generalplan und + Übereinstimmung des theoretischen Systems mit praktischem Vorgehen. + +3. Besondere Rechteausübung -- Modifikationen am System vornehmen mit + ergänzender normativer Berechtigung zum Ausbau, Spezifizierung und + zur Erweiterung der Verfassung sowie des Manifestes, ggf. nach + angemessenem Abstimmungsverfahren. + +4. Aktualisieren des Generalplans, der Ziele und des Manifestes. + +## Jährliche Sitzung (Jubiläum) + +Das Core-System feiert sein Jubiläum mit einer jährlichen Sitzung. Diese +findet am Jahrestag der Inbetriebnahme des Systems statt und dient als +Gelegenheit, um die Verfassung zu überprüfen und mögliche Änderungen +oder Anpassungen zu diskutieren und zu implementieren sowie Jahresziele +zu setzen. Diese Sitzung bietet auch die Möglichkeit, das System +feierlich zu bekräftigen durch eine Unterschrift unter das +Jubiläumsdokument, was das Engagement für die Pflege und Verbesserung +des Systems unterstreicht. Der Jahrestag ist der 31.12.: Der Tag der +Unterschrift unter der Verfassung des Core-Systems vom 31.12.2020. + +## Regelbrüche + +Regelbrüche werden geduldet. Werden diese jedoch festgestellt, so müssen +sie durch die Systemverwaltung dokumentiert und geeignete Maßnahmen zur +Besserung müssen unternommen werden. + +# WERTEETABLIERUNG + +## Der Core-Pakt + +### Definition und Zweck des Core-Paktes + +Der Core-Pakt stellt ein bindendes Element der Verfassung dar und legt +spezifische, bedeutende Versprechen fest. Er dient der Sicherstellung +der Kredibilität und Verpflichtung dieser Versprechen und der +Gewährleistung ihrer Einhaltung. + +### Anwendungspflicht + +Der Core-Pakt ist anzuwenden, wenn die Erforderlichkeit eines +Versprechens eintritt. Erforderlichkeit in diesem Kontext kann einen +unbedingten Handlungsbedarf, eine hohe Relevanz oder auch die +Notwendigkeit, dem Versprechen durch den Pakt zusätzliche Kredibilität +zu verleihen, implizieren. + +### Realistische Versprechen + +Der Core-Pakt muss realistische, messbare und umsetzbare Versprechen +enthalten. Versprechen, die als unrealistisch oder zu vage angesehen +werden, dürfen nicht in den Core-Pakt aufgenommen werden. + +### Vorab-Prüfung des Core-Paktes + +Vor der Annahme eines Core-Paktes muss das Paket einer eingehenden +Prüfung unterzogen werden. Diese umfasst eine Überprüfung der +Ausrichtung des Core-Paktes an den Grundprinzipien und Werten des +Core-Systems im Sinne der Verfassung, sowie der Realisierungsprüfung und +Interferenzen mit anderen Verpflichtungen und aktuellen Tätigkeiten. + +### Dokumentationspflicht + +Für jeden etablierten Core-Pakt ist eine lückenlose Dokumentation +anzufertigen. Diese Dokumentation muss alle relevanten Informationen +beinhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Gegenstand +und Zweck des Versprechens, die beteiligten Parteien, festgelegte +Zeitrahmen sowie die zugeordneten Maßnahmen des Cores, inbegriffen +Methoden und dergleichen. Die Dokumentation ist in die Systemverwaltung +einzufügen und bei etwaigen Fortschritten, Änderungen oder Anpassungen +regelmäßig zu aktualisieren. +Die Einhaltung der Dokumentationspflicht liegt in der Verantwortung der +Systemverwaltung und ist ein wesentlicher Bestandteil zur Sicherstellung +der Kredibilität und Effektivität des Core-Paktes. + +### Mechanismen zur Sicherstellung der Einhaltung des Core-Paktes + +Jeder Core-Pakt muss Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der +festgelegten Versprechen enthalten. Diese können automatisierte +Überprüfungen, regelmäßige Selbstbewertungen oder andere, im Regelwerk +festgelegte Methoden sein. + +### Gültigkeit und Laufzeit + +Ein Core-Pakt tritt erst in Kraft, wenn alle oben genannten Kriterien +erfüllt sind und eine entsprechende Entscheidungseinheit den Pakt +genehmigt hat. Die Laufzeit des Core-Paktes muss klar definiert sein und +ist an bestimmte Überprüfungsmechanismen gekoppelt. + +### Konsequenzen bei Nichteinhaltung + +Die Nichteinhaltung eines Core-Paktes stellt einen ernsthaften Verstoß +gegen die im Core-System festgelegten Regeln und Verpflichtungen dar, +sofern die gegebenen Umstände die Einhaltung des Core-Paktes nicht +unmöglich machen. Der Autor muss dann die volle Verantwortung für den +Bruch des Core-Paktes übernehmen, sich das Versäumnis eingestehen und +die notwendigen Schritte zur Korrektur einleiten. + +#### Bruch des Paktes aufgrund gegebener Umstände + +Die Konsequenzen bei einer Nicht-Einhaltung sind dann nicht regulär zu +vollziehen, wenn eine besondere Änderung der Umstände, welche nicht +vorhersehbar, sowie unvermeidlich, unabwehrbar und unbeeinflussbar sind, +vorliegt. Bei dem Bruch eines Paktes auf Grund dessen muss eine +gründliche Auseinandersetzung mit der Natur der Änderung der Umstände +sowie der Umstände selbst stattfinden, sodass diese in Zukunft +berücksichtigt werden. Ein wiederholtes Auftreten eines Bruches aufgrund +der selben Ursachen gegeben aus den Umständen ist so zu vermeiden, dass +ein Pakt bei Beschluss Vermeidungstaktiken und Vorbeugungsmaßnahmen +ergreifen muss, die durch die Auseinandersetzung mit den bisherigen +Vorfällen gewonnen werden konnten. + +#### Eingeständnis und Verantwortungsübernahme + +Bei einem Bruch des Core-Paktes ist der erste notwendige Schritt, die +volle Verantwortung für das eigene Versagen zu übernehmen. Dies +beinhaltet ein klares und uneingeschränktes Eingeständnis, dass die +festgelegten Versprechen und Verpflichtungen nicht erfüllt wurden. +Dieses Eingeständnis muss dokumentarisch erfolgen. Zudem sieht man sich +fortan in der Schuld des Geschädigten und muss eine Wiedergutmachung +hervorbringen, entsprechende Methoden sollten eingeleitet und / oder +etabliert werden. Die Wiedergutmachung muss dem Ausmaß des Versprechen +durch den Core-Pakt gleichen. + +#### Methodische Anpassung + +Im Anschluss an das Eingeständnis muss eine gründliche Analyse der +Ursachen für den Bruch des Core-Paktes durchgeführt werden. Basierend +auf dieser Analyse sind geeignete Methoden aus dem Regelwerk zu +aktivieren oder neu zu etablieren, um sicherzustellen, dass ein +ähnlicher Bruch in der Zukunft vermieden wird. + +#### Höchste Konsequenz bei Missachtung + +Die höchste Konsequenz, die bei Missachtung jeglicher Regeln bezüglich +des Core-Paktes gezogen werden kann, ist der formale Ausschluss aus dem +Core-System. + +## Ausrichtung an den Werten des Manifests + +Die Werte innerhalb des Systems orientieren sich an dem aufzustellenden +Manifest des Core-Systems. Die praktische Ausgestaltung, Anwendung und +Interpretation der Werte unterliegen den Methoden der Systemjuristik und +dem Generalplan. Das Manifest soll ein persönliches werden und ist im +Gegensatz zum rationalen und allgemein-gehaltenem Core-System von den +Ideologien des Verfassers geprägt. Innerhalb seines hier definierten +Rahmens sind ihm keine Grenzen auferlegt. + +# ABLEGUNG DES SYSTEMS + +## Austritt aus dem Core-System + +Der Autor darf nach folgenden Vorgaben aus dem Core-System austreten: + +### Verfahren + +Ein Austritt aus dem Core-System kann nur mit einer einstimmigen +Entscheidung in 3 aufeinanderfolgenden Komiteesitzungen erfolgen. + +### Geistige Zurechnungsfähigkeit + +Der geistige Zustand des Menschen muss während dieses gesamten Prozesses +ungehindert bleiben, um eine rationale und bewusste Entscheidungsfindung +zu gewährleisten. + +## Pflichten vor dem Austritt + +Vor dem Austritt aus dem Core-System sind bestimmte Verpflichtungen zu +erfüllen. + +### Systempflege + +Das Core-System muss bis zum Austritt in Stand gehalten werden, um +dessen Integrität und Funktionalität zu gewährleisten. + +### Datensicherung + +Alle produzierten Daten des Core-Systems müssen gesichert und zur +Erhaltung zeit-beständig übermittelt werden. + +# Anhang + +## Fußnoten + +^1\ ^Siehe Paragraph „Division für systemjuristische Angelegenheiten" + +^2\ ^Bezogen auf Verwaltungen + +^3\ ^Die Logik hinter der Bezeichnung \"Systemeingabe\" liegt in ihrer +Funktion als Eintrittspunkt neuer Informationen und Bedingungen ins +System. + +^4\ ^Die Logik hinter der Bezeichnung \"Systemausgabe\" ist die finale +Transformation der im System verarbeiteten Informationen in konkrete +Handlungen und Aufgaben. Es markiert die Schnittstelle, an der +koordinierte Planung durch die Methoden-geleitete Verarbeitung +eingehender Daten in konkrete Ausführungsaufgaben transformiert wird. + +## Hierarchie + +A. Informationskammer + + a. Informationssysteme + + 1. Informationseinholung + 2. Informationsbereitstellung + 3. Informationsverarbeitung + + b. Überprüfung & Verifizierung + + 1. Informationsaufnahme & -integration + 2. Quoten, Statistiken und Gutachten + + c. Wissenschaft + + 1. Informationsermittlung + 2. Informationsanalytik + + d. Informationsspeicherung + + 1. Verfassungs- & Gesetzesdaten + 2. Wissensformation + 3. Externinformationen + +B. Entwicklungskammer + + a. Strategische Entwicklungselemente + + 1. Generalplanungsdivision + 2. **Aufgabenmanagement** + 3. Konzeptentwicklung + 4. Struktur-, Design- und Organisationsentwicklung + 5. **Übergeordnete Strategien und Maßnahmen** + 6. **Synergetik** + + b. Operative Entwicklungen + + 1. Modelle und Prototypen + 2. **Handwerks- und **ausführende **Konstruktionsaufgaben** + 3. **Blueprint- und Anleitungserstellung** + + c. Systementwicklungen + + 1. Aktualisierungen, Wartungsarbeiten und Integration + 2. Realisierungsprüfung + 3. Fehleranalyseprogramm + +C. Kammer für Sicherheit und Verteidigung + +D. Wirtschaftskammer + + a. Rechnungswesen + + 1. Geldwert-, Zahlungs- und Finanzmittelaufsicht + 2. Finanzverwaltung + 3. Aktivaverwaltung + 4. Investitionsverwaltung + + b. kommerzielle Unit + + 1. Einkommen, Dienstleistungen & Leistungsvergütungen + 2. Vermarktung und Vertrieb + 3. Marktkundschaften + + c. Logistik + + 1. Transport & Lieferlogistik + 2. Lagerungen + 3. Beschaffung + + d. Ressourcen + + 1. Ressourcengewinnung + 2. Bestands- & Bedarfsverwaltung + 3. Produktionsverwaltung + 4. Abfall und Recycling + +E. Gesundheitskammer + + a. Medizinische Unit + + 1. Humanmedizin (inkl. Zahn- & Kiefermedizin) - Anatomie und + Physiologie + 2. Ernährung und Nährstoffe + 3. Umwelt- und Arbeitsmedizin + 4. Psychische Gesundheit + 5. Prävention und Gesundheitsförderung + 6. Diagnose, Therapie und Rehabilitation + 7. Medikamentierung, Supplementierung & Pharmakologie + 8. Infektionskrankheiten und Immunisierungen + + b. Gesundheitssystem + + 1. Gesundheitsversorgung + 2. Gesundheitsüberwachung + 3. Gesundheitsmanagement + +F. Sozial-Humane Kammer + + a. Persönlichkeit + + 1. Denkprozesse und Kognition + 2. Verhaltensrichtlinien & Charaktergrundsätze + 3. Charaktermodellierung & Reflexion + 4. Bildung, Aneignung und persönliche Entwicklung + + b. philanthropische Unit + + 1. Wohlbefinden + 2. Motivation + 3. Kunst & Kultur + 4. Memorandum + 5. Biografie + 6. Exitus + 7. Reproduktion, Erbe & Nachwuchs + + c. gesellschaftliche Unit + + 1. Nimbus + 2. Positionen + 3. Widmungen + 4. Publizierungen + 5. Einflüsse & soziale Konnexionen + 6. Reklamationen + 7. soziale Aktivitäten + 8. soziale Güter & Dienstleistungen + 9. Historien & gesellschaftliche Übersichten + + d. Kommunikation + 1. Kommunikationsvermittlung + 2. Kommunikationsanalyse + 3. Kommunikationswege + 4. Auditorium + 5. Linguistik & Orthographie \ No newline at end of file